Norm
VersVG §6 ERechtssatz
Wird bei Gütertransporten im Interzonenverkehr die Gefahr der
Beschlagnahme mitversichert, so enthält die Klausel "Die Versicherung
ist dadurch bedingt, daß ... der Warenbegleitschein ordnungsmäßig
abgestempelt ist ... "keine" Obliegenheit", sondern eine - echte -
Risikobeschränkung.
Veröff: MDR 1956,288
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1955:RS0103963Dokumentnummer
JJR_19550628_AUSL000_0010ZR00099_5300000_001