Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 67 Abs. 1 SPG 1991, die sich gegenüber jener des § 65 Abs. 1 SPG 1991 als lex specialis erweist und sich von Letzterer im Hinblick auf die besondere Sensibilität der derart gewonnenen Informationen sowie auf Art und Umfang der Verpflichtung des Betroffenen z... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §65 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/01/0320 E 17. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Was sich der Gesetzgeber unter "Vorbeugung" im Sinne des § 65 Abs. 1 SPG 1991 in der hier anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 85/2000 vorstellt, ergibt sich aus der in § 65 Abs. 5 zweiter Satz SPG 1991 getroffenen Anordnung, wonach der Betroff... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §65 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/01/0320 E 17. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Was sich der Gesetzgeber unter "Vorbeugung" im Sinne des § 65 Abs. 1 SPG 1991 in der hier anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 85/2000 vorstellt, ergibt sich aus der in § 65 Abs. 5 zweiter Satz SPG 1991 getroffenen Anordnung, wonach der Betroff... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Untersuchungshaft, verweigerte seine Mitwirkung an seiner erkennungsdienstlichen Behandlung in Form einer DNA-Untersuchung anhand eines Mundhöhlenabstriches. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) wie folgt ab: "Betreff: Erkennungsdienstliche Behandlung (DNA-Mundhöhlenabstrich) Herrn M. ... derz. Justizanstalt J. in Haft Besche... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Jänner 2001 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer unter Androhung der zwangsweisen Vorführung "gemäß § 77 Abs. 2 und 3 SPG i.V.m. § 65 Abs. 1 und 4 SPG sowie § 19 AVG ..., binnen einer Woche nach Zustellung dieses Bescheides beim Bezirksgendarmeriekommando Dornbirn ... (Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) zu erscheinen und sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen". Beg... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: SMG 1997 §27;SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/01/0050 E 12. November 2002
2001/01/0049 E 12. November 2002
Rechtssatz: Ausführungen zu den Anforderungen an die Bescheidbegründung hinsichtlich der Voraussetzungen nach § 65 Abs. 1 SPG 1991. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/01 Sicherheitsrecht
Norm: MRK Art13;SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 idF 1999/I/146;SPG 1991 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/01/0289 E 11. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz DNA-Untersuchungen dürfen vor dem Hintergrund des § 67 SPG 1991 nur dann erfolgen (Art. 13 MRK), wenn die formlose Aufforderung nach § 77 Abs. 1 SPG 1991 bzw. eine - im Fall ihrer Nich... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Die Regelung des § 67 SPG 1991 ist eine lex specialis gegenüber jener des § 65 Abs. 1 SPG 1991 und unterscheidet sich von Letzterer im Hinblick auf die "besondere Sensibilität" der nach § 67 Abs. 1 SPG 1991 "gewonnenen Informationen" (in diesem Sinne schon die ErläutRV 1479 BlgNR 20. GP 19) und auf Ar... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: SMG 1997 §27;SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/01/0050 E 12. November 2002
2001/01/0049 E 12. November 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/01/0491 E 19. Juni 2001 RS 1
(ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die amtswegige Vornahme einer erkennungsdienstlichen Behandlung (unter... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §65 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/01/0050 E 12. November 2002
2001/01/0049 E 12. November 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/01/0320 E 17. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Was sich der Gesetzgeber unter "Vorbeugung" im Sinne des § 65 Abs. 1 SPG 1991 in der hier anzuwendenden Fassung BGBl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer zur Durchführung (gemeint: Mitwirkung an der Durchführung) der erkennungsdienstlichen Behandlung am Gendarmerieposten Großweikersdorf (Spruchpunkt I.) sowie dazu, sich zu diesem Zweck bei sonstiger zwangsweiser Vorführung am 24. Juli 2002 bei dem genannten Gendarmerieposten einzufinden (Spruchpunkt II.). Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei am... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §65 Abs5;
Rechtssatz: Was sich der Gesetzgeber unter "Vorbeugung" im Sinne des § 65 Abs. 1 SPG 1991 in der hier anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 85/2000 vorstellt, ergibt sich aus der in § 65 Abs. 5 zweiter Satz SPG 1991 getroffenen Anordnung, wonach der Betroffene im Zusammenhang mit der erkennungsdienstlichen Behandlung "darauf hinzuw... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die belangte Behörde im vorliegenden Fall mit den Einzelheiten des von ihr im Sinne der ersten Voraussetzung des § 65 Abs. 1 SPG 1991 angenommenen Verdachtes, mit den daraus unter Bedachtnahme auf die Persönlichkeit des Beschwerdeführers zu ziehenden Schlüssen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass er ... mehr lesen...
