RS Vwgh 2003/5/27 2002/07/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2003
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §1455;
ABGB §1500;
ABGB §492;
WRG 1959 §102 Abs3;
WRG 1959 §102 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0160 E 30. Juni 1992 RS 2(Hier: Dies gilt auch für eine vertraglich eingeräumte Dienstbarkeit.)

Stammrechtssatz

Wenn eine Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) ersessen worden ist, dann hat dies gem § 102 Abs 3 WRG nur eine Beteiligtenstellung zur Folge, die gem § 102 Abs 4 WRG zur Erhebung von Einwendungen nicht berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070100.X05

Im RIS seit

03.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten