Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte im Jahr 1991 einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Geschäftslokal vermietet. Für eine Weitergabe des Mietgegenstands war seine Zustimmung erforderlich. Seit August 2000 zahlte die Gesellschaft keinen Mietzins mehr. Im Juni 2002 wies das Handelsgericht Wien einen gegen die Gesellschaft gerichteten Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens ab. Daraufhin wurde im Firmenbuch die Auflösung der Gesellschaft eingetragen, und der bishe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIGmbHG §90HGB §149UGB §149
Rechtssatz: Eine nach dem Mietvertrag unzulässige Weitergabe des Bestandobjekts durch den Liquidator einer insolventen GmbH, die gegen dessen Abwicklungsverpflichtung nach § 90 GmbHG iVm § 149 HGB (UGB) verstößt, kann der Räumungsklage des Vermieters gegen den Nutzer nicht entgegengehalten werden, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung des Liquidators kannte und die damit verbundene Schädigung d... mehr lesen...
Begründung: In der Hauptversammlung der aufgelösten Aktiengesellschaft vom 31. 3. 2004 wurden die Änderung der (Personen-)Firma „W***** Aktiengesellschaft in Abwicklung" in „W***** Stahl- und Maschinenbau AG in Abwicklung" und die entsprechende Neufassung des § 1 Abs 1 der Satzung beschlossen. In der Hauptversammlung der aufgelösten Aktiengesellschaft vom 31. 3. 2004 wurden die Änderung der (Personen-)Firma „W***** Aktiengesellschaft in Abwicklung" in „W***** Stahl- und Maschinenba... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit dem rechtskräftigen Exekutionstitel des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 26. April 2001, AZ 10 C 1503/00t, zur Räumung des Bestandobjekts in Wien sowie zur Bezahlung eines Mietzinsrückstands von 26.669,59 EUR s.A. verpflichtet. Mit Beschluss vom 23. April 2002 wurde über Antrag der betreibenden Partei die zwangsweise Räumung bewilligt. Am 24. November 2004 wurde über das Vermögen der verpflichteten Partei der Konkurs eröffnet (AZ 3 S 154/0... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90HGB §149
Rechtssatz: Wenn der geborene Liquidator mit notariell beglaubigter Vollmacht einen Dritten zu allen Liquidatoragenden bevollmächtigt und diesen damit beauftragt, diesen sozusagen in die Rechtsposition des Liquidators hebt, bestehen dagegen keine Bedenken, weil es sich nicht um eine Prokuraerteilung handelt, was wegen des größeren Umfangs einer Prokura gegenüber der Liquidatorposition unzulässig wäre. ... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Landesgericht Klagenfurt geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** Aktiengesellschaft in Liquidation eingetragen. Die Auflösung der Gesellschaft war von der Hauptversammlung am 10. 1. 1992 beschlossen worden. Einziger Aktionär ist die Ö***** Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung vom 28. 2. 2002 wurde die Umwandlung der Aktiengesellschaft gemäß § 239 AktG in eine Gesellschaft mbH mit der Firma B***** GmbH i.L. beschlossen. In der Hauptversammlung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht geht in Kenntnis der im Akt erliegenden Postvollmacht nicht nur von ihrem aufrechten Bestand, sondern auch davon aus, dass sie auch die Empfangnahme von Klagen umfasst. Die Postvollmacht ist jedoch gemäß § 150 PostO eine nur an das Abgabepostamt gerichtete Ermächtigung, die unter der Anschrift des Empfängers einlangenden Postsendungen auch an eine andere natürliche Person abzugeben. Davon zu unterschei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90
Rechtssatz: Der Liquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet einem Gesellschaftsgläubiger gegenüber direkt, wenn er schuldhaft dessen Eigentumsvorbehalt mißachtet und der Gläubiger infolge Verlustes seiner dinglichen Sicherheit und Uneinbringlichkeit seiner Forderung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Schaden erleidet. Entscheidungstexte 2 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten ursprünglich den Betrag von DM 36.629,46 sA oder dessen Gegenwert in österreichischen Schilling. Sie habe der C***** GmbH (im folgenden kurz: GmbH) 1990 vier Küchen zum Preis von DM 36.629,46 verkauft und geliefert. Gemäß Punkt 11 Abs 1 ihrer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im folgenden kurz: AGB) sei mit der GmbH Eigentumsvorbehalt vereinbart worden. Gemäß Punkt 11 Abs 2 der AGB sei die GmbH z... mehr lesen...
