RS OGH 1997/10/9 2Ob184/97s

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Veröffentlicht am 09.10.1997
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Norm

GmbHG §90

Rechtssatz

Der Liquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet einem Gesellschaftsgläubiger gegenüber direkt, wenn er schuldhaft dessen Eigentumsvorbehalt mißachtet und der Gläubiger infolge Verlustes seiner dinglichen Sicherheit und Uneinbringlichkeit seiner Forderung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Schaden erleidet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108859

Dokumentnummer

JJR_19971009_OGH0002_0020OB00184_97S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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