RS Vwgh 1989/6/13 89/14/0097

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs5;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Dem Mängelbehebungsauftrag, eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides (der FLD) nachzureichen, wird nicht entsprochen, wenn innerhalb der gesetzten Frist lediglich Bescheide des Finanzamtes sowie eine dagegen gerichtete Berufung vorgelegt werden.

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140097.X01

Im RIS seit

10.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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