Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs5;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Bf gem § 28 Abs 1 Z 2 VwGG eine Behörde als diejenige angegeben, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, dann ist der VwGH daran gebunden, auch wenn aus dem vorgelegten Bescheid eine andere Behörde als bescheiderlassende Behörde ersichtlich ist. Würde man eine andere Auffassung vertreten, ... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer, der im Beschwerdeschriftsatz die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt hatte, aufgefordert, seine Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG zu ergänzen sowie das (dem Verbesserungsauftrag beigefügte) Vermögensbekenntnis vollständig auszufüllen, zu unterfertigen und mit den entsprechenden Nachweisen fristgerecht zurückzusenden. Ferner wurde ihm aufgetragen, die zurückgestellte Beschwerde (einschli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/04/16 91/08/0030 1
(hier: eine Bescheidausfertigung) Stammrechtssatz Hat die Partei es unterlassen, die der zurückgestellten Beschwerde angeschlossen gewesenen drei Bescheidausfertigungen bei der aufgetragenen Ergänzung wieder vorzulegen, so ist dies eine solche Mangelhaftigkeit der Verbesserung, wel... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, ihre Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 Z. 4 und 7 VwGG zu ergänzen und sie mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zu versehen (§ 24 Abs. 2 VwGG). Ferner wurde ihr aufgetragen, die zurückgestellte Beschwerde (einschließlich der angeschlossen gewesenen, gesetzlich vorgeschriebenen Beilagen) auch dann wieder vorzulegen, wenn zur Ergänzung ein neuer Schriftsatz eingebracht werde. Sie wurde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Hat die Partei es unterlassen, die der zurückgestellten Beschwerde angeschlossen gewesenen drei Bescheidausfertigungen bei der aufgetragenen Ergänzung wieder vorzulegen, so ist dies eine solche Mangelhaftigkeit der Verbesserung, welche als Zurückziehung der Beschwerde iSd § 34 Abs 2 VwGG gilt. Schlagworte M... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Mai 1990 wurde dem Beschwerdeführer die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Setzung einer einwöchigen Frist mit dem Auftrag zurückgestellt, eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides anzuschließen (§ 28 Abs. 5 VwGG). Innerhalb der Frist legte der Beschwerdeführer die Beschwerde wieder vor und schloß eine Ablichtung eines Bescheides des Bundesministers für Inneres vom 15. Dezember 1989, betreffend die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190261.X01 Im RIS seit 02.07.1990 mehr lesen...
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Norm: VwGG §24;VwGG §28 Abs5;VwGG §29;
Rechtssatz: Unter Ausfertigung der Beschwerde iSd §§ 24, 28 Abs 5 und 29 VwGG ist nur ein mit dem ursprünglichen Beschwerdeschriftsatz in allen wesentlichen Punkten gleichlautendes und mit der Unterschrift eines RA versehenes Geschäftsstück zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Dem Mängelbehebungsauftrag, eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides (der FLD) nachzureichen, wird nicht entsprochen, wenn innerhalb der gesetzten Frist lediglich Bescheide des Finanzamtes sowie eine dagegen gerichtete Berufung vorgelegt werden. Schlagworte Mäng... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Beschwerdeführerin mit Verfügung (vom 9. Juni 1988) gem § 34 Abs 2 VwGG unter Hinweis auf § 28 Abs 5 VwGG zum Anschluss einer Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des am 22. April 1988 zugestellten angefochtenen Bescheides aufgefordert, (und) legte die Beschwerdeführerin - neuerlich - lediglich die Ablichtu... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid war zufolge der Vorschrift des § 28 Abs 5 VwGG nur in einer einzigen Ausfertigung der Beschwerde anzuschließen, weshalb der Ersatz der Stempelgebühren nur für diese Beilage gebührt (Hinweis E 9.11.1978, 1901/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19860801... mehr lesen...
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Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §28 Abs5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Beschwerdeverfahren wurde eingestellt, weil dem Mängelbehebungsauftrag zur Vorlage einer WEITEREN Ausfertigung des angefochtenen Bescheides (hier: für den BMöWV) nicht entsprochen wurde. Schlagworte Mängelbehebung
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslag... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs5;
Rechtssatz: Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann - wie der VwGH im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 21. März 1986, 85/18/0078, dargetan und beispielsweise im Erkenntnis vom 20. Juni 1986, 84/17/0209, bekräftigt hat - nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Behörde durch den Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Legt ein Bfr seiner Beschwerde irrtümlich die Kopie eines Bescheides bei, der nicht den Anfechtungsgegenstand betrifft, so hat der VwGH anlässlich der Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde durch ein im Wege eines Mängelbehebungsauftrages herbeizuführendes Parteiengehör den Anfechtungsgegenstand zu ermitteln. Unter... mehr lesen...