Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8WRG 1959 §102 Abs2WRG 1959 §102 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/07/0082 E 26. April 2012 RS 1 Stammrechtssatz § 102 Abs 2 WRG 1959 legt ausdrücklich fest, dass die an den berührten Liegenschaften dinglich Berechtigten lediglich als Beteiligte im Sinne des § 8 AVG anzusehen sind, denen gemäß § 102 Abs 3 WRG 1959 die Erhebung von Einwe... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt III ihres Bescheides vom 30. November 2020 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Schwaz der Erstmitbeteiligten nach Maßgabe einer Projektbeschreibung die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung bzw. Verlegung eines Wanderweges auf näher bezeichneten Grundstücken. 2 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Tirol die unter anderem dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin als unzulässig zurück. 3 Begründe... mehr lesen...
1 Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag der A GmbH auf (Wieder-)Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Beschneiungsanlage. Dabei wird das Wasser für den Speicherteich aus dem Einsiedelbach entnommen. 2 Die Ladung zur bzw. Kundmachung der mündlichen Verhandlung über diesen Antrag erfolgte in der in §§ 41 und 42 AVG vorgeschriebenen Form und enthielt auch eine Belehrung über die Rechtsfolgen im Sinne des § 42 AVG. Die Revisionswerberin, eine nach § 19 des Um... mehr lesen...
Der Obmann der Trinkwassergenossenschaft L. ist Eigentümer des Grst. Nr. 57/1 KG H mit einer darauf befindlichen Quelle. Der Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer des angrenzenden Grst. Nr. 40/2 KG H. Auf diesem Grundstück besteht ein verbüchertes Fruchtgenussrecht zu Gunsten der Drittbeschwerdeführerin und des Viertbeschwerdeführers. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (im Folgenden: BH) vom 1. Februar 1956 wurde B., dem Rech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §34 Abs1;WWSGG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0036 E 12. Dezember 1996 RS 1 Stammrechtssatz Servitutsberechtigten - von den Nutzungsberechtigten iSd WWSGG abgesehen - kommt in einem Verfahren betreffend die Bestimmung von S... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei suchte mit Schreiben vom 16. Dezember 2002 bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) um die wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt "ÖAMTC Fahrtechnikzentrum M, Oberflächenentwässerung und Bachwasserentnahme" auf den Grundstücken Nr. 2240/1, 3336/3 und 2240/2, alle KG M, an. In diesem Fahrtechnikzentrum sollen laut technischem Bericht den Fahrzeuglenkern durch theoretische Schulungen sowie durch praxisnahe Übungen die Reaktion von Kraftfahrzeugen in bestimmten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs2;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §12 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0044 E 10. März 1992 RS 1(hier ohne den letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Wenn nach dem WRG nicht einmal dinglich Berechtigten Parteistellung zukommt, so gilt dies umso mehr für bloß obligatorisch Berechtigte, wie zB für den B... mehr lesen...
Aus Anlass eines großräumigen Murenabgangs im Jahr 2000 suchte der forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz im Namen der mitbeteiligten Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BH) für das "Verbauungsprojekt 2001 - Pelzreutebach" um die Erteilung (u.a.) der wasserrechtlichen Bewilligung nach den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen an. Nach dem Einreichprojekt sollte auf hm 4,08 bis 4,57 eine Geschiebestausperre m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1455;ABGB §1500;ABGB §492;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §102 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0160 E 30. Juni 1992 RS 2(Hier: Dies gilt auch für eine vertraglich eingeräumte Dienstbarkeit.) Stammrechtssatz Wenn eine Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) ersessen worden ist, dann hat dies gem § 102 Abs 3 WRG nur eine Bet... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 11. Dezember 1992 beantragte der Mitbeteiligte die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Wasserversorgungsanlage bestehend aus vier Quellen auf dem Grundstück Nr. 955/1, KG O., und einer Quelle auf dem Grundstück Nr. 946, KG O., samt Quellsammelschacht und Hochbehälter mit Druckrohrleitung zum Hof mit Hydranten und Anschlüssen für die Grundstücke Nr. 952/2 und 930/1, KG O., für die künftige Wasserversorgung von 80 Bewohnern und 2.000 m2 Hausgarten. An das G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §34 Abs1;WWSGG;
