TE OGH 2008/5/8 6Ob28/08y

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Veröffentlicht am 08.05.2008
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. Dr. Artur D*****, vertreten durch Dr. Robert Briem Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei D***** AG, *****, vertreten durch Dr. Christian Konzett Rechtsanwalt GmbH in Bludenz, wegen Anfechtung, Feststellung und Erteilung von Auskünften (Streitwert 70.000 EUR), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 10. Oktober 2007, GZ 2 R 177/07g-23, womit das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 18. Juni 2007, GZ 6 Cg 310/05h-16, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass sie insgesamt - einschließlich des unbekämpft gebliebenen Teils - zu lauten haben wie folgt:

I. Der Beschluss, womit der Antrag auf Bestellung von Wirtschaftsprüfer Dr. Fritz K***** (Sonderprüfer gemäß § 118 Abs 1 AktG) zur Frage, ob die beklagte Partei D***** AG im Zusammenhang mit dem Verkaufsrecht der G*****-Aktionäre ausreichend Vorsorge getroffen hat, zur Unterlassung der Angaben gemäß § 238 Z 2 und Z 3 HGB sowie zu den Fragen Nr 3, 9, 14 bis 19 und 24 laut Fragenliste zum Jahresabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./F), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Urteils bildet und deren Inhalt in der Begründung dieses Urteils wiedergegeben ist, sowie zu sämtlichen Fragen laut Fragenliste zum Konzernabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./G), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Urteils bildet und deren Inhalt in der Begründung dieses Urteils wiedergegeben ist, abgelehnt worden sei, wird für nichtig erklärt.römisch eins. Der Beschluss, womit der Antrag auf Bestellung von Wirtschaftsprüfer Dr. Fritz K***** (Sonderprüfer gemäß Paragraph 118, Absatz eins, AktG) zur Frage, ob die beklagte Partei D***** AG im Zusammenhang mit dem Verkaufsrecht der G*****-Aktionäre ausreichend Vorsorge getroffen hat, zur Unterlassung der Angaben gemäß Paragraph 238, Ziffer 2 und Ziffer 3, HGB sowie zu den Fragen Nr 3, 9, 14 bis 19 und 24 laut Fragenliste zum Jahresabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./F), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Urteils bildet und deren Inhalt in der Begründung dieses Urteils wiedergegeben ist, sowie zu sämtlichen Fragen laut Fragenliste zum Konzernabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./G), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Urteils bildet und deren Inhalt in der Begründung dieses Urteils wiedergegeben ist, abgelehnt worden sei, wird für nichtig erklärt.

II. Es wird festgestellt, dass in der Hauptversammlung vom 21. 11. 2005 folgender Beschluss gefasst wurde:römisch II. Es wird festgestellt, dass in der Hauptversammlung vom 21. 11. 2005 folgender Beschluss gefasst wurde:

„Zur Frage, ob die beklagte Partei D***** AG im Zusammenhang mit dem Verkaufsrecht der G*****-Aktionäre ausreichend Vorsorge getroffen hat, zur Unterlassung der Angaben gemäß § 238 Z 2 und Z 3 HGB sowie zu den Fragen Nr 3, 9, 14 bis 19 und 24 laut Fragenliste zum Jahresabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./F) sowie zu sämtlichen Fragen laut Fragenliste zum Konzernabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./G) wird gemäß § 118 Abs 1 AktG Dr. Fritz K*****, zum Sonderprüfer bestellt."„Zur Frage, ob die beklagte Partei D***** AG im Zusammenhang mit dem Verkaufsrecht der G*****-Aktionäre ausreichend Vorsorge getroffen hat, zur Unterlassung der Angaben gemäß Paragraph 238, Ziffer 2, und Ziffer 3, HGB sowie zu den Fragen Nr 3, 9, 14 bis 19 und 24 laut Fragenliste zum Jahresabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./F) sowie zu sämtlichen Fragen laut Fragenliste zum Konzernabschluss der beklagten Partei D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./G) wird gemäß Paragraph 118, Absatz eins, AktG Dr. Fritz K*****, zum Sonderprüfer bestellt."

