Rechtssatz: Der nach § 88 Abs 2 SPG bekämpfte Verwaltungsakt, eine Radarmessung mit dem Einsatz eines angeblich unzulässigerweise stark blendenden Blitzgerätes, erfolgte nicht im Rahmen der gemäß § 2 Abs 2 SPG aufgezählten Agenden der Sicherheitspolizei, sondern im Rahmen der Verkehrspolizei. Die Beschwerde war somit zurückzuweisen. Schlagworte Beschwerde Radarmessung Blitzgerät Sicherheitspolizei Verkehrspolizei Zurückweisung mehr lesen...
I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 1. August 1995 eingelangten Beschwerde gemäß "Artikel 129 a Abs 1 Z 2 und Z 3 B-VG, § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG" wurde die Verletzung des "einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gemäß § 87 in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 2 und § 65 Abs 1 SPG" sowie "des einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes gemäß § 87 in Verbindung mit § 35 SPG" geltend gemacht. 2. Mit Bescheid d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung im Zuge einer Vorfragenabklärung von der Datenschutzkommission beurteilen lassen und hat diese mit Bescheid vom 28. Mai 1998, GZ.: 120609/5-DSK/98, die Rechtswidrigkeit der Ermittlung der personenbezogenen Daten bei der Beschwerdeführerin festgestellt. Die erkennende Behörde schließt sich den rechtlichen Ausführungen in der
Begründung: des Bescheides der Datenschutzkommission vollinhalt... mehr lesen...
Im Beschwerdeschriftsatz vom 06 05 1998 bringt der Beschwerdeführer vor, daß er kongolesischer'Staatsangehöriger sei und am beim Bundesasylamt den Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt habe. Dieses Verfahren sei noch anhängig. Trotz dieses Umstandes habe die Bezirkshauptmannschaft am 14 04 1998 ein Schreiben an die Botschaft der Volksrepublik Kongo in Bonn gerichtet, mit welchem ein Antrag auf Ausstellung eines Heimreisezertifikates urgiert wurde. Demgegenüber werde in eine... mehr lesen...
Beachte Bestätigend VwGH vom 17 02 1999,Zl 98/01/0297 Rechtssatz: Der Verwaltungssenat ist zur Behandlung einer auf § 88 Abs 2 SPG gestützten Beschwerde, deren Gegenstand die Antragstellung eines Heimreisezertifikates und die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten an die Botschaft des Heimatlandes des Fremden ist, nicht zuständig. Diesbezüglich besteht die Möglichkeit der Anrufung der Datenschutzkommission gemäß § 36 Abs 1 Z 1 DSG. Schlagworte schlichtes Polizeiha... mehr lesen...
1.) Die Beschwerdeführerin ist laut eigener Darstellung im beigefügten Konkursantrag im Jahre 1995 ohne Kenntnisse der deutschen Sprache zu ihrem Mann Istvan P nach Wien gezogen und wurde von ihm durch Täuschung zu Unterschriftsleistungen veranlaßt, die sie zur Geschäftsführerin seiner Firma machten, ohne daß sie Einfluß auf deren Geschäftsgebarung gehabt hätte. Das volle Ausmaß dieses Betruges sei ihr erst zu Bewußtsein gekommen, als sie die Trennung von ihrem Mann veranlaßt habe, infolge... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Ersichtlichmachung des Aufenthaltsverbots im Reisepaß erfolgte eine Beurkundung des rechtskräftigen Aufenthaltsverbotes. Eine normative Willensäußerung der Behörde liegt nicht vor, wohl aber ein außenwirksames Verwaltungshandeln im Sinn des §88 Abs2 SPG. Der §27 Abs5 Fremdengesetz bestimmt, daß durchsetzbare Ausweisungen oder Aufenthaltsverbote im Reisedokument der Fremden ersichtlich gemacht werden können. Nach §22 Abs1 FrG wird das Aufenthaltsverbot mit Eintritt der R... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 38a (Wegweisung und Rückkehrverbot bei Gewalt in Wohnungen) des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, BGBl. Nr. 566/1991 idF BGBl. Nr. 759/1996 ist aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen, von dem die Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefä... mehr lesen...
