Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs5;Rechtssatz
Wurde die Beschwerdeführerin mit Verfügung (vom 9. Juni 1988) gem § 34 Abs 2 VwGG unter Hinweis auf § 28 Abs 5 VwGG zum Anschluss einer Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des am 22. April 1988 zugestellten angefochtenen Bescheides aufgefordert, (und) legte die Beschwerdeführerin - neuerlich - lediglich die Ablichtung eines weder die Unterschrift des Genehmigenden noch einen unterschriebenen Beglaubigungsvermerk aufweisenden "Bescheides" vor, ist sie (aber) dem ihr erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen, kann es sich doch bei dem vorgelegten Schriftstück nicht um eine Ablichtung der am 22. April 1988 zugestellten "ordnungsgemäß ausgefertigen" Bescheidausfertigung handeln.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030112.X01Im RIS seit
12.03.2008