Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;VwGG §59 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den auch allgemein gestellten Kostenersatzantrag und auf die Offenkundigkeit des Schreibfehlers bei der Verzeichnung der Kosten geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, daß die Beschwerdeführerin den Ersatz des pauschalierten Schriftsatzaufwandes in Wahrheit nicht mit S 1110,-- so... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;VwGG §59 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den auch allgemein gestellten Kostenersatzantrag und auf die Offenkundigkeit des Schreibfehlers bei der Verzeichnung der Kosten geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, daß die Beschwerdeführerin den Ersatz des pauschalierten Schriftsatzaufwandes in Wahrheit nicht mit S 1110,-- so... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich zunächst im wesentlichen folgender Sachverhalt: Die Ehegatten Dr. Ernst und Maria R (in der Folge auch: Verkäufer) waren je zur Hälfte Eigentümer einer bestimmten (aus drei Grundstücken bestehenden) Liegenschaft in Oberösterreich gewesen. Auf einem dieser Grundstücke war ein Einfamilienhaus errichtet gewesen. Am 4. Juni 1984 war beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA) mit einer - am 21. Mai 1984 beim Fi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich zunächst im wesentlichen folgender Sachverhalt: Die Ehegatten Dr. Ernst und Maria R (in der Folge auch: Verkäufer) waren je zur Hälfte Eigentümer einer bestimmten (aus drei Grundstücken bestehenden) Liegenschaft in Oberösterreich gewesen. Auf einem dieser Grundstücke war ein Einfamilienhaus errichtet gewesen. Am 4. Juni 1984 war beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA) mit einer - am 21. Mai 1984 beim Fi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich zunächst im wesentlichen folgender Sachverhalt: Die Ehegatten Dr. Ernst und Maria R (in der Folge auch: Verkäufer) waren je zur Hälfte Eigentümer einer bestimmten (aus drei Grundstücken bestehenden) Liegenschaft in Oberösterreich gewesen. Auf einem dieser Grundstücke war ein Einfamilienhaus errichtet gewesen. Am 4. Juni 1984 war beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA) mit einer - am 21. Mai 1984 beim Fi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0206
Rechtssatz: Wird nur eine vidimierte Ablichtung der Vollmacht vorgelegt, ist das Mehrbegehren abzuweisen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes DiversesSte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0206
Rechtssatz: Wird nur eine vidimierte Ablichtung der Vollmacht vorgelegt, ist das Mehrbegehren abzuweisen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes DiversesSte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0206
Rechtssatz: Wird nur eine vidimierte Ablichtung der Vollmacht vorgelegt, ist das Mehrbegehren abzuweisen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes DiversesSte... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde X (ABB) vom 3. Juli 1981 war das Zusammenlegungsverfahren R eingeleitet worden. Mit Bescheid vom 28. Jänner 1988 wies dieselbe Behörde den Antrag der Beschwerdeführer auf Feststellung, daß den nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien hinsichtlich der Liegenschaft EZ 41, Grundstück 116, KG R kein Fahrtrecht zustehe, ab und stellte zugleich fest, daß zugunsten der Liegenschaft EZ 42 KG R im Eigentum der Mitbeteili... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde X (ABB) vom 3. Juli 1981 war das Zusammenlegungsverfahren R eingeleitet worden. Mit Bescheid vom 28. Jänner 1988 wies dieselbe Behörde den Antrag der Beschwerdeführer auf Feststellung, daß den nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien hinsichtlich der Liegenschaft EZ 41, Grundstück 116, KG R kein Fahrtrecht zustehe, ab und stellte zugleich fest, daß zugunsten der Liegenschaft EZ 42 KG R im Eigentum der Mitbeteili... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Kein Ersatz von Stempelübergebühren und Portokosten zugunsten der mitbeteiligten Partei. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Kein Ersatz von Stempelübergebühren und Portokosten zugunsten der mitbeteiligten Partei. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Der im Jahre 1967 geborene Beschwerdeführer leistet ab dem 1. April 1986 als Zeitsoldat Dienst beim Österreichischen Bundesheer. Als voraussichtlicher Entlassungstag ist der 31. März 1996 vorgesehen. Am 16. Mai 1988 stürzte der Beschwerdeführer bei einer Kletterübung auf dem Peilstein ab, wobei er schwere Verletzungen erlitt (Gehirnerschütterung, Schädelfraktur, Bruch des linken Innenknöchels). Wegen dieses Unfalles stellte der Beschwerdeführer am 3. Juni 1988 beim Landesinvalidenamt ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. September 1991 wurde der Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Behindertenausschusses beim Landesinvalidenamt für Tirol vom 18. Juni 1991, soweit damit dem Antrag der beschwerdeführenden Partei auf nachträgliche Zustimmung zur bereits ausgesprochenen Kündigung der mitbeteiligten Partei nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs... mehr lesen...