Rechtssatz: Soweit sich die Beschwerde auf die Bestimmungen des §67a Abs1 Z2 AVG und §88 Abs1 Sicherheitspolizeigesetz stützt, war sie zurückzuweisen, da eine Eintragung in den Reisepaß nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu qualifizieren ist. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine behauptete "faktische Amtshandlung" ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl. Erk. Slg. Nr. 11935/1988), daß sie gegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach §88 Abs2 SPG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die Besorgung der Sicherheitsverwaltung in ihren Rechten verletzt worden zu sein, sofern dies nicht in Form eines Bescheides erfolgt ist. Diese Bestimmung läßt somit Beschwerden gegen schlichthoheitliche Verhaltensweisen im Bereich der Sicherheitsverwaltung zu. Die Sicherheitsverwaltung besteht nach §2 Abs2 SPG aus der Sicherheitspolizei, dem Paß- u... mehr lesen...
Begründung: 1.) Dem gegenständlichen Antrag auf Entscheidung gemäß § 89 Abs 4 SPG (Anrufung gemäß § 89/4 SPG) liegt folgender Beschwerdeinhalt aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens beider Verfahrensparteien zugrunde: Der Beschwerdeführer beging vor dem Hause Nr 22 der G-gasse in Wien eine straßenpolizeiliche Verwaltungsübertretung; der Beschwerdeführer beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Vornahme und Durchführung einer Ladetätigkeit. Ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienst... mehr lesen...
Rechtssatz: RLV gilt nicht für straßenpol Einschreiten. RLV nur für pol Angelegenheiten gem § 2 Abs2 SPG iZm RLV des BMI im Einvernehmen mit BMJ u BMöWuV. UVS-OÖ VwSen-2800008/2/KL/RD v 20.4.1994 UVS-Wien, Zl UVS-02/31/36/94 und UVS-02/V 31/23/95. mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorliegende Beschwerde wurde ausdrücklich auf das Sicherheitspolizeigesetz gestützt. Gemäß § 88 Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die B... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Verletzung der Informationspflicht des Art. 4 Abs. 6 PersFrSchG bzw. Art. 5 Abs. 2 MRK i.V.m. § 45 FrG, wenn die Mitteilung der Festnahme- und Anhaltungsgründe erst nach 5 Tagen deshalb erfolgt, weil früher kein Dolmetscher für die Sprache "Farsi" verfügbar war. Eine Verletzung des § 47 Abs. 3 FrG, wonach minderjährige Schubhäftlinge von Erwachsenen getrennt anzuhalten sind, ist nicht mit Beschwerde gemäß § 51 FrG, sondern mit Beschwerde gemäß § 88 SPG geltendzumachen, we... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorläufige Abnahme des Führerscheines ist eine Sicherungsmaßnahme, die im Interesse der Verkehrssicherheit gesetzt wird. Sie soll verhindern, daß eine Person ein Kraftfahrzeug lenkend, am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl sie sich in einem Zustand befindet, in dem sie das Kraftfahrzeug nicht zu beherrschen imstande ist. Es muß daher für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Annahme berechtigt sein, die betreffende Person werde in ihrem die Fähigkeit hiezu aussc... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorläufige Abnahme des Führerscheines ist eine Sicherungsmaßnahme, die im Interesse der Verkehrssicherheit gesetzt wird. Sie soll verhindern, daß eine Person ein Kraftfahrzeug lenkend am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl sie sich in einem Zustand befindet, in dem sie das Kraftfahrzeug nicht zu beherrschen im Stande ist. Es muß daher für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Annahme berechtigt sein, die betreffende Person werde in ihrem die Fähigkeit hiezu aussc... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerdemöglichkeit gemäß § 88 Abs. 1 und 2 SPG erstreckt sich lediglich auf den Bereich des Sicherheitspolizeigesetzes, nicht jedoch auf die Bereiche der Verwaltungspolizei (wie Straßenpolizei iSd StVO). Zurückweisung. mehr lesen...