Die Beschwerde richtet sich gegen den oben zitierten Bescheid, mit dem drei verbindliche Zolltarifauskünfte gemäß Art. 12 Abs. 4 ZK mit der bloßen Begründung: zurückgenommen wurden, "sie beruhten auf unrichtigen Angaben des Antragstellers". Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann eine Bescheidbeschwerde erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden. Vorauszuschicken ist folgendes: Der Titel VIII ZK ist überschrieben mit "Rechtsbehelf". Durch die Art. 243-246 ZK wurde... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E02100000E3R E02200000E3R E02202000E3R E02300000E3R E02400000L00601 Volksabstimmung Volksbefragung Volksbegehren Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art12;31992R2913 ZK 1992 Art245;31992R2913 ZK 1992 Art4 Nr1;31993R2454 ZKDV 1993 Anh1;31993R2454 ZKDV 1993 Art6 Abs5;31993R2454 ZKDV 1993 Art7 Abs2;BAO §289 Abs2... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0333 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0331 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0301 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0338 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0322 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 10. Oktober 1983 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0324 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0318 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0330 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0328 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0320 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0321 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0329 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0332 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner ab 1. September 1992 erfolgten Versetzung in den Ruhestand Leiter der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich. Für die Dauer dieser Funktion und der von ihm "dabei geleisteten Überstunden im durchschnittlichen Ausmaß von 33 Stunden monatlich" (so der Spruch: des nachfolgend zitierten Bescheides) wurde ihm mit Bescheid der belangten Behörde vom 1... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0336 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0326 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0323 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0334 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0327 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0325 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0339 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0319 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Auf Grund der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen und des hg. Aktes zu Zl. 96/12/0008 geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie hat einen Arbeitsplatz im Bereich der ehemaligen Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg (dislozierte Außenstelle des Hochbaureferates Salzburg) - nunmehr (ab 1. Mai 1996 auf Grund der sogenannten "Privatisi... mehr lesen...
Mit der als Bescheid bezeichneten vom Beschwerdeführer vorgelegten Erledigung vom 5. Juni 1996 wurde über seine Berufung gegen den Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg vom 13. Oktober 1995 - in Neufassung des erstinstanzlichen Spruches - wie folgt abgesprochen: "Auf Ihren Antrag vom 29. Mai 1995 wird festgestellt, daß Ihnen für den Zeitraum vom 13. März 1995 bis einschließlich 14. April 1995 keine Dienst- und Verwendungsabgeltung gemäß §§ 105 und 106 de... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des hg. Aktes zu Zl. 94/12/0335 geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (Amtstitel: Fachinspektor) (seit der Novelle des § 228 Abs. 1 BDG 1979 durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 375/1996 als Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird seit 1. Juli 1981 dauernd auf einem Arbeitsplatz mit der Bezeichnung "Kab... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0102 B 30. September 1996 96/12/0124 B 30. September 1996 96/12/0125 B 30. September 1996 96/12/0126 B 30. September 1996 96/12/0128 B 30. September 1996 96/12/0129 B 30. September 1996 96/12/0130 B 30. September 1996 96/12/0131 B 30. September 1996 96/12/0132 B 30. September 1996 96/12/0133 B 30. September 1996 96/12/0134 B 30. September 1996 96/12/0135 B 30. September 1996 96/12/0136 B 30. September 1996 96/12/0137 B 30. September 1996 96/1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0101 B 30. September 1996 RS 4 Stammrechtssatz Bei Wegfall der Zuständigkeit der belBeh nach Einbringung der Säumnisbeschwerde infolge Gesetzesänderung ist sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, und zwar gleichgültig, ob die Zuständigkeitsände... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0101 B 30. September 1996 RS 4 Stammrechtssatz Bei Wegfall der Zuständigkeit der belBeh nach Einbringung der Säumnisbeschwerde infolge Gesetzesänderung ist sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, und zwar gleichgültig, ob die Zuständigkeitsände... mehr lesen...