Norm: ABGB §1310VersVG §61ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Im Rahmen der Billigkeitshaftung ist neben Schadenersatzforderung Feststellung der Haftung für künftige Schäden zulässig ("gedehnter" Versicherungsfall). Entscheidungstexte 5 Ob 529/95 Entscheidungstext OGH 26.09.1995 5 Ob 529/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310VersVG §61ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Die während des Versicherungsvertrages eingetretenen, zunächst zwar nur latent vorhandenen Schäden sind mit den bereits hervorgetretenen als Einheit zu betrachten, weshalb bei rechtskräftiger Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden, der Versicherer selbst dann bis zur Höhe der Deckungssumme für den Beklagten zur Ersatzleistung verpflichtet ist, wenn die Vertragsdauer bereits zuvor geen... mehr lesen...
Norm: VersVG §61
Rechtssatz: Rotlichtverstöße können nicht generell als grobe Fahrlässigkeit beurteilt werden. Neben den übrigen Umständen der Gesamtsituation ist vorrangig auf die Zeitspanne, in der Rotlicht und Gelblicht nicht beachtet wurden, abzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 27/95 Entscheidungstext OGH 31.05.1995 7 Ob 27/95 9... mehr lesen...
Norm: VersVG §61
Rechtssatz: Auch eine Summierung von für sich allein betrachtet leichten Fahrlässigkeiten kann zur Annahme grober Fahrlässigkeit dann führen, wenn ihr Zusammenwirken die Destabilisierung des Fahrverhaltens in einer Weise herbeiführt, daß sich der Lenker klar sein muß, er gehe ein nicht kalkulierbares Risiko ein. Entscheidungstexte 7 Ob 20/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §61
Rechtssatz: Ein vesehentliches Zurücklassen von Fahrzeugpapieren im Handschuhfach des (versperrten) Personenkraftwagen bewirkt weder eine Gefahrerhöhung, noch stellt es ein grobes Verschulden dar. Entscheidungstexte 7 Ob 23/94 Entscheidungstext OGH 19.10.1994 7 Ob 23/94 Veröff: ZVR 1995/97 Schlagworte ... mehr lesen...