Entscheidungen zu § 91 Abs. 3 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Beschluss 2005/3/30 2005/06/0043

Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G eine unter anderem wegen des Verbrechens des Mordes als Beteiligter und der Beteiligung an einer kriminellen Organisation verhängte lebenslange Freiheitsstrafe. Seit dem Jahr 1997 sind sämtliche Insassen der Justizanstalt G - ausgenommen Jugendliche und dem Jugendvollzug Unterstellte - durch eine generelle Anordnung im Sinne des § 91 Abs. 3 StVG vom Empfang von Paketsendungen ausgeschlossen; der ursprünglich ausgesprochene ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.03.2005

RS Vwgh 2005/3/30 2005/06/0043

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;StVG §91 Abs3 idF 1993/799;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die vorliegende Beschwerde im Administrativverfahren richtete sich gegen die generelle Anordnung des Ausschlusses des Empfanges von Lebensmittelpaketen im Sinne des § 91 Abs. 3 StVG. Eine solche generelle Anordnung stellt keinen individuellen nor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/26 98/20/0209

Der Beschwerdeführer verweigerte am 16. Juni 1997 in der Justizanstalt Stein die Abgabe einer Harnprobe, weshalb mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 23. Juni 1997 eine Ordnungsstrafe über ihn verhängt wurde (vgl. insoweit das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 98/20/0208). Schon mit einer "Verfügung" namens des Anstaltsleiters auf einem Formblatt des "Strafreferats" der Justizanstalt vom 20. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer auf Grund desselben Vorfalls ("Wegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2001

RS Vwgh 2001/7/26 98/20/0209

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §108;StVG §109 idF 1993/799;StVG §91 Abs3 idF 1993/799;
Rechtssatz: Ausführungen zum gebotenen Umfang der Begründungspflicht in Zusammenhang mit dem Ausschluss vom Paketempfang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998200209.X02 Im RIS seit 05.11.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/10 97/20/0597

Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Am 20. Mai 1996 beschwerte sich der Genannte u.a. - soweit entscheidungswesentlich - darüber, daß 1. ihm der Empfang eines von einer Sozialhelferin zusammengestellten Lebensmittelpaketes nicht gestattet worden sei; 2. sein Ansuchen um Genehmigung des Ankaufes einer Tischlampe mit dem dazu notwendigen Verlängerungskabel für seinen Haftraum nicht genehmigt worden sei; 3. sein Ansuchen, sich "diverse Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 97/20/0597

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0048 E 12. April 1989 VwSlg 12899 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 97/20/0597

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §186 Abs3;StVG §91 Abs2;StVG §91 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 91 Abs 2 und 3 StVG gilt sinngemäß nach § 183 Abs 1 iVm § 186 Abs 3 letzter Satz StPO auch für Untersuchungshäftlinge. Eine solche generelle Anordnung gemäß § 91 Abs 3 StVG stellt aber ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 97/20/0597

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVG §121;StVG §91 Abs1;StVG §91 Abs2 idF 1993/799;StVG §91 Abs3 idF 1993/799;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 91 Abs 3 letzter Satz StVG räumt dem Strafgefangenen kein verfügbares subjektiv-öffentliches Recht auf Ausnahmegenehmigung vom generellen Ausschluß des Paketempfängers ein. Im Hinblick darauf, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

TE Vwgh Beschluss 1997/12/11 97/20/0488

Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den "Bescheid" vom 22. Juli 1997, mit dem der Bundesminister für Justiz dem Leiter der Justizanstalt Garsten die Genehmigung gemäß § 91 Abs. 3 StVG erteilt hat, für den Zeitraum von sechs Monaten ab dem 1. August 1997 sämtliche Insassen der Justizanstalt Garsten - ausgenommen Jugendliche und dem Jugendvollzug Unterstellte - vom Empfang von Paketsendungen (§ 91 Abs. 2 StVG) auszuschließen. Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.12.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/12/11 97/20/0721

Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den "Bescheid" vom 22. Juli 1997, mit dem der Bundesminister für Justiz dem Leiter der Justizanstalt Garsten die Genehmigung gemäß § 91 Abs. 3 StVG erteilt hat, für den Zeitraum von sechs Monaten ab dem 1. August 1997 sämtliche Insassen der Justizanstalt Garsten - ausgenommen Jugendliche und dem Jugendvollzug Unterstellte - vom Empfang von Paketsendungen (§ 91 Abs. 2 StVG) auszuschließen. Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.12.1997

RS Vwgh 1997/12/11 97/20/0721

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0048 E 12. April 1989 VwSlg 12899 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1997

RS Vwgh 1997/12/11 97/20/0488

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0048 E 12. April 1989 VwSlg 12899 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1997

RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0048

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3;
Rechtssatz: Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung an den Strafgefangenen zu überreichen. European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1989

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