Norm
GmbHG §90Rechtssatz
Bringt der Liquidator einer GmbH gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft eine Klage ein, entsteht zwangsläufig eine Kollision seiner eigenen Interessen mit denen der Gesellschaft; eine Zustellung der Klage an die beklagte Gesellschaft zu seinen Handen kann daher wirksam nicht erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0036367Dokumentnummer
JJR_19810916_OGH0002_0010OB00715_8100000_001