Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehle... mehr lesen...
Begründung: Am Mittwoch, dem 20. Dezember 2000 brachte der Versicherungsnehmer der klagenden Kaskoversicherung seinen PKW der Marke Audi TT mit dem Auftrag zur zweitbeklagten Partei, das Jahresservice durchzuführen und ein Geräusch zu beheben. Vereinbart war, dass ihn ein Mitarbeiter der zweitbeklagten Partei anrufen würde, wenn das Auto zur Abholung bereit sei. Das Service wurde durchgeführt und der Versicherungsnehmer am Freitag, dem 22. 12. 2000 angerufen und ihm mitgeteilt, da... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren ist die Frage zu beantworten, ob die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts im vorangegangenen Amtshaftungsverfahren (Anlassverfahren) die Entscheidung im Vorverfahren (Deckungsprozess), nach der dem Versicherungsnehmer der Rechtsvorgängerin der Revisionswerberin kein grobes Verschulden an der Herbeiführung des Versicherungsfalls anzulasten sei, sei nicht als unvertretbare Rechtsansicht zu qualifizieren, vertretbar war. Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Roman Moser, Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Graz, Göstinger Straße 26, 8021 Graz, v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der Beklagten am 7. 8. 1998 für seinen PKW Marke VW Passat Syncro 1,9 Highline TDI einen Vollkaskoversicherungsvertrag, dem - unstrittig - die (in ihrem Wortlaut nicht festgestellten) Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Kaskoversicherung (ABK/BV 98) zugrunde lagen. Anlässlich einer Geschäftsreise in Ungarn stellte er diesen Wagen am 28. 9. 2000 auf einem unbewachten Parkplatz vor einem Hotel in Kecskemet ab. Er verschloss ihn mittels Fernbedienun... mehr lesen...
Begründung: In dem im Hälfteeigentum des Klägers stehenden, bei der Beklagten ua feuerversicherten Haus (samt Werkstättenräumen) in K***** kam es am 8. 12. 2000 zu einem Brand, der vom Heizraum ausging: Durch eine auf Grund unzureichenden Rauchabzugs bewirkte Verpuffung im Heizkessel wurden Glutteile ausgeworfen. Dadurch kam es, weil im Heizraum erhebliche Mengen Brennholz zum Trocknen gelagert waren und der Boden durch Staub und Holzspäne verunreinigt war, zur Entzündung. Das Fe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** GmbH & Co KG, ***** vertreten durch Mag. Alois P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Rechtsnachfolgerin der E***** AG. Bei dieser (im Folgenden der Einfachheit halber als Klägerin bezeichnet) hatte Christina Maria M***** (in der Folge Fahrzeughalterin oder Versicherungsnehmerin genannt) für ihren PKW der Marke Landrover eine Kaskoversicherung abgeschlossen, der ua die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung (AFIB/GEN 96) und die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung der E***** AG... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Beklagte, der einen... mehr lesen...
Begründung: Nach Art 8 Punkt 4. der zwischen den Streitteilen vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB 1995) sind "Ersatzansprüche aus der Verwendung des Kfz bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung, bei der es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, oder ihren Trainingsfahrten" vom Versicherungsschutz nicht umfasst; Art 9 Punkt 3.2. bestimmt als Obliegenheit nach § 6 Abs 3 VersVG, dass "bei Personenschäden die nächste Poli... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 10. 2001 kam es in der Küche der Klägerin, die bei der beklagten Partei eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hatte, die ua auch das Brandschadenrisiko umfasste, aus folgender Ursache zu einem Brand: Die Klägerin wollte auf ihrem Elektroküchenherd in einem Topf Speiseöl, das durch Aufbewahrung im Kühlschrank gestockt war, durch Erwärmen verflüssigen, indem sie die Ceranplatte des Herdes auf ca 2/3 der möglichen Leistung einschaltete. Danach ging die Klägerin ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Schuldspruch und einen Teilfreispruch des Zweitangeklagten Helmut T***** enthält, wurde Andreas W***** des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1 und Abs 5 Z 1, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt (Punkt A des Urteilstenors), weil er von 1995 bis 5. Juli 1999 als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma H***** GmbH grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit des Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Versicherung für seinen PKW eine Haftpflicht- sowie Elementar-Kaskoversicherung der Kaskovariante E 1 abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugkaskoversicherung (AKKB 1997) zugrunde liegen. Nach deren Art 1 sind versichert "das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust... durch Berührung des in Bewegung be... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 12. 1999 kam es in einer im zweiten Obergeschoß gelegenen und (wegen einer beabsichtigten Sanierung) leerstehenden Wohnung eines (mehrere Wohneinheiten umfassenden) Hauses in K***** durch Auffrieren der Wasserleitung zu einem bis ins Erdgeschoß durchschlagenden Wasserschaden, den die klagende Partei als Haftpflichtversicherer der von der Hauseigentümerin bestellten Hausverwalterin in Höhe von S 360.000 (EUR 26.126,22) ersetzt hat und nunmehr von der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Der im April 2000 gekaufte, im September 2000 ausgelieferte PKW des Klägers Marke VW Golf IV Rabbit TDI 5-türig war ab der Erstzulassung am 13. 9. 2000 bei der Beklagten im Rahmen einer Vollkaskoversicherung mit Gültigkeitszeitraum bis 1. 10. 2001 vollkaskoversichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993), die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung des Grades des Verschuldens des an einem Schadensereignis Beteiligten stellt - sofern nicht gegen die maßgeblichen Abgrenzungskriterien verstoßen wird - eine Frage des Einzelfalles dar, die nicht als erhebliche Rechtsfrage iSd § 46 Abs 1 ASGG zu werten ist und daher die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigen kann (RIS-Justiz RS0105331; zuletzt etwa 8 ObA 78/02g). Hier kann von einem Verstoß gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger hat seinen PK... mehr lesen...
