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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §16;Rechtssatz
Die Ermächtigung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 65 Abs 1 SPG 1991 ist weit gefasst; sie umfasst auch den noch nicht ausreichend erhärteten Tatverdacht. Der weit gefassten Ermächtigung steht andererseits die Verpflichtung gegenüber, die erkennungsdienstlichen Daten von Amts wegen zu löschen, wenn der Verdacht entkräftet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999010034.X01Im RIS seit
20.11.2000