Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer eines Motorbootes. Er schloss bei der beklagten Partei eine Yachtkaskoversicherung ab, die auch das Diebstahlsrisiko umfasst. Grundlage dieses Versicherungsvertrages waren unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 1991 (im Folgenden: AKVB). In § 5 Abs 1 lit f AKVB ist unter der Überschrift „Ausschlüsse" unter anderem vorsehen, dass „Schäden durch mangelhafte Vertäuung, Verankerung, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Versicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschaden-Versicherung Fassung 1986" (AStB 1986) und die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung" (ABS) zugrunde. Die AStB 1986 lauten: „.... Allgemeiner Teil Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung. Besonderer Teil Art 1 Artikel eins, Versicherte Gefahren und Schäden (1) Der Versicher... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15aAStB 1986 Art1 Abs7 lite
Rechtssatz: Der „baufällige Zustand" eines Gebäudes im Sinne des Art 1 Abs 7 lit e AStB 1986 begründet einen Risikoausschluss und keine verhüllte Obliegenheit. Entscheidungstexte 7 Ob 274/06d Entscheidungstext OGH 08.03.2007 7 Ob 274/06d 7 Ob 101/17d Entscheidungstext OGH 05.07.2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte kauften im März 2000 einen 1991 vom Eigentümer ausgebauten Dachboden (Miteigentumsanteile 126/285) um ATS 4 Mio zzgl Inventar im Wert von ATS 300.000. Grundlage des Kaufvertrages war unter anderem, dass das Dach im Rahmen des Ausbaues fach- und sachgerecht in Stand gesetzt worden war. In der Folge traten zahlreiche Mängel auf, weshalb die Klägerin den Beklagten beauftragte, ein bauphysikalisches Gutachten über den Dachaufb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 1. 4. 2001 bei der Beklagten eine Privatkrankenversicherung ab, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten - und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB-1995/Fassung 2002; im Folgenden kurz: AVB) und die Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankenhaustagegeldversicherung zugrundegelegt wurden. Die für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Bestimmungen der AVB lauten: § 5 Paragraph 5, Art und Umfang... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Privatkrankenversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (AVB 1999), zugrundeliegen, deren hier maßgebliche Bestimmung lautet: 2. Einschränkung des Versicherungsschutzes 2.1. Kein Versicherungsschutz besteht für ... 2.1.e) Krankheiten und Unfälle (Unfallfolgen), die aufgrund eines missbräuchlichen Genusses von Alkohol oder Suchtgifte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bei der beklagten Partei seit Februar 1996 rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Ersten Allgemeinen Versicherungs-AG (ARB/EA 95) zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten: Artikel 6 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungspflicht die ab dem Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt zur Hereinbringung von Prozesskostenforderungen von 4.647,49 EUR = 63.950,90 S samt 4 % Zinsen seit 24. Jänner 2000 und von 1.307,89 EUR = 17.997 S samt 4 % Zinsen seit 30. August 2000 gegen die klagende Partei Fahrnis- und Forderungsexekutionen. Der Beklagte ist rechtsschutzversichert; diese Prozesskosten wurden ihm von seinem Rechtsschutzversicherer ersetzt. Art 11 Z 2 der dieser Rechtsschutzversicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Bedi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 1. 1963 geborene Kläger ist freiberuflicher Sachverständiger und hat für diese seine berufliche Tätigkeit bei der beklagten Partei ab 1. 6. 1998 eine Betriebsunterbrechungsversicherung über eine Versicherungssumme von S 720.000 (= EUR 52.324,44) abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige (ABFT 1995) zugrunde gelegt, deren Art 2.4 laute... mehr lesen...
Begründung: Vom vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt ist folgender als für das Revisionsverfahren relevant hervorzuheben: Die am 25. 10. 1950 geborene Klägerin hat bei der beklagten Partei zu Polizze Nr 2352/070297-0 eine Versicherung für dauernde Invalidität mit einer Versicherungshöchstsumme von S 1,5 Mio für dauernde Invalidität abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1976 (AUVB 1976) zugrundeliegen. Nach Art 8 II 2 derselben ist "ein A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Roland S***** hatte bei der beklagten Partei zu Polizze Nr ***** im Jahre 1975 eine Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle abgeschlossen, die hinsichtlich Versicherungssummen und Laufzeit mehrmals abgeändert wurde. Zuletzt wurden in den Jahren 1990 und 1994 Konvertierungen vorgenommen. Im die Abänderung 1990 betreffenden Antrag des Versicherungsnehmers vom 25. 3. 1990 sind unter der Rubrik "Tarif" die AUVB 1965 angekreuzt. Weiters ist hand... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15a
Rechtssatz: Bei der Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit, die einer Überprüfung nach den zwingenden Bestimmungen der §§ 6, 15 a VersVG standzuhalten hat und einer Risikobegrenzung ist maßgebend, ob in erster Linie ein vom Versicherungsnehmer einzuhaltendes Verhalten bedungen werden sollte oder ob der Versicherer von vorneherein gewisse Tatsachen von seiner Haftung ausschließen wollte, die unmittelbar geeignet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Transportunternehmer. Er hat mit der beklagten Partei als Versicherer am 24.2.1987 eine im Zeitpunkt des Schadenereignisses gültige Verkehrshaftungs-Versicherung abgeschlossen, womit "die Haftung des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Transportunternehmer nach Maßgabe des ÖStGT bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den gewerbsmäßigen Güterfernverkehr in Österreich und der CMR im Rahmen und Umfang der in Teil II näher beschrie... mehr lesen...