Begründung: In der Nacht zum 26. 6. 1999 entzündete die Klägerin im Rahmen einer Grillparty gemeinsam mit zwei weiteren Personen vor (in ca. 2,5 m Abstand) dem in ihrem Miteigentum stehenden, bei der beklagten Partei feuerversicherten Haus ***** in S***** unter einem etwa 1,3 m vorspringenden offenen Vordach aus Holz ein Lagerfeuer. Durch Funkenflug wurden Obergeschoss und Dach des Hauses in Brand gesetzt. Die Klägerin, die ebenso wie die beiden anderen Personen deshalb wegen fahrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, vom Beruf selbständiger Facharzt, hat bei der beklagten Partei zu Polizzen-Nr 4/45068144 mit Versicherungsbeginn 17. 11. 1989 eine sog N*****-Ärzteschutz-Versicherung abgeschlossen, die - soweit verfahrensgegenständlich - ua auch eine Ordinations-Unterbrechungs-Versicherung betreffend den "Ersatz des entgehenden Betriebsgewinnes und der fortlaufenden Betriebsauslagen ... bei Unterbrechung der Ordination [ua] infolge Krankheit oder Unfall des Arztes .... mehr lesen...
Begründung: Die Haftung der Beklagten für zwei Drittel des durch ihre Arbeiten an den Fernmeldekabeln der Klägerin eingetretenen Schadens ist im Revisionsverfahren nicht mehr strittig. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist allein die Frage, ob der Klägerin wegen Sorglosigkeit gegenüber eigenen Gütern ein Mitverschulden im Ausmaß von einem Drittel angelastet werden kann. Das Berufungsgericht hat diese Frage unter Hinweis auf die vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik herau... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Halter und Versicherungsnehmer eines bei der Klägerin haftpflicht- und kaskoversicherten LKW Chrysler Jeep Cherokee, der am 28. 4. 1997 als gestohlen gemeldet wurde. Bei Abschluss der Kraftfahrzeugversicherung vereinbarten die Parteien die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 1988) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) und die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss als selbständiger Tapezierer im März 1996 bei der beklagten Partei bis zum 1. 3. 2006 eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab, der (ua) die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich selbständig Tätige (ABUFT 1995) zugrundegelegt wurden. Diese weisen ua folgende Bestimmungen auf: Art 1 Artikel eins, Was ist versichert? (Gegenstand der Versicherung) 1.) Soweit eine gänzliche oder teilweise Unterb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht folgt der Rechsprechung, nach welcher Schutzvorschriften zugunsten von Arbeitnehmern den Mindeststandard der dem Verantwortlichen obliegenden Sicherheitsvorkehrungen auch zugunsten anderer Personen, insbesondere von Gästen eines Gastbetriebes umreissen, wenn diese - vorhersehbar - in Bereiche kommen, die sonst nur von Arbeitnehmern betreten werden (RIS-Justiz RS0020749, zuletzt 3 Ob 18/00v). Dies mus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Trafikantin, die bei der beklagten Partei einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen hat, dem die AHVB 1993 und EHVB 1993 zugrunde liegen, verkaufte am 18. 1. 1997 dem damals 10-jährigen, noch kindlich, klein und zierlich wirkenden Andreas H***** 50 Stück Miniraketen und ein Feuerzeug. Miniraketen sind Feuerwerks-Scherzartikel, die an Personen unter 14 Jahren gemäß § 15 Abs 5 OÖ Jugendschutzgesetz 1988 nicht abgegeben wer... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der klagenden Gesellschaft mbH hatte am 31. 8. 1999 mit einem bei der beklagten Partei kaskoversicherten PKW Mercedes ML 320 der Klägerin einen Unfall. Die klagende Partei begehrt von der Beklagten aus der Kaskoversicherung ihren unfallskausalen PKW-Schaden von S 571.858,-- (sA) ersetzt. Die beklagte Partei wendete ein, gemäß § 61 VersVG leistungsfrei zu sein, weil der Geschäftsführer der Klägerin den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. ... mehr lesen...
Begründung: Der PKW des Klägers Marke Opel Corsa mit dem polizeilichen Kennzeichen W 555 WE war bei der Beklagten im Rahmen einer Vollkaskoversicherung auch gegen das Risiko des Diebstahls versichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisionskaskoversicherung (KKB 1993) zugrunde. Mit der am 7. 4. 1999 eingebr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte in ständiger Geschäftsbeziehung seit Oktober 1993 von der Firma G***** Austria Fernsehgeräte und Videorecorder, die sie im Rahmen eines Bartageschäftes in Russland an die Kohlemine R***** weiter veräußerte. Nach den vereinbarten Lieferbedingungen hatte die Firma G***** den Transport zum Bestimmungsort auf Kosten der Klägerin zu veranlassen und schloss zu ihren Gunsten Transportversicherungen mit der beklagten Versicherungsgesellschaft ab.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Geschehen ein Verschulden in einem milderen Licht erscheinen lässt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und begründet daher schon aus diesem Grunde keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG (9 ObA 2155/96v; 9 Ob 358/97f). Ob ein Geschehen ein Verschulden in einem milderen Licht erscheinen lässt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und begründet daher schon aus d... mehr lesen...