Der im Jahre 1967 geborene Beschwerdeführer leistet ab dem 1. April 1986 als Zeitsoldat Dienst beim Österreichischen Bundesheer. Als voraussichtlicher Entlassungstag ist der 31. März 1996 vorgesehen. Am 16. Mai 1988 stürzte der Beschwerdeführer bei einer Kletterübung auf dem Peilstein ab, wobei er schwere Verletzungen erlitt (Gehirnerschütterung, Schädelfraktur, Bruch des linken Innenknöchels). Wegen dieses Unfalles stellte der Beschwerdeführer am 3. Juni 1988 beim Landesinvalidenamt ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. September 1991 wurde der Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Behindertenausschusses beim Landesinvalidenamt für Tirol vom 18. Juni 1991, soweit damit dem Antrag der beschwerdeführenden Partei auf nachträgliche Zustimmung zur bereits ausgesprochenen Kündigung der mitbeteiligten Partei nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof67 Versorgungsrecht
Norm: HVG §68 Abs2;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten der Heeresversorgung kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991090007.X06 Im RIS seit 27.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof67 Versorgungsrecht
Norm: HVG §68 Abs2;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten der Heeresversorgung kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991090007.X06 Im RIS seit 27.03.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Oktober 1989 bewilligte die Bezirkshauptmannschaft Z die von den Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens angestrebte Teilung von Grundstücken. Gleichzeitig wurde vorgeschrieben, daß ein Trennstück im Gesamtausmaß von 150 m2 zur Verbreiterung einer Wegparzelle unentgeltlich und lastenfrei in das öffentliche Gut der Beschwerdeführerin abzutreten sei. Gegen diesen Bescheid erhoben die Mitbeteiligten mit der Begründung: Berufung, daß nur eine Grundabtret... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z2;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0253/67 E 28. April 1969 VwSlg 7554 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Gebührenbefreiung von Gebietskörperschaften (hier: Gemeinde) im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises erstreckt sich auch auf das Verfahren vor dem VwGH. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Oktober 1989 bewilligte die Bezirkshauptmannschaft Z die von den Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens angestrebte Teilung von Grundstücken. Gleichzeitig wurde vorgeschrieben, daß ein Trennstück im Gesamtausmaß von 150 m2 zur Verbreiterung einer Wegparzelle unentgeltlich und lastenfrei in das öffentliche Gut der Beschwerdeführerin abzutreten sei. Gegen diesen Bescheid erhoben die Mitbeteiligten mit der Begründung: Berufung, daß nur eine Grundabtret... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z2;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0253/67 E 28. April 1969 VwSlg 7554 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Gebührenbefreiung von Gebietskörperschaften (hier: Gemeinde) im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises erstreckt sich auch auf das Verfahren vor dem VwGH. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 7. November 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 2. März 1989 um 06.40 Uhr an einem näher bezeichneten Ort auf der A 14 gefahren zu sein und mit ihrem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt zu haben, sodaß sie bei regennaßer Fahrbahn infolge von Aquaplaning ins Schleudern geraten sei, und 2. als Fahrzeuglenker bei einem Verkehrsunfall Einrichtungen zur ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. März 1991 erkannte der Magistrat der Stadt Wien die mitbeteiligte Partei schuldig, sie hätte es als gemäß 3 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der XY Baugesellschaft m. b.H. in Wien zu verantworten, daß sechs namentlich genannte ausländische Staatsangehörige in einem bestimmten Zeitraum auf einer bestimmten Bausteile beabsichtigt worden seien, ohne daß entsprechende Beschäftigungsbewilligungen oder Befreiungsscheine vorgelegen seien. Die mitbeteiligte Parte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 7. November 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 2. März 1989 um 06.40 Uhr an einem näher bezeichneten Ort auf der A 14 gefahren zu sein und mit ihrem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt zu haben, sodaß sie bei regennaßer Fahrbahn infolge von Aquaplaning ins Schleudern geraten sei, und 2. als Fahrzeuglenker bei einem Verkehrsunfall Einrichtungen zur ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 7. November 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 2. März 1989 um 06.40 Uhr an einem näher bezeichneten Ort auf der A 14 gefahren zu sein und mit ihrem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt zu haben, sodaß sie bei regennaßer Fahrbahn infolge von Aquaplaning ins Schleudern geraten sei, und 2. als Fahrzeuglenker bei einem Verkehrsunfall Einrichtungen zur ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 7. November 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 2. März 1989 um 06.40 Uhr an einem näher bezeichneten Ort auf der A 14 gefahren zu sein und mit ihrem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt zu haben, sodaß sie bei regennaßer Fahrbahn infolge von Aquaplaning ins Schleudern geraten sei, und 2. als Fahrzeuglenker bei einem Verkehrsunfall Einrichtungen zur ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. März 1991 erkannte der Magistrat der Stadt Wien die mitbeteiligte Partei schuldig, sie hätte es als gemäß 3 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der XY Baugesellschaft m. b.H. in Wien zu verantworten, daß sechs namentlich genannte ausländische Staatsangehörige in einem bestimmten Zeitraum auf einer bestimmten Bausteile beabsichtigt worden seien, ohne daß entsprechende Beschäftigungsbewilligungen oder Befreiungsscheine vorgelegen seien. Die mitbeteiligte Parte... mehr lesen...