Mit hg. Verfügung vom 17. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der an den Verfassungsgerichtshof erhobenen (dort dreifach eingebrachten) und von diesem mit Beschluß vom 2. Dezember 1993, B 1955-1958/93-3, dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretenen Beschwerde beizubringen, weil von der Beschwerde zwei verschiedene belangte Behörden betroffen seien und eine Ausfertigung dem Bundesminister für Inneres z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/18/0592 93/18/0594 93/18/0593 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0084 B 15. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde ist, wie sich aus § 24 Abs 2 erster Satz VwGG ergibt, nur ein mit der Unterschrift... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 26. November 1993, zugestellt am 14. Dezember 1993, forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer auf, die vom Verfassungsgerichtshof abgelehnte und dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 144 Abs 3 B-VG zur Entscheidung abgetretene Beschwerde gemäß § 28 Abs 1 Z 4, 5 und 6 VwGG zu ergänzen und den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Innerhalb offener Frist legte der Beschwerdeführer den von ihm geforderten Schriftsatz in dreifacher ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/09/14 93/15/0090 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann unter einer Ausfertigung nur ein - zumindest in Fotokopie - unterschriebener Schriftsatz verstanden werden (Hinweis B 14.9.1992, 92/15/0078. Da die auf Grund des Verbesserungsauftrages ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 25. November 1993 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem mit Beschluß vom 27. September 1993, B 1213/93, dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretenen Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§ 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte daraufhin als weitere Ausfertigung der Beschwerde lediglich die Ablichtung eines nicht unte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0084 B 15. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde ist, wie sich aus § 24 Abs 2 erster Satz VwGG ergibt, nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen (Hinweis B 9.1.1978, 2627/77, B 17.12.1982, 82/04/0219 und B 5.5.1987... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen - in Übereinstimmung mit der Begründung: des in Ablichtung vorgelegten, angefochtenen Bescheides - hat die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse mit Bescheid vom 6. Mai 1992 ausgesprochen, daß der von der mitbeteiligten (in Konkurs befindlichen) Ges.m.b.H. per 1. Februar 1979 als Angestellter zur Pflichtversicherung angemeldete Beschwerdeführer ab dem 25. Oktober 1991 nicht mehr der Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Der Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993080250.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Oktober 1993 wurde dem Beschwerdeführer die gegen den obzitierten Bescheid gerichtete, in zweifacher Ausfertigung eingebrachte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Einräumung einer Frist von einer Woche zwecks Mängelbehebung mit folgendem Auftrag zurückgestellt: "Es sind zwei weitere Ausfertigungen der Beschwerde für die Wiener Landesregierung und den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr beizubringen (§ 29 VwGG)." ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/03 90/19/0516 2 Stammrechtssatz Weisen von den drei erforderlichen Beschwerdeausfertigungen nur zwei die Unterschrift des einschreitenden Rechtsanwaltes auf, liegen dem Gerichtshof nicht drei gleichlautende Beschwerdeausfertigungen im Sinne des § 24 Abs 1 und § 24 Abs 2 VwGG vor (Hinweis B 11.4.19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0083 B 16. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 24 Abs 1 zweiter Satz und des § 24 Abs 2 erster Satz VwGG ergibt sich, dass von "gleichlautenden Ausfertigungen" einer Beschwerde nur dann gesprochen werden kann, wenn an sämtlichen im jeweiligen Beschwerdefall erforderli... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 5. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der (zweifach eingebrachten) Beschwerde für die mitbeteiligte Partei beizubringen (§ 24 Abs. 1 VwGG). Die Beschwerdeführerin legte daraufhin als weitere Ausfertigung der Beschwerde lediglich einen nicht unterfertigten Schriftsatz der Beschwerde vor. Gemäß § 34 Abs. 2 VwGG sind Beschwerden, bei denen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (§§ 23, 24, 28, 29) nicht eingehalten wurd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof92 Luftverkehr
Norm: LuftfahrtG 1958 §107;VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 15.12.1993 93/03/0148
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030147.X01 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 28. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem mit Beschluß vom 28. September 1993, B 535/93, dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretenen Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§ 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte daraufhin als weitere Ausfertigung der Beschwerde lediglich einen entsprechenden, jedoch nich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0084 B 15. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde ist, wie sich aus § 24 Abs 2 erster Satz VwGG ergibt, nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen (Hinweis B 9.1.1978, 2627/77, B 17.12.1982, 82/04/0219 und B 5.5.1987... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 14. September 1993, Zl. 93/13/0188-2, wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde in mehreren Punkten zu ergänzen und eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde für den Bundesminister für Finanzen vorzulegen. Unter einer Ausfertigung der Beschwerde ist dabei nur ein mit der Unterschrift des Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen. Die Beschwerdeführerin reichte demgegenüber... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0219 B 17. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde (im Sinne des § 29 VwGG) ist nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen. Die Nachreichung der Ablichtung des ursprünglichen Beschwerdeschriftsatzes, auf welch... mehr lesen...
