Begründung: Die beklagte Partei schloss mit der klagenden Partei zu Polizze Nr 36/425.604 für ihren Gastronomiebetrieb eine Betriebsversicherung mit einer Laufzeit vom 1. 5. 1989 bis 30. 4. 1999 mit nachfolgend jährlicher Verlängerung ab. Wegen Erhöhung der Versicherungsleistungen kam es in der zweiten Jahreshälfte 1997 zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der beklagten Partei (und Ehemann ihrer geschäftsführenden Gesellschafterin) Andreas S***** sowie dem in der Filiale Lien... mehr lesen...
Begründung: Die ***** Bau GmbH (im folgenden kurz: Firma W***** - FN ***** des Firmenbuchs) schloss als Versicherungsnehmerin mit der Versicherungsanstalt ***** (im folgenden kurz: B***** Versicherung) als Rechtsvorgängerin der nunmehr klagenden Partei, deren Bezeichnung demgemäß mit Beschluss des Erstgerichtes vom 18. 1. 2000 gemäß § 235 Abs 5 ZPO richtiggestellt worden war (ON 7), zu Polizze-Nr 2133/000250-8 eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Vertragsdauer vom 1. ... mehr lesen...
Norm: AktG §219GmbHG §96VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Bei der Verschmelzung ist der Übernehmergesellschaft das Kündigungsrecht als Erwerber im Sinne des § 70 Abs 2 VersVG verschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob 24/01g Entscheidungstext OGH 28.02.2001 7 Ob 24/01g Veröff: SZ 74/39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen bestand zu Polizze Nr 00168023 eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die der Kläger kündigen wollte. Die vom Kläger als Versicherungsmaklerin beauftragte V***** GesmbH übersandte der beklagten Partei am 9. 1. 1997 ein Schreiben, dem sogenannte Kündigungskarten beilagen und dem eine Liste angeschlossen war, auf der die Namen von Versicherungsnehmern aufschienen, deren Versicherungsverträge gekündigt werden sollten. Die Liste enthielt ins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom Juni 1986 verkaufte Dkfm.Mag.Rudolf L*** das Haus Linz, Bergschlößlgasse 1, an die Stadt Linz, deren Eigentumsrecht am 15.7.1986 grundbücherlich einverleibt wurde. Die Stadt Linz schloß für dieses Gebäude am 9.9.1986 eine Brandschadenversicherung mit der Klägerin ab. Zwischen Dkfm.Mag.Rudolf L*** und der Beklagten bestand für dieses Gebäude zur Polizzen-Nummer 558-101.380 ein am 9.1.1986 abgeschlossener Versicherungsvertrag, der ua das Risi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seinerzeitige Eigentümerin der Liegenschaft Graz, Sporgasse 17, hatte diese Liegenschaft bei der Klägerin gegen Feuer- und Leitungswasserschäden versichert. Aus dem Versicherungsvertrag ist eine Prämienforderung der Klägerin von 77.826 S offen. Mit Vertrag vom 7. November 1985 wurde die Liegenschaft dem Beklagten verkauft. Die Verbücherung des Kaufvertrages erfolgte am 3. Februar 1986, wovon der Vertreter des Beklagten, Ing. S***, am 20. März 1986 Kenntnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat im Jahre 1978 durch Übergabsvertrag einen 1/4-Anteil an der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern und je einen 1/3-Anteil an den Liegenschaften EZ 78 und 51 je KG Ebriach erworben. Von den Miteigentümern wurde auf der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern ein Gutshofbetrieb geführt. Auf allen Liegenschaften wurden die vorhandenen Quellen von den Miteigentümern in Form einer GesBR unter der Bezeichnung Preblauer Brunnenversendung durch Gewinnung ... mehr lesen...
Norm: VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Kenntnis des Erwerbers einer versicherten Sache vom Bestehen der Versicherung ist der Normalfall, weshalb der Erwerber das spätere Erlangen der Kenntnis hievon beweisen muß. Entscheidungstexte 7 Ob 20/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989 7 Ob 20/89 Veröff: SZ 62/112 = EvBl 1989/186 S 756 = VersRdSch 1990,90 = RdW 1900,408 = VersR 1990,551 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Die Klärung der Vertragslage ist bei einer unklaren oder rechtlich mangelhaften Kündigung sowohl für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalles als auch im umgekehrten Fall dringend, zumal dem Erwerber nur eine kurze Kündigungsfrist gegeben ist. Deshalb muß der Versicherer eine Klärung unverzüglich einleiten (so schon SZ 28/130). Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Klagsgegenstand sind Prämien aus Feuerversicherungen einer Betriebsliegenschaft für die Zeit vom 1. August 1979 bis 31. Jänner 1980. Die Beklagte bestreitet diesen Klagsanspruch, weil sie die Liegenschaft bereits zum erstgenannten Zeitpunkt verkauft und die Käuferin die Versicherung aufgekundigt habe. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen hatten die Streitteile am 15. Jänner 1979 eine Ratenzahlung der strittigen Versicherung ab Jänner 1979 vereinbart.... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs 2 VersVG "im Hinblick auf § 69 Abs 2 VersVG". Entscheidungstexte 7 Ob 30/80 Entscheidungstext OGH 29.05.1980 7 Ob 30/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0053764 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt Zahlung einer Jahresprämie für die Feuerversicherung einer Liegenschaft. Strittig ist nur, ob die Beklagte als Erwerberin dieser Liegenschaft den Versicherungsvertrag rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 70 Abs. 2 VersVG gekundigt hat. Hiezu steht teils außer Streit und teils fest, daß die Beklagte das Grundbuchsgesuch um Einverleibung ihres Eigentumsrechtes auf Grund des Kaufvertrages vom 20. Dezember 1978 am 22. Jänner 1979 überreichte und daß sodann die ... mehr lesen...
