Eine Frau verlässt nach einem häuslichen Streit das gemeinsam mit ihrem Lebenspartner bewohnte Haus, um Ruhe von ihm zu haben und außer Haus die Nacht zu verbringen. Sie wollte zurück ins Haus, um ein paar persönliche Sachen zu holen. Weil sie hoffte, in Begleitung von Polizisten Schwierigkeiten beim Abholen zu vermeiden, bat sie Polizisten um Begleitung. Beim Wiedereintritt ins Haus gab es keine Probleme, sie hat mit ihrem Partner weder gesprochen noch hat er sie bedroht oder Maßnahmen angekündigt. Die Polizisten wiesen den Mann weg und verhängten ein Betretungsverbot. Mangels Hinweise auf einen ?bevorstehenden? Angriff auf die Frau im Zeitraum des polizeilichen Einschreitens, liegt keine begründete Gefährlichkeitsprognose vor. Die bekämpften Maßnahmen waren rechtswidrig.