Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0065 E 21. Oktober 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Wahrung allenfalls einem Wasserbauvorhaben entgegenstehender öffentlicher Interessen iSd § 105 WRG 1959 ist ausschließlich der Wasserrechtsbehörde überantwortet. (Hinweis auf E vom 15.10.1964, 0473/64). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §10;WRG 1959 §105;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §130;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Bei Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Wasserbenutzung ist davon auszugehen, dass die getroffenen Vorschreibungen (hier: Nichtüberschreitung des Maßes der Wasserbenutzung) eingehalten werden (Hinweis E 18.9.1984, 84/07/0171). Im übrigen regeln die § 130 ff ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 impl;WRG 1959 §14;
Rechtssatz: Der gesetzlich verankerte Schutz öffentlicher Interessen vermittelt niemandem ein subjektives Recht auf Durchsetzung dieses Schutzes. Die Wahrung dieser Interessen ist vielmehr ausschließlich den damit befassten Behörden überantwortet. (Hinweis auf E vom 7.2.1969, 1897/68, VwSlg 7506 A/1968) European Case Law... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0066
Rechtssatz: Die Wahrung allenfalls einem Wasserbauvorhaben entgegenstehender öffentlicher Interessen iSd § 105 WRG 1959 ist ausschließlich der Wasserrechtsbehörde überantwortet. (Hinweis auf E vom 15.10.1964, 0473/64). European Case... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;
Rechtssatz: Mit einer Einwendung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren kann nicht eine Auflage erwirkt werden, die nicht den Antragsteller des zu verleihenden Rechtes verpflichtet, sondern die Verpflichtung eines Dritten begründet würde (Hinweis E 27.11.1952, 1466/51). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Fischereiberechtigte haben in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht das Recht, Fragen des Grundwasserschutzes und Naturschutzes als Einwendungen zu Gunsten der Fischerei gemäß § 15 Abs 1 WRG geltend zu machen, weil dies den durch das Gesetz bestimmten Rahmen ihrer Mitwirkung am Verfahren überschreitet. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §100 Abs2;WRG 1959 §105; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0002 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0013 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0014 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0018 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0279 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0272 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0277 E 1. Juli 19... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gemeinde hat bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz um die wasserrechtliche Bewilligung für die Regulierung des Z-baches in H von km 0.000 - km 1.750 angesucht und für dieses Projekt auch die nach § 4 Abs. 3 des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes erforderliche Bewilligung erwirkt. Da für diese Regulierung auch Grund und Boden aus dem Eigentum des Beschwerdeführers benötigt wurde, dieser aber mit dem Umfang der Grundinanspruchnahme nicht einverstanden war, stellte... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...