Norm
stmk BauO §63Rechtssatz
Einen Versicherungsnehmer trifft an einer Gefahrerhöhung durch vorschriftswidriges Aufstellen eines Ofens in einem Holzhaus ein Verschulden, wenn er sich eines nicht befugten Gewerbemannes bedient, ohne sich zuvor über die fachliche Eignung der herangezogenen Person zu vergewissern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052414Dokumentnummer
JJR_19950322_OGH0002_0070OB01002_9500000_001