III. Das Mehrbegehren,römisch III. Das Mehrbegehren,

1. es werde festgestellt, dass der in der Hauptversammlung vom 21. November 2005 gefasste Beschluss, wonach, falls das Gericht die Einleitung der Sonderprüfung für berechtigt erachte, die Kosten hiefür vom Kläger zu tragen seien, nicht wirksam zustande gekommen sei,

2. in eventu, dass der genannte Beschluss für nichtig erklärt werde,

3. nachfolgend genannte Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 21. 11. 2005 für nichtig erklärt werden:

a) der Beschluss, womit der Antrag auf Vertagung der Hauptversammlung gemäß § 125 Abs 6 AktG abgelehnt worden sei;a) der Beschluss, womit der Antrag auf Vertagung der Hauptversammlung gemäß Paragraph 125, Absatz 6, AktG abgelehnt worden sei;

b) der Beschluss, womit von dem im Jahresabschluss per 31. 3. 2005 ausgewiesenen Bilanzgewinn in der Höhe von 4,621.136,03 EUR ein Teilbetrag von 1,400.000 EUR ausgeschüttet, ein Teilbetrag von 3,000.000 EUR der freien Rücklage zugewiesen und der verbleibende Restbetrag von 221.136,03 EUR auf neue Rechnung vorgetragen worden sei;

c) der Beschluss, mit dem der Antrag, den Bilanzgewinn der D***** AG per 31. 3. 2005 in Höhe von 4,621.136,03 EUR zur Gänze an die Aktionäre auszuschütten, abgelehnt worden sei;

d) der Beschluss, womit dem Vorstandsmitglied Ing. Michael D***** für das Geschäftsjahr 2004/2005 die Entlastung erteilt worden sei;

e) der Beschluss, mit dem Aufsichtsrat Dr. Günther T***** für das Geschäftsjahr 2005/2006 die Entlastung erteilt worden sei, sowie

4. es werde festgestellt, dass in der Hauptversammlung vom 21. 11. 2005 folgender Beschluss gefasst worden sei: „Der Bilanzgewinn der D***** AG per 31. 3. 2005 sei in der Höhe von 4,621,136,03 EUR zur Gänze an die Aktionäre auszuschütten", sowie

6. die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die Fragen Nr 9 und 15 bis 24 laut Fragenliste zum Jahresabschluss der D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./F) sowie die Fragen Nr 1 bis 35 laut Fragenliste zum Konzernabschluss der D***** AG per 31. 3. 2005 (Beilage ./G) in diesem Sinne mit gewissenhafter und getreuer Rechenschaft richtig, vollständig und verständlich schriftlich zu beantworten,

wird abgewiesen.

IV. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 541 EUR (Barauslagen) bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie die mit 4.183,68 EUR (darin 307,78 EUR USt und 2.337 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. Im Übrigen werden die Kosten gegenseitig aufgehoben.römisch IV. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 541 EUR (Barauslagen) bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie die mit 4.183,68 EUR (darin 307,78 EUR USt und 2.337 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. Im Übrigen werden die Kosten gegenseitig aufgehoben.

Text

Entscheidungsgründe:

Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß § 4 der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 7.300 EUR sowie 100 Stück Namensaktien im Nennbetrag von 3.650 EUR zerlegt. Bei sämtlichen Aktien handelt es sich um Stammaktien. Gemäß § 8 Abs 10 der Satzung entspricht das Stimmrecht dem Nennbetrag der Aktien. Am Grundkapital der beklagten Partei sind nachfolgende Personen bzw Rechtsträger wie folgt beteiligt:Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß Paragraph 4, der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 7.300 EUR sowie 100 Stück Namensaktien im Nennbetrag von 3.650 EUR zerlegt. Bei sämtlichen Aktien handelt es sich um Stammaktien. Gemäß Paragraph 8, Absatz 10, der Satzung entspricht das Stimmrecht dem Nennbetrag der Aktien. Am Grundkapital der beklagten Partei sind nachfolgende Personen bzw Rechtsträger wie folgt beteiligt:

Dipl.-Ing. Dr. Artur D*****

(Kläger) 730.000 EUR 10 %

Ing. Michael D***** 730.000 EUR 10 %

A***** Privatstiftung 5,840.000 EUR 80 %

7,300.000 EUR 100 %

Ing. Michael D***** und Hanno U***** sind Mitglieder des Vorstands der beklagten Partei. Prof. Dr. Fredmund M***** und Peter G***** bilden gemeinsam mit Dr. Günther T***** den Aufsichtsrat der Beklagten. Mitglieder des Stiftungsvorstands der A***** Privatstiftung sind Dr. Fredmund M*****, Peter G***** und Hanno U*****.

