Norm
GmbHG §18 Abs2Rechtssatz
Wer als Geschäftsführer einer GmbH mit einer Personenfirma ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt jedenfalls dann, wenn nicht eine allgemein bekannte Geschäftsbezeichnung verwendet wird, den Eindruck, er sei ein Einzelkaufmann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0059904Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022