Gründe: Mit Punkt 1. (AZ 21 Bs 398/04) der zwei selbständige, jedoch unter einem ausgefertigte Beschlüsse enthaltenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht der Beschwerde der Mag. Klaudia K***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. Oktober 2004, GZ 125 Hv 3730/00s-152 (mit dem festgestellt worden war, dass ihr für den in diesem Verfahren in Untersuchungshaft - richtig Verwahrungshaft - zugebrachten Zeitraum vom 26. Juli 200... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 13. Februar 2004, GZ 39 Hv 528/01w-215, wurde festgestellt, dass bei Annemarie H***** nach § 2 Abs 1 lit b StEG die Anspruchsvoraussetzungen für den Ersatz der durch die strafgerichtliche Anhaltung in der Zeit vom "6. April 1998, 18.00 Uhr bis zum 10. Juli 1998" entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile (§ 1 StEG) vorliegen und "ihrem (darüber hinausgehenden) Antrag auf Haftentschädigung nach § 2 Abs 1 lit b StEG für d... mehr lesen...
Gründe: Gegen Mesut S***** war beim Landesgericht für Strafsachen Graz zum AZ 15 Ur 302/03m eine Voruntersuchung wegen des Verdachtes des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB anhängig. Am 19. November 2003 wurde er verhaftet und am 20. November 2003 über ihn die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Verdunklungs- und Tatausführungsgefahr nach § 180 Abs 1 und 2 Z 2 und 3 lit d StP... mehr lesen...
Norm: StEG §3 litb
Rechtssatz: Der Ausschlussgrund nach § 3 lit b StEG kommt nur dann im vollen Umfang zum Tragen, wenn die erlittene Vorhaft zur Gänze in der verhängten Strafe (sei es bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafe, sei es Geldstrafe) Deckung findet. Entscheidungstexte 7 Bs 29/04 Entscheidungstext OLG Linz 27.04.2004 7 Bs 29/04 ... mehr lesen...
Gründe: Über den am 1. Februar 2001 18,00 Uhr aufgrund eines Haftbefehls des Landesgerichtes Wels festgenommenen Arif Z***** wurde vom Landesgericht Wels zum AZ 8 Ur 29/01 wegen des Verdachtes des Vergehens der Weitergabe nachgemachten oder verfälschten Geldes nach § 233 Abs 1 StGB die Untersuchungshaft verhängt. Über den am 1. Februar 2001 18,00 Uhr aufgrund eines Haftbefehls des Landesgerichtes Wels festgenommenen Arif Z***** wurde vom Landesgericht Wels zum AZ 8 Ur 29/01 wegen d... mehr lesen...
Gründe: Aufgrund eines vom Journalrichter des Jugendgerichtshofs Wien erlassenen Haftbefehls wurde Andreas A***** am 22. Juni 2000 um 9,15 Uhr festgenommen und nach seiner Vernehmung und weiteren sicherheitsbehördlichen Erhebungen am 23. Juni 2000 um 0,30 Uhr wieder auf freien Fuß gesetzt. In der Folge wurde das Verfahren nach entsprechender Erklärung der Anklagebehörde (gem § 109 Abs 1 StPO) eingestellt. Aufgrund eines vom Journalrichter des Jugendgerichtshofs Wien erlassenen Haft... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Strafsache wurde über George E***** - nach der am 27. Mai 1999, 11,45 Uhr erfolgten Festnahme (S 17) - am 29. Mai 1999, 10,00 Uhr, die Untersuchungshaft aus den Gründen der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr gemäß § 180 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit b StPO iVm § 35 JGG verhängt (ON 6 und S 91). George E***** stand ursprünglich im Verdacht, neben den Vergehen der Geldwäscherei nach § 165 Abs 2 StGB und des Diebstahls nach § 127 StGB (i... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Landesgerichts Eisenstadt vom 14.März 1996 wurde über Hayri T***** wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit a StPO die Untersuchungshaft verhängt. Es wurde ihm angelastet, als Mitglied einer organisierten Schlepperbande am 20.Feber 1996 in Braunau gewerbsmäßig vier Personen von Österreich nach Deutschland geschleppt zu haben. Mit Beschluß des Landesgerichts Eisenstadt vom 14.März 1996 wurde über Hayri T*****... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §2StEG §3 litaStEG §3 litbStEG §6 Abs3
Rechtssatz: Der Antrag besteht lediglich aus dem nicht weiter substantiierten Begehren auf Zuerkennung einer Haftentschädigung. Ungeachtet dieses Umstandes kann auch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Angehaltenen gemäß § 6 Abs 3 StEG eine Entscheidung des OGH über das Vorliegen von Ausschlußgründen nach § 3 lit a und b StEG eintreten, weil auf Grund des vorangegangenen Gru... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §2 Abs1 litaStEG §3 litaStEG §3 litb
Rechtssatz: Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren kann der OGH die auf eine gesetzwidrige Anhaltung oder Haft bezogenen Ausschlußgründe des § 3 lit a und b StEG nicht prüfen. Ein Erkenntnis des OGH, mit dem eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit festgestellt wurde, vermag daher eine Entscheidung nach dem StEG in Ansehung des Vorliegens von Ausschlußgründen nach dem § 3 lit a... mehr lesen...
Norm: StEG §3 litb
Rechtssatz: Gemäß dem § 3 lit b StEG ist in den Fällen des § 2 Abs 1 lit a und b StEG der Ersatzanspruch ausgeschlossen, soweit die Anhaltung auf eine Strafe angerechnet worden ist. Nach dem insoweit nicht unterscheidenden klaren Wortlaut des Gesetzes ist es gleichgültig, ob es sich dabei um eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe handelt und ob diese ganz oder zum Teil bedingt nachgesehen worden ist. En... mehr lesen...
Gründe: I/ Aus den Akten 35 Vr 450/80 und 34 Vr 3493/81 des Landesgerichts Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: In dem gegen Dr. Werner A***** beim Landesgericht Innsbruck zur AZ 35 Vr 450/80 anhängigen Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft am 8. April 1980 (bei Gericht eingelangt am 30. Mai 1980) gegen den Genannten Strafantrag wegen Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 StGB (ON 5 d.A). Da dem Beschuldigten in der Folge die Vorladung zur Hauptverhandlung... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litcStEG §3 litc §21 Abs1 StGB §430 Abs2 StPO
Rechtssatz: Auch die Unterbringung eines Rechtsbrechers nach § 21 Abs 1 StGB anordnende Urteile gemäß § 430 Abs 2 StPO sind strafgerichtliche Verurteilungen im Sinn des StEG, sodaß (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen) auch insoweit § 2 Abs 1 lit c StEG anzuwenden ist. die Frage eines Anspruchsausschlusses zufolge § 3 lit c StEG stellt sich jedenfalls dann nicht, wenn die ... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litaStEG §3 litbStPO §57 A
Rechtssatz: Der Antragsteller kann sich nicht dadurch beschwert erachten, daß ein OLG vor der Beschlußfassung über einen allfälligen Entschädigungsanspruch gemäß dem § 2 Abs 1 lit a StEG den rechtskräftigen Abschluß eines einschlägigen, seinerzeit gemäß dem § 57 StPO ausgeschiedenen Strafverfahrens abwartet, um beurteilen zu können, ob ein Ausschlußgrund gemäß dem § 3 lit b StEG vorliegt oder nicht.... mehr lesen...