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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0206Rechtssatz
Wird nur eine vidimierte Ablichtung der Vollmacht vorgelegt, ist das Mehrbegehren abzuweisen.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes DiversesStempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf ErsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160202.X05Im RIS seit
07.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.03.2012