Im Hinblick auf das Ersuchen des Gendarmeriepostens Bad Hofgastein vom 18. Mai 2001, den Beschwerdeführer "zwecks Vornahme der erkennungsdienstlichen Behandlung und des Mundhöhlenabstrichs behördlich vorzuladen", erließ die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (die belangte Behörde) nachstehende Erledigung: "Sehr geehrter Herr M.! Sie stehen im Verdachtes, am 15.4.2001, gegen 23.45 Uhr, einer Person insgesamt 3 Ohrfeigen versetzt und ihr dadurch eine Perforation ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/01 Sicherheitsrecht
Norm: MRK Art13;SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67;SPG 1991 §77 Abs1;
Rechtssatz: DNA-Untersuchungen dürfen vor dem Hintergrund des § 67 SPG 1991 nur dann erfolgen (Art. 13 MRK), wenn die formlose Aufforderung nach § 77 Abs. 1 SPG 1991 bzw. eine - im Fall ihrer Nichtbefolgung - daran anschließende bescheidmäßige Verpflichtung dies unmissverständlich zum ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;
Rechtssatz: § 65 Abs. 1 SPG 1991 kann nicht so verstanden werden, dass das normierte zweite Tatbestandselement ("wenn der Betroffene im Rahmen krimineller Verbindungen tätig wurde oder dies sonst zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe des Betroffenen erforderlich scheint") immer schon dann gegeben sei, wenn nicht ausnahmsweise ein spezialpräventi... mehr lesen...
Mit Anzeige des Gendarmeriepostens Garsten vom 14. Februar 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 1. September 1999 in Kleinraming von einem neben der Straße aufgestapelten Holzstoß fünf Stück "einmetrige Buchenscheiter" gestohlen und sie im Kofferraum seines PKW verladen; dabei sei er von den Eltern des Besitzers auf frischer Tat betreten worden. In der Folge habe er sich mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt und den Schaden von ca. S 100,-- am 20. Sep... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich längstens bis zum 24. Oktober 2000 beim Gendarmerieposten Radenthein erkennungsdienstlich behandeln zu lassen und sich daher bis längstens 24. Oktober 2000 bei diesem Gendarmerieposten einzufinden. Als Rechtsgrundlagen führte die belangte Behörde § 65 iVm §§ 22, 35 Abs. 1 und 77 Sicherheitspolizeigesetz-SPG an. Begründend führte sie aus, dass vom Gendarmerieposten Radenthein mit Berich... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 1999/I/146;SPG 1991 §65 Abs5 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Die Behörde hat die gemäß dem zweiten Tatbestandsmerkmal des § 65 Abs. 1 SPG 1991 zu prüfende Frage, ob eine erkennungsdienstliche Behandlung des Betroffenen zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe durch ihn erforderlich sei (die Alternative, er sei im Rahmen bandenmäßiger oder organisierter Kriminalität... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;StGB §125;
Rechtssatz: Die amtswegige Vornahme einer erkennungsdienstlichen Behandlung (unter sicherheitspolizeilichen Gesichtspunkten) ist klar an zwei Voraussetzungen geknüpft. Einerseits muss die betreffende Person in Verdacht stehen, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben, andererseits muss sie im Rahmen krim... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;SPG 1991 §65 Abs1 idF 1999/I/146;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §65 Abs5 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Bei § 65 Abs. 1 SPG 1991 in der Stammfassung handelte es sich um eine Ermessensbestimmung; für eine Ermessensübung im Sinn des Gesetzes kam es insbesondere darauf an, ob (in welchem Ausmaß) Rückfallsgefahr bestand (vgl. grundlegen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 27. Jänner 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Löschung der seine Person betreffenden erkennungsdienstlichen Daten abgewiesen. Am 8. April 1999 habe der Beschwerdeführer bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien einen Antrag auf Löschung der seine Person betreffenden erkennungsdienstlichen Daten eingebracht. Mit Bescheid vom 16. November 1999 habe die Sicherheitsdirektion für da... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit25/01 Strafprozess41/01 Sicherheitsrecht
Norm: JGG §7;SPG 1991 §16;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §73 Abs1 Z4;SPG 1991 §74 Abs1;StGB §11;StPO 1975 §109 Abs1;StPO 1975 §259;StPO 1975 §34 Abs2 Z1;StPO 1975 §90;
Rechtssatz: Zur Löschung der erkennungsdienstlichen Daten wird - von im Beschwerdefall nicht in Betracht kommenden Sonderfällen abgesehen - grundsätzlich au... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine näher bezeichnete Anzeige an die Strafverfolgungsbehörde gemäß § 77 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz 1991 (SPG), an ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken. In Spruchpunkt II. wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, sich zur erkennungsdienstlichen Behandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt im Bezirkspolizeikommissariat H. persönlich einzufinden, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 65 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991 (SPG), verpflichtet, sich zu einem näher angeführten Zeitpunkt am Gendarmerieposten Altheim einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Braunau am 10. April 1998 mündlich und von der Bezirkshauptmannschaft Braunau mit Schrei... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16;SPG 1991 §65 Abs1;
Rechtssatz: Die Ermächtigung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 65 Abs 1 SPG 1991 ist weit gefasst; sie umfasst auch den noch nicht ausreichend erhärteten Tatverdacht. Der weit gefassten Ermächtigung steht andererseits die Verpflichtung gegenüber, die erkennungsdienstlichen Daten von Amts wegen zu löschen, wenn der Verdacht entkräftet w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;SPG 1991 §65 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/17 96/01/0276 3 Stammrechtssatz § 65 Abs 1 SPG 1991 räumt der Behörde jedenfalls insoweit Ermessen ein, als sie trotz Vorliegens der Voraussetzungen hiefür von der erkennungsdienstlichen Behandlung absehen kann, wenn und solange nicht zu befürchten ist, der B... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I. des Bescheides vom 11. Juni 1996 verpflichtete die belangte Behörde gemäß § 65 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz 1991 (SPG) den Beschwerdeführer, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen und an den dafür erforderlichen Handlungen mitzuwirken. In Spruchpunkt II. wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, sich zur erkennungsdienstlichen Behandlung zu einem näher angeführten Zeitpunkt beim Gendarmerieposten Oberpullendorf persönlich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;SPG 1991 §65 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/17 96/01/0276 3 Stammrechtssatz § 65 Abs 1 SPG 1991 räumt der Behörde jedenfalls insoweit Ermessen ein, als sie trotz Vorliegens der Voraussetzungen hiefür von der erkennungsdienstlichen Behandlung absehen kann, wenn und solange nicht zu befürchten ist, der B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. November 1995 verpflichtete die belangte Behörde gemäß § 65 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz 1991 (SPG) den Beschwerdeführer, an den erforderlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Sinne von § 64 Abs. 2 SPG mitzuwirken und sich der erkennungsdienstlichen Behandlung durch Beamte des Gendarmeriepostens K. nach Zustellung dieses Bescheides zu unterziehen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei bereits mit S... mehr lesen...