Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. Musger und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Stadtgemeinde Stockerau, vertreten durch Dr. Franz Amler, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die Antragsgegnerin Republik Österreich (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft), vertreten durch die Finanzp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Wasserrechtssache des Antragstellers Mag. Nikolaus H*****, vertreten durch Dr. Helmut Fetz, Rechtsanwalt in Leoben, gegen die Antragsgegnerin Gemeinde K*****, vertreten durch Mag. Ulrich Nemec, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 27.322,42 EUR sA, über den Revisionsrekurs des Antrags... mehr lesen...
Begründung: Eine GmbH & Co KG betrieb auf einer ihr gehörigen Liegenschaft zumindest seit 1967 einen Mineralölhandel. Im Jahr 1992 wurde anlässlich einer behördlichen Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von den Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen waren, die das Grundwasser beeinträchtigt hatten. Nachdem die GmbH & Co KG die Liegenschaft im Jahr 1997 an einen Zwischenerwerber weiterveräußert hatte, der sie seinerseits an eine (als grundbücherliche Eigentümer... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte den Zuspruch von 9.757,20 EUR sA und brachte zunächst vor, sie sei "vom Bürgermeister der zuständigen Gemeinde insbesondere gem § 31 Abs 3 WRG am 17. 8. 2001 beauftragt" worden, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung "gegen Ersatz der Kosten durch die Beklagte als Verpflichtete unverzüglich durchzuführen". Solche Leistungen seien erbracht und in Höhe des Klagebetrags fakturiert worden. Im Schriftsatz vom 28.... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 5. März 1990 die Antragstellerin als Eigentümerin des öffentlichen Guts, in dessen Bereich nach einer aufgelassenen Tankstelle Verunreinigungen des Erdreichs durch Mineralöl aufgetreten waren, zum Ersatz der Entsorgungskosten von ATS 101.658,94 sA; diese Kosten seien zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen erforderlich gewesen. Mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG begehrte die ... mehr lesen...
Begründung: Dem Antragsteller wurde von der Bezirksverwaltungsbehörde bescheidmäßig die Entfernung unsachgemäß im Hof und im überdeckten Hofbereich seines Anwesens gelagerten Wirtschaftsdüngers im Ausmaß von 320 m3 aufgetragen. Diesem Auftrag entsprach der Antragsteller innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht. Daraufhin erteilte die Wasserrechtsbehörde zwei Personen gemäß § 31 Abs 3 WRG den Auftrag, den Wirtschaftsdünger zu entfernen, was auch geschah. Gefahr im Verzug war insofern... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Primär hat der nach § 31 WRG Verpflichtete selbst für die kostengünstigste Lösung im Zuge der nach §31 Abs3 WRG anzuordnenden Maßnahmen zu sorgen. Die Wasserrechtsbehörde ist nicht verpflichtet, Kostenvoranschläge einzuholen. Sie hat ohne weitwendige Erhebungen die nach § 31 Abs 3 WRG gebotenen Maßnahmen einzuleiten. Entscheidungstexte 1 Ob 7/02i Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erwarb mit "Grundeinlösungsvertrag" vom 9. 11. 1993 ein Grundstück von rund 500 m2 zur Errichtung einer Bahnunterführung. Auf diesem Grundstück hatte die beklagte Partei aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit dem Rechtsvorgänger der klagenden Partei einige Jahre bis 1972 - insgesamt höchstens vier bis fünf Jahre - eine Hausmülldeponie betrieben. Es durften dort mit Zustimmung der beklagten Partei und des Liegenschaftseigentümers fallweise auch P... mehr lesen...
Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §31 Abs2WRG 1959 §31 Abs3
Rechtssatz: Die Verpflichtung einer Gemeinde als Deponiebetreiberin zur Reinhaltung der Gewässer im Sinne des § 30 Abs 2 WRG 1959 endet nicht im Zeitpunkt der Auflassung und Verschließung der Deponie. Die Gemeinde hat sich vielmehr über den jeweiligen Stand der Deponietechnik auf dem Laufenden zu halten und gemäß § 31 Abs 2 WRG 1959 unverzüglich die zur Vermeidung einer Gewässerverunrein... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom September 1977 vermietete die klagende Partei eine Teilfläche von 3500 m2 des ihrerseits in Bestand genommenen Grundstückes 1396/1 KatGem Liefering an die beklagte Partei zum Zwecke der Errichtung des Betriebes einer Tankstelle und einer Autowaschstraße. Der Vertrag wurde auf eine Dauer bis mindestens 31. Dezember 1997 abgeschlossen. Der klagenden Partei wurde das Recht eingeräumt, im Falle des Erwerbes des gesamten Anlagekomplexes von der beklagten P... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Auch Dritte, in deren Rechtssphäre die von ihnen nicht verursachte Gefahr einer Gewässerverunreinigung eintritt, oder in deren Rechtssphäre Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden müssen, sind zur Duldung von gemäß § 31 Abs 3 WRG angeordneten Maßnahmen verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 96/01a Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1967 wurden ins Erdreich einer damals der Erstantragstellerin gehörigen Liegenschaft drei Lagerbehälter für Mineralölprodukte verlegt. Im Jahre 1992 wurde anlässlich einer Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von diesen Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen seien, die sich auf das Grundwasser ausgewirkt hätten. Die Wasserrechtsbehörde ordnete deshalb wasserpolizeiliche Maßnahmen an; die dabei angestrebte hydraulische Sanierung führte dazu, dass e... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Zwangsversteigerung einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft samt Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Nach den mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 8. 1997 (ON 27) genehmigten Versteigerungsbedingungen sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot die Dienstbarkeiten, Ausgedinge, Reallasten C-LNR 1, 3, 5, 6 und 24 zu übernehmen. Alle übrigen auf der zu versteigernden Liegenschaft eingetragenen Dienstbarkeiten, Ausgedinge u... mehr lesen...
Begründung: Die in L***** domizilierte G***** GmbH, die im wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren unrichtigerweise als Franz G***** GmbH - es bestehen die prot. Einzelfirma Franz G***** und die G***** GmbH - bezeichnet wurde und sich als Antragstellerin auch selbst im folgenden gerichtlichen Verfahren nach § 117 WRG so bezeichnete, betreibt in L***** auf einem nicht in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück einen Filialbetrieb mit einer Tankstelle und einer Kfzbzw Landmaschinen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die der Behörde in § 31 Abs 3 WRG auferlegte Pflicht weist gewisse Parallelen zur Geschäftsführung im Notfall gemäß § 1036 ABGB auf. Entscheidungstexte 1 Ob 207/98t Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 207/98t Veröff: SZ 72/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem Familiennamen des Antragstellers bezeichnete Deponie (im folgenden kurz: Deponie), deren Sicherungskosten hier strittig sind, erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Sie ist seit 1. 2. 1990 in dem beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie geführten Altlastenatlas als Altlast eingetragen und wurde dort mit 13. 5. 1990 in die Prioritätsklasse 1 eingestuft. Die Deponie liegt am westlichen Rand eines der größten geschlossenen Grundwasserspeicher Eu... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vom 13.6.1996 wurden der Antragstellerin Kosten im Betrag von S 22,291.131,69 vorgeschrieben, die die Behörde zur Beseitigung der konkreten Gefahr einer weiteren Gewässerverunreinigung nach einem Ölunfall, der der Antragstellerin anzulasten sei, aufzuwenden gehabt habe. Am 7.8.1996 beantragte die Antragstellerin gemäß § 117 Abs 4 WRG beim Erstgericht die gerichtliche Entscheidung, auszusprechen, daß keine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1042ABGB §1451WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Allein dadurch, daß die Behörde eine fremde gesetzliche Verpflichtung (Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG) erfüllt, wird der im § 31 Abs 3 WRG normierte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Rückersatz der Kosten nicht zu einem zivilrechtlichen Anspruch, auf den die Verjährungsbestimmungen des ABGB Anwendung fänden. Nur dann, wenn ein Dritter, und nicht die zur Erlassung eines Kostenbescheids v... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch der Wasserrechtsbehörde auf Kostenersatz gemäß § 31 Abs 3 WRG ist öffentlich-rechtlicher Natur und einer Verjährung nicht zugänglich. Entscheidungstexte 1 Ob 335/97i Entscheidungstext OGH 30.06.1998 1 Ob 335/97i 8 Ob 117/00i Entscheidungstext OGH 16.08.2001 8 Ob 117/00i Veröff:... mehr lesen...