Mit der dem Beschwerdeführer am 17. September 1993 zugestellten Berichterverfügung vom 27. Juli 1993 wurde dem Beschwerdeführer die Behebung mehrerer konkret bezeichneter Mängel der von ihm eingebrachten Beschwerde binnen zwei Wochen aufgetragen; unter anderem wurde ihm aufgetragen, die Beschwerde mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zu versehen. Die vom Beschwerdeführer (mit Postaufgabe 1. Oktober 1993) vorgelegte Beschwerde ist nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwalte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/19 90/13/0255 1 Stammrechtssatz Unter der Ausfertigung einer Beschwerde ist im Hinblick auf § 24 Abs 2 erster Satz VwGG nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftstück, welches denselben Inhalt wie die Urschrift der Beschwerde enthält, zu verstehen. Die Nac... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. Juli 1993 wurde die von Rechtsanwalt Dr. M eingebrachte Berufung gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 15. April 1993, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Asylgewährung abgewiesen worden war, zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, daß der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Beschwerdeführers, der Magistrat Graz, Amt ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §13 Abs1;AVG §10 Abs1;AVG §9;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Mangelt es der Partei an der rechtlichen Fähigkeit, dem einschreitenden Rechtsanwalt selbst die für die Vertretung vor der Verwaltungsbehörde erforderliche Vollmacht zu erteilen, kommt diesem nicht die Stellung eines Vertreters im Verwaltun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 12. Mai 1993 eine Beschwerde in einfacher Ausfertigung gegen den im Spruch: dieses Beschlusses bezeichneten Bescheid ein. Der angefochtene Bescheid war in Ablichtung beigeschlossen. Mit Verfügung vom 27. Mai 1993, zugestellt am 17. Juni 1993, forderte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerdeführerin unter Zurückstellung der Beschwerdeausfertigung und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides im Sinn des § 34 Abs 2 VwGG auf, die Bevollmächtigung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann unter einer Ausfertigung nur ein - zumindest in Fotokopie - unterschriebener Schriftsatz verstanden werden (Hinweis B 14.9.1992, 92/15/0078. Da die auf Grund des Verbesserungsauftrages im konkreten Fall vorgelegten Ablichtungen der eingebrachten Beschwe... mehr lesen...
Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer brachte am 7. August 1992 eine Beschwerde gemäß Art. 144 B-VG beim Verfassungsgerichtshof ein, die mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und dem Eventualantrag auf "Überweisung" an den Verwaltungsgerichtshof verbunden war. Die Beschwerde richtete sich gegen den Bescheid des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 2. Juni 1992, dem Beschwerdeführer zugestellt am 10. Juni 1992. Nach dem Aufbau der Beschwerdesch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §24 Abs2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/11/25 92/01/0969 2
(Dies gilt umsomehr für einen Bundesbediensteten, der als
rechtskundiger Beamter iSd § 24 Abs 2 VwGG anzusehen ist). Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 30. September 1992 forderte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerdeführerin auf, die vom Verfassungsgerichtshof abgelehnte und dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetretene Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 Z. 4, 5 und 6, Abs. 2 VwGG zu ergänzen, den ergänzenden Schriftsatz in zweifacher Ausfertigung vorzulegen und außer diesem eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde beizubringen. Innerhalb offener Frist legte die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/19 90/13/0255 1 Stammrechtssatz Unter der Ausfertigung einer Beschwerde ist im Hinblick auf § 24 Abs 2 erster Satz VwGG nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftstück, welches denselben Inhalt wie die Urschrift der Beschwerde enthält, zu verstehen. Die Nac... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der (zweifach eingebrachten) Beschwerde für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG beizubringen. Zur Behebung dieses Mangels wurde eine Frist von einer Woche bestimmt. Der Verbesserungsauftrag wurde an den Vertreter der Beschwerdeführerin am Montag, dem 16. November 1992 zugeste... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der (zweifach eingebrachten) Beschwerde für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG beizubringen. Zur Behebung dieses Mangels wurde eine Frist von einer Woche bestimmt. Der Verbesserungsauftrag wurde an den Vertreter der Beschwerdeführerin am Montag, dem 16. November 1992 zugeste... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation
Norm: Geo §58 Abs4;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3016/79 E 18. Juni 1980 VwSlg 10168 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der von einem Rechtsanwalt auf der ersten Seite einer Beschwerde eigenhändig angebrachte Namenszug stellt die "Unterschrift eines Rechtsanwaltes" im Sinne des § 24 Abs 2 VwGG 1965 dar. (Hinweis auf § 58 Abs 4 G... mehr lesen...