Norm: VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Das Kündigungsrecht des Erwerbers einer Liegenschaft erlischt erst einen Monat nach Zustellung des Verbücherungsbeschlusses. Entscheidungstexte 7 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 6/80 Veröff: SZ 53/47 = EvBl 1980/120 S 397 7 Ob 29/81 Entscheidungstext OGH 09.07.1981 7 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Im Fall eines Wechsels der Geschäftsanteilinhaber einer GmbH besteht kein Recht, das Versicherungsverhältnis zu kündigen, weil die Identität des Eigentums unverändert bleibt. Entscheidungstexte 1 Ob 547/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 547/78 Veröff: VersR 1979,289 7 Ob 74/17h Entscheidu... mehr lesen...
Norm: VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Keine Heilung einer verfrühten Kündigung, wenn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der Veräußerungstatbestand verwirklicht wird. Entscheidungstexte 7 Ob 16/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 16/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0080785 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Eine verfrühte Kündigung kann durch den Erwerber bestätigt werden, doch setzt eine solche Bestätigung eine zumindest konkludente Wiederholung der Kündigung durch den Erwerber innerhalb der Frist des § 70 Abs 2 VersVG voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 16/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 16/76 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Der Erwerber muß jene Tatsachen kennen, die ihm die Ausübung seines Kündigungsrechtes ermöglichen, daher auch das Versicherungsverhältnis selbst. Entscheidungstexte 7 Ob 16/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 16/76 7 Ob 20/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989 7 Ob 20/89 Vgl auch... mehr lesen...
Die Klagerin begehrt die Zahlung von Versicherungsprämien für einen vom Beklagten am 14. Juli 1971 gekauften PKW, weil die von ihm am 15. Oktober 1971 vorgenommene Kündigung wegen Fristversäumung nicht rechtswirksam geworden sei. Der Erstrichter gab der Klage statt. Er stellte fest, daß die Verkäuferin Anna S dem Beklagten vor der Übergabe des PKW mitgeteilt habe, daß dieser bei der Klägerin haftpflichtversichert sei, und hielt deshalb die außerhalb der Monatsfrist des § 70 Abs. 2. ... mehr lesen...
Norm: AKHB 1967 Art12 Abs4VersVG §70 Abs2VersVG §158h
Rechtssatz: Die Frist des § 70 Abs 2 zweiter Halbsatz VersVG wird mangels bestehender Erkundigungspflicht des Erwerbers durch die bloße Wahrscheinlichkeit, daß bei irgendeinem, namentlich nicht bekannten Versicherer eine Haftpflichtversicherung für das gekaufte Kraftfahrzeug bestehe, nicht in Gang gesetzt. Entscheidungstexte 7 Ob 50/74... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 1965 verkaufte die Konkursmasse X., vertreten durch den Masseverwalter, die Liegenschaft EZ. A., zu der das vom Gemeinschuldner bewohnte Grundstück Nr. 1/1 Haus KNr. 1 gehörte, an die Marktgemeinde N. um den Kaufpreis von 1.900.000 S. Nach Punkt IV des Kaufvertrages übernimmt die Konkursmasse die Haftung dafür, daß die Liegenschaft frei von Miet- oder Wohnrechten oder sonstigen Besitzrechten dritter Personen ist, sowie die Verpflichtung, die gänzliche ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der Klage auf Zahlung der am 1. Oktober 1958 fälligen Feuerversicherungsprämie von 418 S 90 g s. A. für die Liegenschaft in F. Nr. 53 statt. Die auf § 70 Abs. 2 VersVG. gestützte Kündigung des Beklagten vom 30. September 1958 als Erwerber der Liegenschaft sei deshalb als verfrüht anzusehen, weil das am 29. September 1958 überreichte Eigentumseinverleibungsgesuch erst am 2. Oktober 1958 vollzogen worden sei (§ 431 ABGB.). Das Berufungsgericht wies die Klage ab. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Der Erwerber einer Liegenschaft kann erst bei geschehener Veräußerung kündigen. Die Veräußerung ist bei aufrechter Erledigung des Einverleibungsgesuches mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem das Grundbuchsgesuch eingelangt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 462/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 3 Ob 462/59 Veröff: SZ 32/151 = JBl 1960,295 (mit ableh... mehr lesen...
Die Klägerin klagt die fällige Feuerversicherungsprämie in der Höhe von 57 S 50 g zuzüglich Nebenspesen ein, mit der Behauptung, daß infolge Besitzwechselkündigung des Gatten der Beklagten der Feuerversicherungsvertrag hinsichtlich dessen Hälfte aufgelöst sei, hinsichtlich der Hälfte der Beklagten jedoch noch aufrecht bestehe. Die Beklagte stellte den Zwischenantrag auf Feststellung, daß der zwischen der klagenden Partei und dem Besitzvorgänger der Beklagten, Alois S., hinsichtlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B3VersVG §8VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Erwirbt eine Personenmehrheit das Versicherungsobjekt, so kann der Versicherungsvertrag nur gemeinsam aufgekündigt werden. Kündigt nur ein Erwerber - ohne Hinweis auf ein Vollmachtsverhältnis - so hat der Versicherer diese unwirksame Kündigung zurückzuweisen. Tut er dies nicht, muss er sich so behandeln lassen, als wäre der ganze Versicherungsvertrag wirksam gekündigt worden. ... mehr lesen...