Norm
ABGB §863 KRechtssatz
Eine verfrühte Kündigung kann durch den Erwerber bestätigt werden, doch setzt eine solche Bestätigung eine zumindest konkludente Wiederholung der Kündigung durch den Erwerber innerhalb der Frist des § 70 Abs 2 VersVG voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014563Dokumentnummer
JJR_19760318_OGH0002_0070OB00016_7600000_001