Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt G wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs. 1 Z. 10 Strafvollzugsgesetz (StVG) begangen habe. Hiefür wurde er mit Geldbuße in der Höhe von EUR 90,-- bestraft und der Verfall näher bezeichneter Gegenstände ausgesprochen. Ferner wurde ihm ein Kostenbeitrag zum Verfahren in der Höhe von EUR 9,-- auferlegt. Dem Beschwerdeführer wurde dieses Straferkenntnis am 21. Dezember 2011 mündlich verkündet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich im beschwerdegegenständlichen Zeitraum und befindet sich seither auch weiterhin in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Z (kurz: Justizanstalt oder JA). Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Anstaltsleiterin vom 3. April 2008 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 25. März 2008 in der JA dadurch, dass er entgegen den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 StVG beim Sicherheitsbesuch in der Vernehmungszone der JA die Anordnung eines... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt G vom 28. April 2004 wurde über den Mitbeteiligten, einen Strafgefangenen, wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten gemäß § 109 Z. 5 und § 114 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes (StVG) die Ordnungsstrafe von drei Wochen einfacher Hausarrest verhängt. Das Straferkenntnis wurde dem Mitbeteiligten am selben Tage mündlich verkündet. Er weigerte sich, eine Rechtsmittelerklärung abzugeben, gleichzeitig begehrte er eine schriftliche Bescheidausferti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs3;StVG §116 Abs4 Satz3;StVG §120 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 25. April 2006, Zl. 2005/06/0033, dargelegt, dass in einem Fall, in welchem ein Straferkenntnis mündlich verkündet wurde (vgl. zur mündlichen Verkündung nunm... mehr lesen...
Der Anstaltsleiter der Justizanstalt G verhängte mit Straferkenntnis vom 29. September 2006 über den Beschwerdeführer wegen Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG i.V.m. § 109 Z. 4 und § 113 StVG die Ordnungsstrafe der Geldbuße in Höhe von EUR 22,--. Er habe am 1. September 2006 (richtig am 31. August 2006) den Dienst habenden Justizwachebeamten Insp. M.J. bei der Ausspeise mit den Worten "Arschloch, Hergrichter sowie Fertiger" beschimpft, somit gegen die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62;StVG §11 Abs1;StVG §116 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Im Bereich des § 116 Abs. 4 StVG wird man von einer wirksamen Verkündung eines Straferkenntnisses betreffend eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Judikatur zu § 62 AVG (vgl. die in Walter - Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, S 1112, in E. 85, angeführte hg. Judik... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62;StVG §116 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Erfolgt die Verkündung des Straferkenntnisses nicht durch das in § 116 Abs. 4 StVG vorgesehene Organ kann von einer wirksamen Verkündung bzw. mündlichen Erlassung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses keine Rede sein. Eine solche Zurkenntnisbringung des Straferkenntnisses durch ei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 15. Dezember 2004 verhängte der Anstaltsleiter der Justizanstalt X über den Mitbeteiligten wegen der Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG eine Geldbuße in der Höhe von EUR 22,--. Der Mitbeteiligte verlangte bei der mündlichen Verkündung die schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses. Die schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses wurde dem Mitbeteiligten in der Folge am 10. Jänner 2005 ausgehändigt. Die vom Mitbeteili... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs3;AVG §62;AVG §63 Abs5;StVG §116 Abs4 idF 2000/I/138;StVG §11g idF 2000/I/138;StVG §120 Abs2 idF 2000/I/138;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25. April 2006, Zl. 2005/06/0033, zu § 116 Abs. 4 dritter Satz i.V.m. § 120 Abs. 2 StVG und § ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt X vom 1. März 2004 wurde über den Mitbeteiligten gemäß § 107 Abs. 1 Z. 10 i.V.m. § 109 Z. 4 und § 113 StVG die Ordnungsstrafe der Geldbuße in der Höhe von EUR 22,-- verhängt, weil er dadurch gegen die allgemeinen Pflichten der Insassen der Strafanstalt verstoßen habe, dass er am 1. Februar 2004 sein kaltes Abendessen (Knackwurst) trotz mehrmaliger Abmahnung durch den Dienst habenden Abteilungsbeamten F.H., dieses zu unterlassen, a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs3;AVG §62;StVG §116 Abs4 idF 2000/I/138;StVG §11g idF 2000/I/138;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der Gesetzgeber dem Strafgefangenen entgegen dem sonst weitgehend geltenden Grundsatz der mündlichen Verkündung im StVG ausdrücklich ein Recht einräumt, eine schriftliche Zustellung des Straferkenntnisses zu verlangen, kann ih... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Y vom 10. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, sich gegenüber einer im Strafvollzug tätigen Person ungebührlich benommen zu haben. Wegen Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 107 Abs. 1 Z 9 StVG wurde der Beschwerdeführer gemäß § 109 Z 5 und § 114 Abs. 3 Z 2 StVG mit der Ordnungsstrafe des strengen Hausarrestes in der Dauer von drei Tagen verbunden mit dem Entzug der Arbeit bestraft. Dieses Strafer... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;StVG §116 Abs4;StVG §120 Abs2;
Rechtssatz: Wollte man annehmen, die §§ 116 Abs 4 dritter Satz und 120 Abs 2 zweiter Satz StVG stünden einem Rückgriff auf die diesbezüglichen Bestimmungen des in Verfahren nach dem StVG grundsätzlich anzuwendenden AVG unter dem Gesichtspunkt der Spezialität entgegen, so entfiele damit zwar die Befristung des Rech... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;StVG §116 Abs4;StVG §120 Abs2;
Rechtssatz: Geht man mit der Behörde davon aus, dass die Vorschriften des StVG über das Recht des Strafgefangenen, eine schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses zu verlangen (§ 116 Abs 4 dritter Satz StVG), und über den Ablauf der Rechtsmittelfrist am vierzehnten Tag nach der Verkündung "oder"... mehr lesen...