Rechtssatz: Servitutsberechtigten - von den Nutzungsberechtigten iSd WWSGG abgesehen - kommt in einem Verfahren betreffend die Bestimmung von Schutzgebieten und Anordnung von Schutzmaßnahmen keine Parteistellung gem § 102 Abs 1 lit b WRG zu (Hinweis E 25.4.1989... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 16. Mai 1988 wurde der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gemäß §§ 9, 11, 12, 13, 15, 21, 22, 99 Abs. 1 lit. b, 111, 112 und 117 WRG 1959 unter einer Reihe von Nebenbestimmungen die nachgesuchte wasserrechtliche Bewilligung zur Erhöhung der maximalen Betriebswassermenge des Kraftwerkes Obere Sill und zur dafür erforderlichen Benützung bzw. Inbetriebnahme von Teilen des ehemaligen Ruetz-Kraftwerkes Schö... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1455;ABGB §1500;ABGB §492;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §102 Abs4;
Rechtssatz: Wenn eine Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) ersessen worden ist, dann hat dies gem § 102 Abs 3 WRG nur eine Beteiligtenstellung zur Folge, die gem § 102 Abs 4 WRG zur Erhebung von Einwendungen nicht berechtigt. European ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge erteilte der Landeshauptmann von Wien der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 8. November 1982 gemäß § 38 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung diverser Baulichkeiten in W, auf dem Grundstück Nr. nn KG L. Eigentümerin dieser Liegenschaft ist die Wiener X-GmbH. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft der mitbeteiligten Pa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb idF 1990/252;WRG 1959 §102 Abs2 idF 1990/252;WRG 1959 §102 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §12 Abs2 idF 1990/252;
Rechtssatz: Wenn nach dem WRG nicht einmal dinglich Berechtigten Parteistellung zukommt, so gilt dies umso mehr für bloß obligatorisch Berechtigte, wie zB für den Bestandnehmer eines Grundstücks, der durch den Bet... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Februar 1987 bestimmte der im Devolutionsweg zuständig gewordene Landeshauptmann von Oberösterreich gemäß den §§ 34 Abs. 1, 99 und 105 WRG 1959 auf Antrag der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei zum Schutz von deren Hauswasserversorgung ein in zwei Zonen unterteiltes Schutzgebiet und traf hiezu eine Reihe von Anordnungen, wobei die "Parteieneinwendungen" - darunter jene der beschwerdeführenden Partei - gegen die Errichtung dieses S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §34 Abs4;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Bestimmung von Schutzgebieten und Anordnung von Schutzmaßnahmen haben Bestandnehmer durch solche betroffener Grundflächen keine Parteistellung gemäß § 102 Abs 1 lit b WRG, da § 12 Abs 2 WRG derartige Rechte nicht umfaßt und ... mehr lesen...
I. 1. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (am 15. Februar 1989), an der u.a. auch die nunmehr beschwerdeführende Partei - diese war in der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vom 20. Jänner 1989 als Beteiligte geladen worden - vertreten durch ihren Betriebsleiter, teilnahm, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (BH) dem am verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligten auf dessen Antrag mit Bescheid vom 28. April 1989 gemäß §§ 9, 32, 98 und 111 WRG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Die Berührung in rechtmäßig geübten Wassernutzungen (mit Ausnahme des Gemeingebrauches) hat die Behörde verneint, weil die Leitungsservitut auf dem Grundstück als dingliche Rechte an berührten Liegenschaften ledi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §102 Abs4;WRG 1959 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0018 B 25. April 1989
Rechtssatz: Servitutsberechtigten kommt in einem Verfahren betreffend Bestimmung von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AuslBG §21;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §102 Abs4;
Rechtssatz: Auch die Frage, ob eine Person als bloß Beteiligter an einem bestimmten Verfahren teilnimmt, ist durch die maßgebenden Verwaltungsvorschriften zu prüfen. Der Kreis der "bloß Beteiligten" kann in den Verwaltungsvorschriften entweder... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3; Beachte Siehe:81/05/0106 E 24. November 1981
Rechtssatz: Die Frage einer Beeinträchtigung von Grundwasser ist nicht im baubehördlichen Bewilligungsverfahren, sondern im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren zu lösen, in welchem Nachbarn nach den Bestimmungen... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs3;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauRallg;WRG 1959 §102 Abs3; Beachte Siehe:81/05/0106 E 24. November 1981
Rechtssatz: Im Rahmen des Baubewi... mehr lesen...