Norm: StVO §52 Z24VersVG §61
Rechtssatz: Die Mißachtung einer Stoptafel stellt in der Regel eine grobe Fahrlässigkeit dar, zumindest dann, wenn weitere belastende Umstände hinzukommen (hier: Mißachtung trotz Ortskenntnis und mit einer Geschwindigkeit von etwa fünfzig km/h). Entscheidungstexte 7 Ob 21/94 Entscheidungstext OGH 11.05.1994 7 Ob 21/94 Veröff: VersR 1994,1092 = ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324VersVG §61
Rechtssatz: Grob fahrlässig handelt, wer im täglichen Leben die erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grad, aus Unbekümmertheit oder Leichtfertigkeit außer acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste; grobe Fahrlässigkeit ist gegeben bei schlechthin unentschuldbaren Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täg... mehr lesen...
Norm: AFB Art10VersVG §61
Rechtssatz: Rauchen im Bett ist dann als grob fahrlässig im Sinne des § 61 VersVG zu beurteilen, wenn der Versicherungsnehmer - zB wegen Übermüdung - mit der Möglichkeit des Einschlafens rechnen mußte. Entscheidungstexte 7 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 06.10.1993 7 Ob 27/93 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: VersVG §61ZPO §502 Abs1 HI2
Rechtssatz: Ob im Einzelfall auch die Vornahme einer routinemäßigen Handlung (hier: Kassettenwechsel durch den Fahrer für sich allein) zum groben Verschulden im Sinne des § 61 VersVG gerechnet werden kann, berührt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 22/93 Entscheidungstext OGH 01.09.1993 7 Ob 22/93 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §61
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen, wenn jedenfalls völlige Gleichgültigkeit gegen das vorliegt, was offenbar unter den gegebenen Umständen hätte geschehen müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß mit der beklagten Versicherung eine Kollisionskaskoversicherung ab, der die KKB 1986 zugrundeliegen. Er verschuldete am 23.10.1990 um ca. 23 Uhr auf der I*****straße einen Verkehrsunfall, als er bei einer Geschwindigkeit von 85 bis 90 km/h und eingeschaltetem Abblendlicht versuchte, in einen auf dem Beifahrersitz befindlichen Kassettenrecorder eine Musikkassette einzulegen bzw. eine bereits darin befindliche umzudrehen. Als ihm dies nicht g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers ist bereits derart stark, daß das Vorbehaltsgut wirtschaftlich, aber auch rechtlich bereits dem Vermögen des Vorbehaltskäufers zuzurechnen ist (SZ 58/23 ua); die Rechtsordnung billigt ihm daher auch schon eine über die Rechte eines bloß Forderungsberechtigten hinausgehende Rechtsstellung zu (EvBl 1973/102 ua). Nach den vorinstanzlichen Feststellungen wäre der Schaden nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324VersVG §61
Rechtssatz: Zur Annahme grober Fahrlässigkeit muss die Schadenswahrscheinlichkeit offenkundig so groß sein, dass es ohne weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalles ein anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen (hier: Verlassen der Wohnung während des Schmelzvorganges von Fett und infolge Vergessens verzögerte Rückkehr). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30.8.1991 ereignete sich in der Wohnung der Klägerin und ihres Ehemannes, die bei der beklagten Partei eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, dadurch, daß die Klägerin einen Kochtopf, gefüllt mit gestocktem Fett, auf den Elektroherd stellte, um es flüssig zu machen, ein Brand. Nachdem die Klägerin zwischen 18 Uhr 30 und 18 Uhr 45 die Herdplatte eingeschaltet hatte, verließ sie ihre im Parterre gelegene Wohnung und lief ein paar Stufen hinunter, u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß der Versicherungsnehmer dann, wenn er die gesamte Abwicklung des Versicherungsfalles wie hier seiner Ehegattin überläßt, obwohl er weiß, daß er dies selbst zu tun hätte, für eine unrichtige Schadensanzeige einzustehen hat (vgl. AnwBl. 1990, 653, VR 1988, 132, Vers 1987, 395, SZ 53/100, ZVR 1982/394). Sinn der Aufklärungspflicht ist es, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entscheidungen ü... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 CVersVG §61
Rechtssatz: Qualifiziert schuldhaft braucht nicht der Versicherungsfall, sondern nur der Verstoß gegen die vereinbarten Sicherheitsvorschriften herbeigeführt zu sein. Entscheidungstexte 7 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 01.10.1992 7 Ob 20/92 Veröff: VersRdSch 1993,103 = VersR 1994,123 7 Ob 210/98b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger haben bei der beklagten Partei eine landwirtschaftliche Bündelversicherung, die auch eine Feuerversicherung umfaßt. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 1971) und die Zusatzbedingungen für die landwirtschaftliche Gesamtfeuerversicherung zugrunde, deren hier maßgebliche Bestimmungen folgenden Wortlaut haben: Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, polizeiliche oder vereinbarte Sicherheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat zwar die Bilanzbuchhalterprüfung nicht abgelegt, hat sich aber entsprechende Kenntnisse in der Praxis angeeignet. Er war im Betrieb der klagenden Partei als Leiter des Rechnungswesens beschäftigt und hatte die Buchhaltung (bis 1985 mit Erstellung der Bilanzen) und die Lohnverrechnung zu führen. Außerdem oblag ihm die Preiskalkulation und er wurde auch zur Besorgung allgemeiner Büroarbeiten sowie zur Erledigung von Behördenwegen und der Korre... mehr lesen...
Norm: VersVG §61
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, müssen die Umstände des einzelnen Falles und die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Bei der Zumutbarkeit von Maßnahmen ist auf jenen Personenkreis abzustellen, dem der Versicherungsnehmer angehört. Entscheidungstexte 7 Ob 14/92 Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 14/92 Veröff: VersR... mehr lesen...
Norm: VersVG §61
Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug auf einer öffentlich zugänglichen Fläche geparkt, so ist das Lenkradschloß einzurasten, sind die Scheiben zu verschließen und ist sowohl der Fahrgastraum als auch der Kofferraum mit den einschlägigen Personenkraftwagen-Schlüsseln zu versperren. Nur ein derart gesichertes Fahrzeug genügt im allgemeinen den Sicherheitsanforderungen, zur Abwehr eines Diebstahls. Entscheidungstexte ... mehr lesen...