Entscheidungen zu § 137 Abs. 2 WRG 1959

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Entscheidungen 61-67 von 67

RS UVS Niederösterreich 1993/01/28 Senat-BN-91-118

Rechtssatz: Im Falle einer Übertretung nach §32 Abs4 WRG 1959 liegt eine den Erfordernissen des §44a VStG entsprechende Tatbeschreibung nur dann vor, wenn neben der konkreten Beschreibung des tatsächlich gesetzten Verhaltens auch angegeben wird, daß dieses Verhalten ohne die hiefür erforderliche Bewilligung gesetzt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 28.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1992/12/04 VwSen-260032/11/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VwSlg 7509 A/1969; VwGH v. 19.6.1979, Zl.1429/77. Rechtssatz: Im Falle eines fortgesetzten Deliktes liegt lediglich eine einzige selbständig strafbare Handlung vor, die im Falle einer zwischenzeitlichen Rechtsänderung zur Gänze nach jener Rechtslage zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tathandlung gilt. § 1 Abs. 2 VStG bezieht sich nur auf die Sanktion, nicht aber auf die Frage, welche Rechtsvorschrift anzuwenden ist. Unterstellen ein und derse... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/08/18 KUVS-484-485/1/92

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte durch Bescheid die landschaftsschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Seeeinbaues in Form eines Badesteges und schlägt der Beschuldigte zusätzlich zu diesem Steg zwei Piloten, auf welche ein ca 30 cm breiter und ca 3,5 m langer Holzpfosten konsenslos angebracht wurde, so verwirklicht der Beschuldigte nicht nur die Verwaltungsübertretung nach § 67 Abs 1 iVm § 4 lit a Kärntner Naturschutzgesetz (LGBl 1986/054) sondern auch zusätzlich jene gemäß § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.08.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/02/27 Senat-BN-91-004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Beschuldigten von der Bezirkshauptmannschaft xx eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt, weil er den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 28.3.1990, Zl xx, auf flüssigkeitsdichte Ausgestaltung der Betankungsflächen mittels einer Betondecke und Verfüllung der Fugen der Betondecke mit einer mineralölbeständigen Fugenmasse nicht befolgt habe. Es konnte nämlich festgestellt werden, daß die Flächen im Ber... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.02.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/02/27 Senat-BN-91-004

Rechtssatz: Einem Mängelbehebungsauftrag nach §121 Abs1 WRG muß auch bei Vorliegen gewisser privatrechtlicher Konstellationen entsprochen werden. Es ist daher nicht mehr zu prüfen, ob tatsächlich Garantieansprüche bei Beauftragung eines anderen Unternehmens untergehen, wenn für die Erreichung eines bestimmten Zustandes seitens der Behörde eine Frist vorgegeben wurde und diese Frist vom ursprünglich errichtenden Unternehmen nicht eingehalten werden kann. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 27.02.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/08/30 VwSen-260002/3/Gf/Rl

Beachte Verweis auf VwGH vom 26.3.1990, Zl. 1571,1576/77 Rechtssatz: Erhaltungspflicht nach § 50 WRG besteht unmittelbar aufgrund des Gesetzes, ohne daß es einer eigenständigen bescheidmäßigen Konkretisierung bedarf, und zwar selbst dann, wenn die Behörde einmal zu einem früheren Zeitpunkt eine - überdies bloß teilweise - derartige Konkretisierung vorgenommen hat. Verletzung der privatrechtlichen Vereinbarung über die Erhaltungspflicht ist auf dem Zivilrechtsweg, nicht im Rahmen des ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.08.1991

TE UVS Niederösterreich 1991/07/23 Senat-BN-91-015

Zu Spruchteil I) Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22.4.1991, xx, wurde Herr xx wegen Übertretung gemäß §112 Abs6 und §137 Abs1 lith Wasserrechtsgesetz 1959 bestraft, weil er es für den Zeitraum vom 22.12.1990 bis 7.1.1991 als nach §9 VStG verantwortlicher Beauftragter der xx AG zu verantworten habe, daß die Tankstelle an der xx (KG xx, Parz Nr 205) in Betrieb genommen wurde, ohne daß der Baubeginn und die Bauvollendung dieser Anlage der Wasserrechtsbehörde angezeigt wo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.07.1991

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