RS OGH 2004/2/24 5Ob89/03d

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Norm

GmbHG §90
HGB §149

Rechtssatz

Wenn der geborene Liquidator mit notariell beglaubigter Vollmacht einen Dritten zu allen Liquidatoragenden bevollmächtigt und diesen damit beauftragt, diesen sozusagen in die Rechtsposition des Liquidators hebt, bestehen dagegen keine Bedenken, weil es sich nicht um eine Prokuraerteilung handelt, was wegen des größeren Umfangs einer Prokura gegenüber der Liquidatorposition unzulässig wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119048

Dokumentnummer

JJR_20040224_OGH0002_0050OB00089_03D0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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