Entscheidungen zu § 51 Abs. 3 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/11 96/12/0032

Der Beschwerdeführer studiert seit dem Sommersemester 1993 Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien. Auf Grund seines Antrages vom 30. März 1993 wurde ihm für das Sommersemester 1993 und das Wintersemester 1993/94 durch zehn Monate Studienbeihilfe in der Höhe von monatlich S 6.060,-- ausbezahlt. Da der Beschwerdeführer innerhalb der Antragsfrist des dritten inskribierten Semesters den für den Ausschluss der Rückzahlungsverpflichtung erforderlichen Studienerfolg nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 96/12/0032

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;StudFG 1992 §51 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer die Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 3 Z 1 StudFG 1992 in Frage stellt, ist ihm zu entgegnen, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem E vom 8. Jänner 2001, Zl. 2000/12/0301, ausgesprochen hat, dass § 51 Abs. 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 96/12/0032

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Die zweite wiederum fristgebundene Möglichkeit zur Vermeidung der Rückzahlungsverpflichtung in voller Höhe (als Begünstigung für Studierende, die innerhalb der ersten beiden Semester den erforderlichen Studienerfolg nicht erreichen) ist in § 51 Abs. 3 Z 1 StudFG 1992 normiert. Demnach ist eine Reduktion der Rückzahlung vorzunehmen, wenn der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 96/12/0032

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;StudFG 1992 §51 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die systematische Interpretation des § 51 StudFG 1992 bestätigt die Auffassung der belangten Behörde, wonach § 51 Abs. 3 Z 1 leg. cit. auf den Nachweis des Studienerfolges und nicht auf dessen Erbringung abstellt: So enthält § 51 Abs. 3 Z 2 StudFG 1992 ein "Fangnetz", das der Gesetzgeber dem Studierenden zur Vermeidung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 96/12/0032

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §27 Abs5 lita;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. September 1985, Zl. 85/12/0035, ist nicht zu entnehmen, dass "Nachweis" im Sinne des § 51 Abs. 3 Z 1 StudFG 1992 als "Erbringung des Prüfungserfolges" zu verstehen wäre. In dieser Entscheidung, die zur Zuerkennung eines Begabtenstipendiums erg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 96/12/0032

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2;StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Dass eine bloße Behauptung von Tatsachen schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht als "Nachweis" zu verstehen ist, kann keinem Zweifel unterliegen. § 51 Abs. 3 Z 1 StudFG 1992 sieht (ähnlich wie § 19 Abs. 2 StudFG 1992) die Durchbrechung des Grundsatzes der Offizialmaxime insoferne vor, als er dem Studierenden bezü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 96/12/0032

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §39 Abs2;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem E vom 16.12.1998, 98/12/0240, ausgeführt, dass die Unterlassung der fristgerechten (d.h. innerhalb der Frist des § 39 Abs. 2 StudFG 1992 erfolgten) Vorlage der Nachweise eines günstigen Studienerfolges den dem materiellen Recht zugeordneten Rückforderungsanspru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/4 2001/10/0245

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 48 Abs. 1 und 2 sowie 51 Abs. 1 Z. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 (StudFG), die in den ersten beiden Studiensemestern bezogene Studienbeihilfe in der Höhe von S 71.800,-- binnen vier Wochen bei sonstiger Vollstreckung zurückzuzahlen. Nach der Begründung: habe die Beschwerdeführerin im Sommersemester 1998 und im Wintersem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.2002

RS Vwgh 2002/11/4 2001/10/0245

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §20 Abs1;StudFG 1992 §48 Abs2;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;StudFG 1992 §51 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der Zweck der Rückzahlungsverpflichtung nach § 51 Abs 1 Z 5 StudFG 1992 liegt darin, Studenten ohne angemessenen Studienfortgang von der Gewährung von Förderung umfassend auszuschließen (vgl dazu etwa das hg Erkenntnis vom 6. September 1995, Zl 95/12/007... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/4 99/12/0170

Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1993/94 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Auf Grund seines Antrags vom 8. Oktober 1993 bezog er ab Oktober 1993 im Studienjahr 1993/94 eine Studienbeihilfe in der Höhe von S 3.060,-- pro Monat. Insgesamt wurden S 30.600,-- an ihn ausbezahlt. Da er innerhalb der auf das erste Studienjahr folgenden Antragsfrist im Wintersemester 1994/95 keinerlei Nachweise über den Studienerfolg vorlegte, forderte i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.2001

RS Vwgh 2001/7/4 99/12/0170

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §20 Abs3;StudFG 1992 §20 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der Umfang der Studiennachweise, auf die § 51 Abs 3 Z 2 StudFG 1992 verweist, lässt sich im Einzelnen gemäß § 20 Abs 3 (seit der Novelle BGBl Nr 1997/I/098 für nach dem AHStG eingerichtete Studien gemäß § 20 Abs 4) StudFG 1992 nur in Verbindung mit der Verordnung des zuständigen akademischen Organes e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/8 2000/12/0301

Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester (WS) 1998/99 ihr Studium der Biologie an der Universität Wien. Auf Grund ihres Antrages vom 5. Oktober 1998 wurde ihr von der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, mit Bescheid für das Studienjahr 1998/99 Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG 1992) gewährt und in diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 2000/12/0301

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §39 Abs2;StudFG 1992 §48 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der Erwerb der Prüfungsnachweise innerhalb der für die Vorlage vorgesehenen Frist (= Antragsfrist im Sinn des § 48 Abs. 1 StudFG 1992 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 StudFG 1992) reicht aus, auch die volle Rückzahlungsverpflichtung nach § 51 Abs. 1 Z. 5 StudFG 1992 auszuschließen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 2000/12/0301

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Behörde, im Hinblick auf den möglichen Eintritt der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 3 Z. 1 StudFG 1992 mit der Erlassung eines Rückzahlungsbescheides nach § 51 Abs. 1 Z. 5 StudFG 1992 zuzuwarten, besteht nach dem Gesetz nicht. Sollte sich allerdings das Zutreffen der Voraussetzungen nach § 51 Abs.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

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