Rechtssatz: Die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 FSG setzt voraus, dass begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden, nicht mehr besitzt. Dabei geht es noch nicht darum, konkrete Umstände zu ermitteln, aus denen bereits mit Sicherheit auf das Fehlen einer Erteilungsvoraussetzung geschlossen werden kann, ... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerde richtet sich gegen die im Vorspruch genannten Maßnahmen. Die Lebenspartnerin des BF, U.F., habe nach einem häuslichen verbalen Streit seine Vorwürfe nicht mehr hören wollen und deshalb das Haus verlassen. Sie habe entschieden, die Nacht nicht im Hause zu verbringen und deshalb ein paar Sachen vom Haus holen wollen. Da sie befürchtet habe, dass er sie nicht hineinlassen werde, sei sie zur Polizei gefahren, um diesbezüglich Hilfe zu erhalten. Sie sei mit zwei Polizisten z... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Frau verlässt nach einem häuslichen Streit das gemeinsam mit ihrem Lebenspartner bewohnte Haus, um Ruhe von ihm zu haben und außer Haus die Nacht zu verbringen. Sie wollte zurück ins Haus, um ein paar persönliche Sachen zu holen. Weil sie hoffte, in Begleitung von Polizisten Schwierigkeiten beim Abholen zu vermeiden, bat sie Polizisten um Begleitung. Beim Wiedereintritt ins Haus gab es keine Probleme, sie hat mit ihrem Partner weder gesprochen noch hat er sie bedroht oder ... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 13. Dezember 2007 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Ehemann der Beschwerdeführerin, A F, seit Jahren anhaltendes demütigendes und gewalttätiges Verhalten gegenüber der Beschwerdeführerin setze und aufgrund dessen eine Scheidungsklage am 06. Juni 2007 beim BG Graz-Ost eingebracht wurde. Die dementsprechenden Schriftsätze wurden vorgelegt. A F neige gegenüber der Beschwerdeführerin zu Gewalttätigkeiten und aggressivem Handeln, sodass bereits am 14. Dezemb... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Wegweisung nach § 38 a Abs 1 SPG setzt eine bestimmte Tatsache voraus, wonach man von der Prognose eines bevorstehenden gefährlichen Angriffes auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person ausgehen kann. Bei der Prognoseerstellung ist von einer ex ante Sichtweise der einschreitenden Beamten auszugehen. Nach deren gegenständlichen Kenntnisstand hatte der Gatte der Beschwerdeführerin, der mit ihr in Scheidung lebte, die Beamten herbeigerufen, da ihn die Beschwer... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19.11.2007 am selben Tage beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt, erhob Frau C. V.?B. eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Bundespolizeidirektion Innsbruck. Dieser Beschwerde liegt im Wesentlichen der Ausspruch eines Betretungsverbotes gemäß § 38a SPG durch Organe der Bundespolizeidirektion Innsbruck am 14.11.2007 gegen 20:00 Uhr zu Grunde. In dieser Maßnahmenbeschwerde wurde ausgeführt wie folgt: 1. Sachverhaltsdarstellung Im Juli dieses Jahres hatte di... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Ausspruch eines Betretungsverbotes durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfolgte im Beschwerdefall am 7.8.2001 um 20.50 Uhr und hatte gemäß § 38a Abs. 6 SPG zur Folge, dass diese Anordnung von der Sicherheitsbehörde binnen 48 Stunden zu überprüfen gewesen wäre. Die Verpflichtung zur Bekanntgabe eines Betretungsverbotes an die Sicherheitsbehörde und dessen Überprüfung binnen 48 Stunden sollen eine rasche und effektive innerorganisatorische Kontrolle der Ausü... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 4.12.2000, beim Unabhängigen Verwaltungssenat am 11.12.2000 eingelangt, hat der Beschwerdeführer durch seine ausgewiesenen Vertreter die nachfolgende Beschwerde gegen die Verhängung einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes gemäß § 38a SPG eingebracht: ?Am 26.11.2000 wurde durch den Gendarmerieposten H über den Beschwerdeführer eine Wegweisung und ein Rückkehrverbot bzw. Betretungsverbot gemäß § 38a SPG verhängt. Gemäß ständiger Rechtssprechung (UVS VB... mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Ausspruch einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes im Sinne von § 38a SPG ist ein aktueller gefährlicher Angriff nicht notwendig, sondern reicht die Annahme, dass ein solcher bevorsteht, aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diesbezüglich allein der Eindruck den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegenüber ausschlaggebend ist (die diesen sich bietenden Tatsachen: weinende und verängstigte Familienangehörige, Schilderung von einschlägigen tätlichen Ausei... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 38a (Wegweisung und Rückkehrverbot bei Gewalt in Wohnungen) des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, BGBl. Nr. 566/1991 idF BGBl. Nr. 759/1996 ist aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen, von dem die Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefä... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verhängung des Rückkehrverbotes war der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§38a Abs2 zweiter Satz SPG) zu beachten. Gegen diesen Grundsatz wurde nicht verstoßen: Der räumliche Bereich für das Rückkehrverbot ist nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen vorbeugenden Schutzes zu bestimmen (§38a Abs1 letzter Satz und Abs2 erster Satz SPG). Die Anordnung des Rückkehrverbotes im gegenständlichen Fall für den Bereich des ganzen Hauses war gerechtfertigt. Die Wohnung... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verhängung eines Rückkehrverbotes ist so wie die Wegweisung ein Akt unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Die Verhängung eines solchen Verbotes ist ein außenwirksamer, normativer, hoheitlicher Akt, der in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreift. Zwar ist die Ausübung von Zwangsgewalt zur Durchsetzung dieses Rückkehrverbotes unzulässig (§38a Abs2 zweiter Halbsatz SPG) und das Zuwiderhandeln gegen das Rückkehrverbot nur mit Verwaltungsstrafe bedroht, die Pr... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach §38a Abs1 SPG sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen, von dem die im nächsten Satz umschriebene Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, und deren unmittelbarer Umgebung wegzuweisen; Voraussetzung dafür ist, daß aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor. Nach §38a Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Es trifft zu, daß ein Rückkehrverbot wie das gegenständliche einen Eingriff in verschiedene Grundrechte bedeutet. Von vornherein kommen dabei insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung (Art8 MRK), das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums (Art5 StGG) und das Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit (Art6 StGG) in Betracht. Ein entsprechender Gesetzesvorbehalt bei der Normierung dieser Grundrechte (vgl. zB Art8 Abs2 MRK) erlaubt dem einfach... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates liegt im Hinblick auf die Notwendigkeit des Rückkehrverbotes und auf seine Dauer von lediglich einer Woche kein unzulässiger Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Erwerbsausübungsfreiheit vor. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß der weitaus überwiegende Teil der Führung der Fremdenpension der Gattin des Beschwerdeführers oblag und daß der Beschwerdeführer hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nachging. Auc... mehr lesen...