Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0087 E 18. Juni 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vorangegangenen Verfahren vor dem VfGH... mehr lesen...
Die "Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung) wohnhaft in ... Innsbruck" (ersichtlich gemeint: "Bund, Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg") beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft X am 5. Dezember 1991 die Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau einer unbesetzten Netzvermittlungsstelle und einer Funkstelle auf Gp. Nr. nn/1, EZ n/1 der KG im Gebiet der gleichnamigen Gemeinde. Nach der Baubeschreibung handelt es sich bei dem Projekt um ein Gebäud... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs2;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs1;VwGG §48 Abs2;
Rechtssatz: Hat eine Dienststelle einer Gebietskörperschaft gegen den Bescheid einer Behörde derselben Gebietskörperschaft Beschwerde erhoben (hier die Postdirektion und Telegrafendirektion als eine dem BMV unterstehende Dienststelle gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung gem Art 15 Abs ... mehr lesen...
G (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) betreibt seit dem Jahre 1949 in X auf der GP. 423 KG. O ein Kleinwasserkraftwerk. Dessen Wasserzuleitung erfolgt über zwei Teiche, die von Quellen oberliegender Grundstücke gespeist werden (sogenannte "W-Quellen" sowie Überlaufwasser der sogenannten "M-Quelle"). Für die Anlage liegt keine wasserrechtliche Bewilligung vor. Um eine solche hat der Erstbeschwerdeführer mit Schreiben vom 23. DEZEMBER 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft a... mehr lesen...
G (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) betreibt seit dem Jahre 1949 in X auf der GP. 423 KG. O ein Kleinwasserkraftwerk. Dessen Wasserzuleitung erfolgt über zwei Teiche, die von Quellen oberliegender Grundstücke gespeist werden (sogenannte "W-Quellen" sowie Überlaufwasser der sogenannten "M-Quelle"). Für die Anlage liegt keine wasserrechtliche Bewilligung vor. Um eine solche hat der Erstbeschwerdeführer mit Schreiben vom 23. DEZEMBER 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/07/0200 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1977/79 E 27. April 1981 RS 3 Stammrechtssatz Für eine vom VwGH verlangte Parteiäußerung nach § 41 VwGG gebührt kein zusätzlicher Ersatz von Schriftsatzaufwand (Hinweis Dolp 2, 526, 3. RS unten). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/07/0200 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1977/79 E 27. April 1981 RS 3 Stammrechtssatz Für eine vom VwGH verlangte Parteiäußerung nach § 41 VwGG gebührt kein zusätzlicher Ersatz von Schriftsatzaufwand (Hinweis Dolp 2, 526, 3. RS unten). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Heilmasseur. Er besitzt die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Heilbademeister und Heilmasseur (§ 103 Abs. 1 lit. b Z. 34 Gewerbeordnung 1973). Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 16. Dezember 1980 wurde ihm gemäß den §§ 3 und 4 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Krankenanstalt (Heilmassagepraxis) in Tirol erteilt. Die Bestellung eines praktischen Arztes zum "ärztlichen Lei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Heilmasseur. Er besitzt die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Heilbademeister und Heilmasseur (§ 103 Abs. 1 lit. b Z. 34 Gewerbeordnung 1973). Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 16. Dezember 1980 wurde ihm gemäß den §§ 3 und 4 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Krankenanstalt (Heilmassagepraxis) in Tirol erteilt. Die Bestellung eines praktischen Arztes zum "ärztlichen Lei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0128 E 2. April 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Ve... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0128 E 2. April 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den beiden Streitjahren - abgesehen von einer nichtselbständigen Tätigkeit - als Maler freiberuflich tätig. Im Jahre 1985 erzielte er aus dieser künstlerischen Tätigkeit Einnahmen in Höhe von S 336.100,--, im Jahre 1986 solche in Höhe von S 274.471,--. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung versagte der Prüfer Aufwendungen für Auslandsreisen in die USA und auf die Bahamas in Höhe von S 133.746,-- für 1985 und von S 66.935,-- für 1986 die Anerkennung als ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den beiden Streitjahren - abgesehen von einer nichtselbständigen Tätigkeit - als Maler freiberuflich tätig. Im Jahre 1985 erzielte er aus dieser künstlerischen Tätigkeit Einnahmen in Höhe von S 336.100,--, im Jahre 1986 solche in Höhe von S 274.471,--. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung versagte der Prüfer Aufwendungen für Auslandsreisen in die USA und auf die Bahamas in Höhe von S 133.746,-- für 1985 und von S 66.935,-- für 1986 die Anerkennung als ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Äußerung zur Gegenschrift der belangten Behörde besteht kein Anspruch auf Schriftsatzaufwandersatz (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, S 686). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130001.X06 Im RIS seit 20.11.20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Äußerung zur Gegenschrift der belangten Behörde besteht kein Anspruch auf Schriftsatzaufwandersatz (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, S 686). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130001.X06 Im RIS seit 20.11.20... mehr lesen...
