Norm
AKHB 1967 Art12 Abs4Rechtssatz
Die Frist des § 70 Abs 2 zweiter Halbsatz VersVG wird mangels bestehender Erkundigungspflicht des Erwerbers durch die bloße Wahrscheinlichkeit, daß bei irgendeinem, namentlich nicht bekannten Versicherer eine Haftpflichtversicherung für das gekaufte Kraftfahrzeug bestehe, nicht in Gang gesetzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080761Dokumentnummer
JJR_19740425_OGH0002_0070OB00050_7400000_001