Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin, deren Geschäftsführer und Gesellschafter der Zweitkläger ist, hatte seit 1. 11. 1988 eine Wohnung von der Beklagten gemietet und dafür Investitionen getätigt. In einer von den Geschäftsführern der Nebenintervenientin und vom Zweitkläger als Geschäftsführer der Erstklägerin unterfertigten „Mietrechtsverzichts- und Übertragungserklärung" verzichtete die Erstklägerin mit Wirkung ab 1. 5. 2005 unwiderruflich auf ihre Hauptmietrechte an der Wohnun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte für einen dem Kreditnehmer Sebastian E***** von der S***** AG (im Folgenden Bank) gewährten Kredit gegenüber der Beklagten die Haftung als Bürge und Zahler bis zu einem Betrag von ATS 1,5 Mio übernommen. Als weitere Sicherstellung diente die Vinkulierung einer vom Kreditnehmer bei der Beklagten im Jahr 1984 abgeschlossenen Er- und Ablebensversicherung mit einer Laufzeit vom 1. 12. 1984 bis 1. 12. 2002. Auf Grund des betreffenden Vinkulierungsantrages des... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358AbgEO §71EO §308VersVG §166
Rechtssatz: 1) Auch das Rechtsinstitut der Vinkulierung (und der damit in Zusammenhang stehenden Zahlungssperre) stellt ein Sicherungsmittel im Sinne des § 1358 ABGB dar. Auch die im Zusammenhang mit der Vinkulierung einer Lebensversicherung zwecks Besicherung des Kreditgläubigers eingeräumten Bezugsrechte des vom Bürgen befriedigten Gläubigers gehen auf den Bürgen (bis zur Höhe der von ihm geleistete... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerlinde D*****, vertreten durch Dr. Manfred Korn, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Mag. Monika G*****, vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rudolf O***** schloss bei einer österreichischen Versicherung eine Kapitalversicherung auf Ab- und Erleben mit Versicherungsbeginn 1. 9. 1992 und Versicherungsende 1. 9. 2012 ab. Für den Erlebensfall sollte er der Bezugsberechtigte, im Ablebensfall sollte die Beklagte als Begünstigte sein. Die Begünstigungsklausel war jederzeit widerruflich. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. 6. 1998 wurde über das Vermögen von Rudolf O***** das Konkursver... mehr lesen...
Norm: KO §21VersVG §166
Rechtssatz: Bei widerrufbaren Bezugsberechtigungen lässt eine nicht auf Widerruf gerichtete Willenserklärung des Masseverwalters des Inhalts, das Versicherungsverhältnis über den nächstmöglichen Kündigungstermin hinaus fortsetzen zu wollen, bei Eintritt des Versicherungsfalles des Ablebens während der aufrechten Dauer der Lebensversicherung die Begünstigung nicht untergehen, so dass die Versicherungssumme dem Bezugsberec... mehr lesen...
Norm: KO §21VersVG §165VersVG §166
Rechtssatz: Mit der Kündigung der Kapitalversicherung durch den Versicherten beziehungsweise den Masseverwalter nach § 165 VersVG kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass diese den Anspruch auf den Rückkaufswert erheben und insofern eine widerrufbare Bezugsberechtigung eines Begünstigten widerrufen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 44/00x Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Helmuth R***** hat für einen vom Kreditverein ***** (im folgenden kurz Kreditverein genannt) am 7. 7. 1995 gewährten Kredit von S 1,320.000,-- zu Gunsten der R*****-E***** OEG die Haftung als Bürge und Zahler übernommen. Zur Besicherung des Kredits wurde ein Lebensversicherungsvertrag, den R***** - im folgenden nur mehr kurz VN (Versicherungsnehmer) genannt - bei der beklagten Partei (damals noch G***** AG) abgeschlossen hatte, "vinkuliert": der VN beantragte am 10. 7. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte vor, mit dem verstorbenen Ehemann der Beklagten eng befreundet gewesen zu sein. Dieser habe unter seinem Namen mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag abgeschlossen, der zur Abdeckung eines von der Klägerin aufgenommenen Altbausanierungskredits habe dienen sollen. Zu diesem Zweck habe der Ehemann der Beklagten der Klägerin den Bausparvertrag "durch Übergabe der Polizze geschenkt". Er habe der Klägerin gegenüber erklärt, sie sei berecht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92ffVersVG §166
Rechtssatz: Lebensversicherungen sind auch dann nicht in das Inventar aufzunehmen, wenn der Bezugsberechtigte nicht im Versicherungsvertrag, sondern in einer letztwilligen Verfügung genannt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 622/95 Entscheidungstext OGH 17.07.1996 7 Ob 622/95 Veröff: SZ 69/165 European Case ... mehr lesen...
Norm: VersVG §166
Rechtssatz: Die Unwiderruflichkeit einer Begünstigung stellt die Ausnahme dar, die ausdrücklich vereinbart werden müßte. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59/114 = JBl 1987,46 = RdW 1986,370 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS008... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Norm: VersVG §166VersVG §177VersVG §177a
Rechtssatz: Hat der betreibende Gläubiger, der ein zwangsweises Pfandrecht an den Rechten aus einem Lebensversicherungsvertrag erworben hat, bis zum Tode des Versicherungsnehmers einen Widerruf der Bezugsberechtigung unterlassen, so erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungssumme, ohne durch das Pfandrecht beschränkt zu werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §296KO §1 Abs1VersVG §15VersVG §166VersVG §177
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Bezugsberechtigung kann zu Lebzeiten des Versicherten auf die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag Zwangsvollstreckung geführt werden; solche Rechte sind auch konkursverfangen. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29. 8. 1981 verstorbene Josef N***** hat bei der M***** Wechselseitige Versicherungsanstalt eine Lebensversicherung abgeschlossen und als Begünstigter im Ablebensfall angegeben: „Der Überbringer der Versicherungspolizze beziehungsweise Elfriede S*****“. Bei Elfriede S***** handelt es sich um die Beklagte, die damals mit Josef N***** verheiratet war, deren Ehe jedoch vor dem Tod des Versicherungsnehmers geschieden wurde. Der Versicherungsnehmer ging nach ... mehr lesen...
Norm: VersVG §166
Rechtssatz: 1. Für den Versicherer ist nur eine ihm mitgeteilte Begünstigung maßgebend. 2. Im Streit zwischen Anspruchswerbern auf die Versicherungsleistung ist das zwischen den Anspruchswerbern und dem Versicherungsnehmer bestehende Innenverhältnis auch dann entscheidend, wenn es im Widerspruch zu der dem Versicherer mitgeteilten Begünstigung steht. 3. Eine Begünstigung im Sinne des § 166 VersVG kann auch durch letztwillige V... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAVersVG §166
Rechtssatz: Der Lebensversicherungsvertrag mit Begünstigung ist kein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 881 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 18/84 Entscheidungstext OGH 05.04.1984 7 Ob 18/84 Veröff: NZ 1985,93 (dazu Zankl, NZ 1985,81) = JBl 1985,559 (Zankl) = VersR 1985,602 = SZ 57/73 7 Ob 622/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §859VersVG §166
Rechtssatz: Das Recht des Versicherungsnehmer zur Bestimmung eines Bezugsberechtigten ist ein Gestaltungsrecht, von dem Versicherer gegenüber Gebrauch zu machen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 12/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 12/79 Veröff: VersR 1981,692 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: VersVG §166
Rechtssatz: Das Recht des Versicherungsnehmers zur Bestimmung eines Bezugsberechtigten kann auch mündlich ausgeübt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 12/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 12/79 Veröff: VersR 1981,692 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080839 Do... mehr lesen...
Norm: VersVG §166
Rechtssatz: Benennt ein Versicherungsnehmer in einer Lebensversicherung seinen Ehegatten als Bezugsberechtigten, so ist dessen Bezugsrecht nicht ohne weiteres auflösend bedingt durch die Scheidung der Ehe. Veröff: VersR 1975,1020 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0104022 Dokumentnummer JJR_19750917_AUSL000_004... mehr lesen...
Die Versicherungsanstalt der Österreichischen Bundesländer schloß mit Dr. W. eine auf den Betrag von 100.000 S lautende Lebensversicherung ab und stellte Dr. W. darüber die Lebensversicherungspolizze Nr. 144.511 aus. Als Versicherungsnehmer scheint darin Dr. W., als Bezugsberechtigter im Todes- und Erlebensfall die minderjährige Beklagte auf. Die Laufzeit der Versicherung ist vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1984 angegeben. Die Versicherungspolizze trägt auf der Rückseite den Vermerk: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §451 EVersVG §166
Rechtssatz: Durch die Übergabe einer zugunsten einer bestimmten Person lautender Lebensversicherungspolizze (bloß Beweisurkunde!) kann kein Pfandrecht begründet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 123/69 Entscheidungstext OGH 07.05.1969 5 Ob 123/69 Veröff: SZ 42/72 = VersR 1970,96 = EvBl 1970/2 S 13 = NZ 1970,56 = VersRdSch 1969,405 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §166
Rechtssatz: Die im § 166 VersVG vorgesehene Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten betrifft das Verhältnis zum Versicherer. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Begünstigten kommt es auf die zwischen ihnen getroffene Vereinbarung an. Gemäß § 427 ABGB werden Forderungen nur symbolisch übergeben. Dies kann durch die Übergabe einer Versicherungspolizze geschehen. Entsche... mehr lesen...
Die Klägerin war die Lebensgefährtin des Bruno Sch. Ihr Verhältnis zu ihm war bis zu seinem Tode gut und herzlich. Schon im Jahre 1956 äußerte der Erblasser die Absicht, zugunsten der Klägerin eine Lebensversicherung abschließen zu wollen. Es kam sodann zur Errichtung eines Versicherungsvertrages auf Er- und Ableben, wobei die Polizze auf den Überbringer ausgestellt wurde. Bruno Sch. übergab sie der Klägerin mit den Worten, daß die Polizze ihr gehöre. Sie nahm sie an sich und verwahrt... mehr lesen...
Norm: VersVG §159VersVG §166VersVG §167
Rechtssatz: Behandlung einer Lebensversicherungssumme in der Verlassensschaftsabhandlung nach dem Versicherten, wenn der Begünstigte vor dem Versicherten gestoben ist und dieser keine andere Verfügung über die Versicherungssumme getroffen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 543/33 Entscheidungstext OGH 21.06.1933 2 Ob 543/33 Veröff: SZ 15/140 ... mehr lesen...