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern nahm mit Punkt 1 ihres Bescheides vom 1. Juni 1992 das mit Bescheid vom 11. August 1983 abgeschlossene Verfahren (betreffend die Erwerbsunfähigkeitspension des Beschwerdeführers) gemäß § 69 Abs. 1 lit. a AVG von Amts wegen wieder auf und stellte fest, daß vom 1. Mai 1983 bis 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension gemäß § 123 Abs. 1 BSVG nicht bestehe, und forderte mit Punkt 2 des genannten Bescheides den vom 1. Mai 1983 ... mehr lesen...
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern nahm mit Punkt 1 ihres Bescheides vom 1. Juni 1992 das mit Bescheid vom 11. August 1983 abgeschlossene Verfahren (betreffend die Erwerbsunfähigkeitspension des Beschwerdeführers) gemäß § 69 Abs. 1 lit. a AVG von Amts wegen wieder auf und stellte fest, daß vom 1. Mai 1983 bis 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension gemäß § 123 Abs. 1 BSVG nicht bestehe, und forderte mit Punkt 2 des genannten Bescheides den vom 1. Mai 1983 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §44 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die gem § 44 Abs 1 Z 1 BSVG geltende sachliche Abgabenfreiheit kommt ein Ersatz von Stempelgebühren nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992080197.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §44 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die gem § 44 Abs 1 Z 1 BSVG geltende sachliche Abgabenfreiheit kommt ein Ersatz von Stempelgebühren nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992080197.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung einer gemäß § 67 c AVG erhobenen Beschwerde des Mitbeteiligten im Spruchteil I. 1. eine Verletzung des Mitbeteiligten in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch seine von einem Organ der Stadtgemeinde(-polizei) Baden am 2. April 1991 vorgenommene Festnahme fest. Im Spruchteil I. 3. stellte die belangte Behörde eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §79a;PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z2;VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z4;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010523.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung einer gemäß § 67 c AVG erhobenen Beschwerde des Mitbeteiligten im Spruchteil I. 1. eine Verletzung des Mitbeteiligten in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch seine von einem Organ der Stadtgemeinde(-polizei) Baden am 2. April 1991 vorgenommene Festnahme fest. Im Spruchteil I. 3. stellte die belangte Behörde eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §79a;PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z2;VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z4;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010523.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei wurde durch den Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 19. November 1992, Zl. 8 BauR2-114/12/1992, klaglos gestellt. Das Verfahren war daher nach Anhörung der beschwerdeführenden Partei gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Die Beseitigung des angefochtenen Bescheides durch wen und aus welchem Titel immer bewirkt die Klaglosstellung. Daß der Aufhebungsbescheid nicht der Partei, sondern dem Verfahrenshelfer zugestellt wurde, ist schon deshalb ohne Belang... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0190 E 27. Februar 1991 RS 5 Stammrechtssatz Bezüglich Aufwendungen für Kopien ist ein gesonderter Aufwandersatz im Gesetz nicht vorgesehen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Diverses European Case Law I... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei wurde durch den Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 19. November 1992, Zl. 8 BauR2-114/12/1992, klaglos gestellt. Das Verfahren war daher nach Anhörung der beschwerdeführenden Partei gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Die Beseitigung des angefochtenen Bescheides durch wen und aus welchem Titel immer bewirkt die Klaglosstellung. Daß der Aufhebungsbescheid nicht der Partei, sondern dem Verfahrenshelfer zugestellt wurde, ist schon deshalb ohne Belang... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0190 E 27. Februar 1991 RS 5 Stammrechtssatz Bezüglich Aufwendungen für Kopien ist ein gesonderter Aufwandersatz im Gesetz nicht vorgesehen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Diverses European Case Law I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers - soweit dem als Information über den Aufgabenbereich, bezogen auf die Problematik des Falles, Bedeutung zukommen kann - ist er dort seit 1976 tätig und wurde im Dezember 1989 zum Leiter des Referates für Öffentlichkeitsarbeit in der Sektion III bestellt. Damit i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers - soweit dem als Information über den Aufgabenbereich, bezogen auf die Problematik des Falles, Bedeutung zukommen kann - ist er dort seit 1976 tätig und wurde im Dezember 1989 zum Leiter des Referates für Öffentlichkeitsarbeit in der Sektion III bestellt. Damit i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §123;VwGG §24 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0109 6 Stammrechtssatz Im Falle der Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid (hier: Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979) einer Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) reicht die Vorlage der Beschwerde... mehr lesen...