RS Vwgh 1986/9/30 86/07/0026

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Fischereiberechtigte haben in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht das Recht, Fragen des Grundwasserschutzes und Naturschutzes als Einwendungen zu Gunsten der Fischerei gemäß § 15 Abs 1 WRG geltend zu machen, weil dies den durch das Gesetz bestimmten Rahmen ihrer Mitwirkung am Verfahren überschreitet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070026.X05

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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