Norm: GmbHG §89GmbHG §90GmbHG §91
Rechtssatz: Die gesetzlichen Anordnungen über die Liquidation dienen dem Zweck, die Gesellschaftsgläubiger zu schützen; deshalb ist zunächst dafür zu sorgen, dass das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft zur Befriedigung deren Gläubiger herangezogen wird. Es darf somit nichts an die Gesellschafter verteilt werden, was eigentlich deren Gläubigern zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §8GmbHG §63GmbHG §90
Rechtssatz: Zum Vermögen von Handelsgesellschaften und juristischen Personen gehören auch die Ansprüche gegen Gesellschafter und Mitglieder auf rückständige Vermögenseinlagen. Entscheidungstexte 5 Ob 1589/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 5 Ob 1589/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: AktG §203AktG §205GmbHG §90HGB §145
Rechtssatz: Es ist ein allgemeiner Grundsatz des Gesellschaftsrechtes und sonstigen Körperschaftsrechtes, dass rechtlich selbständige Organisationen, die nach Auflösung ins Liquidationsstadium treten, damit noch nicht ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren, sondern bis zu ihrer Vollbeendigung beibehalten. Entscheidungstexte 8 Ob 605/90 Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Ausgaben der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" vom 10.2.1989 und vom 14.2.1989 sowie in der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" ("Salzburg Krone") vom 12.2.1989 erschien folgendes Inserat: "Jeder Österreicher mit einem Reinvermögen von S 500.000 (nach Abzug der Freibeträge) zahlt jährlich S 5.000 an Vermögenssteuer, FPÖ-Chef Jörg H*** zahlt für sein Reinvermögen (Bärental) von S 150,000.000 nur S 14. Eine Information der Salzburger Volkspa... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90GmbHG §91
Rechtssatz: Im Liquidationsstadium trifft die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung die Liquidatoren. Die Liquidatoren treten in keine direkte Rechtsbeziehung zu den Gesellschaftern. Sie haben daher nur der Gesellschaft Rechnung zu legen, der einzelne Gesellschafter hat gegen sie keinen Anspruch auf Rechnungslegung. Er kann lediglich einen allfälligen ohne Rechnungslegung gefassten Beschluss der Generalversammlung... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90
Rechtssatz: Aufgabe der Liquidatoren ist es, die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, das Sachvermögen der Gesellschaft zu verwerten, die Gesellschaftsgläubiger zu befriedigen oder sicherzustellen und das Restvermögen unter die Gesellschafter zu verteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 539/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 7 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Gesellschafter der A*** Marmorbau Gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von S 25.000 auf das Stammkapital von S 100.000. Der Beklagte war nach dem Ausscheiden des Klägers als Geschäftsführer alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Die letzte Generalversammlung, bei der der Jahresabschluß für das Jahr 1984 nicht genehmigt wurde, fand am 30.1.1986 statt. Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit am 31.10.1984 beendet. Sie wurde am 12.3.1987 auf Veranlassung des B... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2 Abs3AußStrG §9 J3GmbHG §90
Rechtssatz: Der die Interessen der Gesellschaft vertretende Liquidator ist zur Rechtsmittelerhebung gegen den abweisenden Beschluss über den Antrag auf Anordnung der fortgesetzten Liquidation und Wiedereintragung der Firma einer GmbH befugt. Entscheidungstexte 6 Ob 19/84 Entscheidungstext OGH 10.01.1985 6 Ob 19/84 GesRZ 1985,101 = RdW 1986,... mehr lesen...
Die beklagte GesmbH befindet sich in Liquidation. Zu ihren Liquidatoren sind der Kläger und Walter H gemeinsam bestellt. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, daß ein zwischen ihm und der beklagten Partei am 19. Juni 1979 beurkundeter Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 233 KG P aufgehoben sei. In der Klage wird nicht angegeben, wer für die beklagte Partei vertretungsbefugt sei und wem die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung zuzustellen wäre. Klage und Ladung zur ersten Ta... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90ZPO §102ZPO §103 Abs3ZPO §105ZPO §106
Rechtssatz: Bringt der Liquidator einer GmbH gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft eine Klage ein, entsteht zwangsläufig eine Kollision seiner eigenen Interessen mit denen der Gesellschaft; eine Zustellung der Klage an die beklagte Gesellschaft zu seinen Handen kann daher wirksam nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/81... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90HGB §125 Abs2HGB §150
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 125 Abs 2 dritter Satz HGB, auf die § 150 Abs 2 zweiter Satz HGB verweist, ist auch für mehrere gemeinsam vertretungsbefugte Liquidatoren einer GmbH anzuwenden; jeder Liquidator ist daher passiv allein vertretungsbefugt. Entscheidungstexte 1 Ob 715/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 715/81 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §63GmbHG §90
Rechtssatz: Einforderung einer von einem Gesellschafter nicht bezahlten Stammeinlage durch die Gesellschaft in Liquidation. Entscheidungstexte 2 Ob 1062/31 Entscheidungstext OGH 04.11.1931 2 Ob 1062/31 Veröff: SZ 13/232 3 Ob 424/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 3 Ob 424/57 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90
Rechtssatz: Haftung der Liquidatoren einer GmbH gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Entscheidungstexte 1 Ob 211/26 Entscheidungstext OGH 24.03.1926 1 Ob 211/26 Veröff: SZ 8/91 2 Ob 184/97s Entscheidungstext OGH 09.10.1997 2 Ob 184/97s Auch; Veröff: SZ 70/196 ... mehr lesen...