RS OGH 1971/10/22 10Os244/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1971
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Norm

StEG §2 Abs1 lita
StEG §3 litb
StPO §57 A

Rechtssatz

Der Antragsteller kann sich nicht dadurch beschwert erachten, daß ein OLG vor der Beschlußfassung über einen allfälligen Entschädigungsanspruch gemäß dem § 2 Abs 1 lit a StEG den rechtskräftigen Abschluß eines einschlägigen, seinerzeit gemäß dem § 57 StPO ausgeschiedenen Strafverfahrens abwartet, um beurteilen zu können, ob ein Ausschlußgrund gemäß dem § 3 lit b StEG vorliegt oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 244/71
    Entscheidungstext OGH 22.10.1971 10 Os 244/71
    Veröff: EvBl 1972/121 S 216

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0087709

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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