Norm: ARB 2008 Art7.1.6AUVB 2016 §10VersVG §6 Abs3VersVG §15a
Rechtssatz: Bei der Risikobegrenzung wird von Anfang an ein bestimmter Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme. Obliegenheiten hingegen fordern gewisse Verhaltensweisen des Versicherungsnehmers und bestimmte Rechtsfolgen nur für ihre willkürliche und schuldhafte Verletz... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 EVersVG §15a
Rechtssatz: Enthalten Versicherungsbedingungen eine Verhaltensanordnung, die ihrem Inhalt nach eine Obliegenheit ist, muss sie im Hinblick auf die Unabdingbarkeitsbestimmung des § 15 a VersVG auch dann nach § 6 VersVG beurteilt werden, wenn sie als Risikoausschluss konstruiert ist. Entscheidungstexte 7 Ob 6/87 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 7 Ob 6/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.9.1984 infolge eines Verkehrunfalls verstorbene Rudolf T*** hatte bei der beklagten Partei einen Einzelunfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Klägerin begehrt die Zahlung der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme von S 219.440,-- s.A. und bringt vor, sie sei als Inhaberin der Einzelunfallversicherungspolizze zum Bezug der vereinbarten Versicherungssumme berechtigt. Rudolf T*** habe der Klägerin - seiner Lebensgefährtin - die Polizze... mehr lesen...
Norm: VersVG §15a
Rechtssatz: Dem Wortlaut des § 15 a VersVG kann keinesfalls entnommen werden, daß dieser sich nur auf den Haftpflichtbereich beziehe. Die Bestimmung gehört vielmehr dem ersten Abschnitt des VersVG an, der "Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige" enthält. Entscheidungstexte 7 Ob 45/86 Entscheidungstext OGH 06.11.1986 7 Ob 45/86 Veröff: VersRdSch 19... mehr lesen...
Norm: ARB allgVersVG §6 EVersVG §12VersVG §15aVersVG §154VersVG §158j
Rechtssatz: Die Rechtsschutzversicherung ist Schadenversicherung und unterliegt damit auch den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Vorschriften des VersVG. Der Schutz des § 6 VersVG kann dem Versicherungsnehmer (VN) nicht dadurch entzogen werden, daß Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen so verhüllt werden, daß sie nicht als Verhaltensvorschriften, sondern ... mehr lesen...
Norm: ABH Art26 Abs8AHVB Art7 I Abs8AVBV Art5 P 3cVersVG §6 Abs3 AVersVG §15a
Rechtssatz: Die Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, daß durch irrtümliche Annahme des Vorliegens einer gesetzlichen Haftpflicht oder der Richtigkeit der erhobenen Ansprüche oder behaupteten Tatsachen der Versicherungsnehmer (in Bezug auf ein objektiv unzulässiges Anerkenntnis oder Befriedigung; vgl § 154 Abs 2 VersVG nicht entschuldigt werde, ist gemäß... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §15a
Rechtssatz: Abweichungen von §§ 10 Abs 1, 15 a VersVG sind auch zu Ungunsten des Versicherungsnehmers zulässig und daher wirksam. Entscheidungstexte 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 7 Ob 248/00x Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 248/00x Vgl auch; Beisatz: Der Versich... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15a
Rechtssatz: Der materielle Inhalt einer Versicherungsbedingung, nicht ihre äußere Erscheinungsform, ist dafür entscheidend, ob es sich um eine Risikobeschränkung oder um eine Obliegenheit handelt. Trotz entgegenstehender Bezeichnung liegt eine (verhüllte) Obliegenheit vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers dazu dienen soll, dem Haftpflichtversicherer die Prüfung der Haftpflichtfrage zu erleichtern. Veröff:... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15aVersVG §32
Rechtssatz: Wird bei Gütertransporten im Interzonenverkehr die Gefahr der Beschlagnahme mitversichert, so enthält die Klausel "Die Versicherung ist dadurch bedingt, daß ... der Warenbegleitschein ordnungsmäßig abgestempelt ist ... "keine" Obliegenheit", sondern eine - echte - Risikobeschränkung. Veröff: MDR 1956,288 Schlagworte *D* European Case Law Identifie... mehr lesen...