TE OGH 1996/7/17 7Ob622/95 (7Ob623/95)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.07.1996
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten