RS Vwgh 2002/11/12 2001/01/0058

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Veröffentlicht am 12.11.2002
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;
SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;

Rechtssatz

Die Regelung des § 67 SPG 1991 ist eine lex specialis gegenüber jener des § 65 Abs. 1 SPG 1991 und unterscheidet sich von Letzterer im Hinblick auf die "besondere Sensibilität" der nach § 67 Abs. 1 SPG 1991 "gewonnenen Informationen" (in diesem Sinne schon die ErläutRV 1479 BlgNR 20. GP 19) und auf Art und Umfang der Verpflichtung des Betroffenen zur Mitwirkung durch zusätzliche tatbestandliche Voraussetzungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010058.X01

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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