RS OGH 1987/2/12 7Ob6/87, 7Ob47/00p, 7Ob250/01t, 7Ob70/03z, 7Ob41/04m, 7Ob260/04t, 7Ob179/05g, 7Ob13

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Veröffentlicht am 12.02.1987
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Norm

VersVG §6 Abs3 E
VersVG §15a

Rechtssatz

Enthalten Versicherungsbedingungen eine Verhaltensanordnung, die ihrem Inhalt nach eine Obliegenheit ist, muss sie im Hinblick auf die Unabdingbarkeitsbestimmung des § 15 a VersVG auch dann nach § 6 VersVG beurteilt werden, wenn sie als Risikoausschluss konstruiert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080144

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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