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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24;Rechtssatz
Unter Ausfertigung der Beschwerde iSd §§ 24, 28 Abs 5 und 29 VwGG ist nur ein mit dem ursprünglichen Beschwerdeschriftsatz in allen wesentlichen Punkten gleichlautendes und mit der Unterschrift eines RA versehenes Geschäftsstück zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180087.X01Im RIS seit
17.03.2008