Begründung: Am 7.März 1994 rammte ein Tankwagenzug auf der Tauernautobahn im Gemeindegebiet von Flachau die Lärmschutzwand und kippte im Bereich einer Autobahnbrücke um, wobei etwa 3.000 Liter Benzin "Eurosuper" aus dem Tankanhänger ausliefen und das Erdreich im Autobahn-Bereich (Böschung bei einem Widerlager der Brücke sowie Lärmschutzwall) verunreinigten. Kurz nach dem Unfall begab sich der Katastrophenreferent der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft S... mehr lesen...
Norm: AHG §1 FWRG §31 Abs3
Rechtssatz: Bei der Durchführung der erforderlichen Sofortmaßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG handelt es sich um einen Anwendungsfall der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt. Diese der Bezirksverwaltungsbehörde als Wasserrechtsbehörde erster Instanz obliegenden Sofortmaßnahmen sind - einerlei ob die Behörde sie selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen läßt - wegen ihrer überwiegenden Bestim... mehr lesen...
Norm: AHG §1 FAHG §9WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die von einem Baggerunternehmer aufgrund eines Werkauftrags durch die Bezirksverwaltungsbehörde namens des zuständigen Rechtsträgers als Wasserrechtsbehörde erster Instanz (§ 98 Abs 1 WRG) im Rahmen mittelbarer Bundesverwaltung nach § 31 Abs 3 WRG nach einem Tankwagenunfall verrichteten Arbeiten zur Entfernung kontaminierten Erdreichs sind hoheitliche Tätigkeit. Für dadurch entstandene Schäden im Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Haftpflichtversicherin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Liegenschaftseigentümerin), auf deren Betriebsgelände beim Linzer Tankhafen am 12.Februar 1993 etwa 1000 Liter Dieselkraftstoff aus einem schadhaften Eisenbahnkesselwagen austraten. Der Kesselwagen stand in Warteposition und sollte einem anderen Unternehmen zugestellt werden. Der Ölaustritt war durch das Zusammentreffen mehrerer Umstände verursacht worden: ... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die Haftung für Anlagen umfaßt nicht nur deren Herstellung, sondern auch deren Instandhaltung und Betrieb. Als Anlagenbetreiber ist derjenige anzusehen, der die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Anlage hat und auf dessen Rechnung sie betrieben wird; in der Regel wird dies der Eigentümer oder Bestandnehmer sein. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs2WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4
Rechtssatz: Ist eine Gewässerverunreinigung bereits eingetreten, besteht aber die Gefahr einer weiteren Ausdehnung nicht mehr, so sind nicht die Bestimmungen des § 31 Abs 2 bis Abs 4 WRG anzuwenden, sondern hat der Geschädigte - unabhängig von öffentlich-rechtlichen Sanktionen - bloß einen zivilrechtlichen, im streitigen Verfahren geltend zu machenden Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher. ... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs2WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die primäre Haftung auf dem Boden des § 31 Abs 2 und 3 WRG trifft - anders als bei der als subsidiär beurteilten Haftung des Liegenschaftseigentümers, die auch unter bestimmten Voraussetzungen dessen Rechtsnachfolger zur Last fallen kann (§ 31 Abs 4 zweiter Satz WRG) - nicht auch den oder die Rechtsnachfolger des Verursachers. Insoweit ist der Zeitpunkt des Entstehens des Schadens ebenso bedeutsam wie ... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4WRG §31 Abs6
Rechtssatz: Die primäre Haftung als Verursacher schließt die subsidiäre Ersatzpflicht des Liegenschaftseigentümers aus (vgl 1 Ob 1/93). Einzelrechtsnachfolger von Wohnungseigentümern als nach § 31 Abs 4 WRG subsidiär Haftenden sind überdies durch die Beschränkungen des § 31 Abs 6 WRG privilegiert. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 CWRG §31 Abs3WRG §31 Abs4
Rechtssatz: Wohnungseigentümer bilden bei der vom Bund gegen sie erhobenen Kostenersatzansprüchen nach § 31 Abs 3 und Abs 4 WRG keine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 European Case... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Wohnungseigentümer in einem Haus mit einer gemeinsamen, mit "Heizöl leicht" betriebenen Heizungsanlage können an sich "Betreiber" einer Anlage im Sinne des § 31 Abs 1 WRG und damit primär Haftende im Sinne des Abs 3 sein. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 ... mehr lesen...