Am 21. 11. 2005 fand die 16. ordentliche Hauptversammlung der Beklagten statt. Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautete wie folgt:

1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2005 samt Anhang und Lagebericht des Vorstands

3) Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2004/2005

4) Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

5) Beschlussfassung über die Verwendung des Finanzgewinns zum 31. März 2005

6) Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005

7) Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005

8) Neuwahl des Aufsichtsrats

9) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006

10) Festlegung von Aufsichtsratsvergütungen

11) Allfälliges

Zu dieser ordentlichen Hauptversammlung wurden die Aktionäre, darunter auch der Kläger, mit Schreiben vom 21. 10. 2005 eingeladen. Neben der Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte wurden die Aktionäre ersucht, allfällige Fragen, deren Beantwortung eine längere Vorbereitung erfordert, bis 14 Tage vor der Hauptversammlung bekannt zu geben.

Der Kläger übermittelte mit Schreiben vom 8. 11. 2005 Fragenlisten zum Jahresabschluss (Beilage ./F) sowie zum Konzernabschluss (Beilage ./G) und ersuchte um Beantwortung bis 17. 11. 2005.

Beilage ./F lautet:

D***** AG

Jahresabschluss per 31. 3. 2005

Fragenliste vom 8. November 2005

„1. Was sind die strategischen Überlegungen und Zielsetzungen iZm der Verwaltung der bestehenden Beteiligungen R***** AG, C***** und L***** sowie der liquiden Mittel der D*****-Gruppe? Welche Maßnahmen iZm der operativen und strategischen Einflussnahme auf das Beteiligungs- und Veranlagungsportfolio wurden seitens des Vorstands im vergangenen Geschäftsjahr gesetzt? Wie stellt sich die Konzernsteuerung operativ dar und wie verteilen sich die einzelnen Agenden innerhalb des Vorstandes der D***** AG?

2. Die liquiden Mittel betragen zum 31. 3. 2005 rd. 16,6 Mio. EUR und sind offensichtlich zur Gänze kurzfristig veranlagt.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Veranlagung?

Wie hat sich die Rendite im Geschäftsjahr 2004/2005 dargestellt?

Mit welcher Begründung macht es Sinn liquide Mittel in der Gesellschaft anzusammeln, statt an die Aktionäre auszuschütten?

Wie stellt sich die mittel- und langfristige Liquiditätsplanung der Gesellschaft dar und wie schlägt sich diese in der Veranlagungsstrategie der Gesellschaft nieder?

Werden als Entscheidungsgrundlage für Veranlagungsentscheidungen jeweils Offerte anderer in- und ausländischer Banken neben den lokalen Banken bzw der C***** Gruppe und I***** eingeholt? Wenn ja, welche Banken haben angeboten und wie stellen sich die angebotenen Alternativrenditen im Vergleich zu den erzielten Renditen dar?

3. Wie hoch war der Ertrag der im vergangenen Geschäftsjahr gehaltenen Wertpapiere und Anteile (insbesondere Dividendenrendite und Kurssteigerung der B*****-Stamm- und Vorzugsaktien)? Wie hoch sind die stillen Reserven in den B*****-Stamm- und Vorzugsaktien? Wie hoch ist der Anteil am stimmberechtigten Kapital der B*****? Wer hat die Gesellschaft mit welchem Stimmverhalten in der Hauptversammlung der B***** vertreten?

Mit Schreiben vom 2. April 2004 haben Sie mir mitgeteilt, dass die D***** AG der B***** ein ewiges Vorkaufsrecht hinsichtlich ihrer B*****-Aktien eingeräumt hat. Aus welchen Gründen hat der Vorstand der Gesellschaft der B***** dieses Vorkaufsrecht eingeräumt, ob und welche Vergütung hat die Gesellschaft dafür erhalten? War mit diesem Geschäft auch Herr G*****, sei es als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft oder als Mitglied des Vorstandes der B***** befasst?

4. Mit welcher genauen Begründung wurden die Angaben gem § 238 Z 2 und Z 3 HGB für die Anteile an und die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht offengelegt? Ich ersuche um Offenlegung der Angaben gem § 238 Z 2 und Z 3 HGB für die Beteiligungen R***** AG (inkl. Tochterunternehmen), C***** und L***** und um detaillierte Darlegung der Begründung für die Unterlassung der Angaben im Jahresabschluss 2005.4. Mit welcher genauen Begründung wurden die Angaben gem Paragraph 238, Ziffer 2 und Ziffer 3, HGB für die Anteile an und die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht offengelegt? Ich ersuche um Offenlegung der Angaben gem Paragraph 238, Ziffer 2, und Ziffer 3, HGB für die Beteiligungen R***** AG (inkl. Tochterunternehmen), C***** und L***** und um detaillierte Darlegung der Begründung für die Unterlassung der Angaben im Jahresabschluss 2005.

5. Die Beteiligung an der L***** GmbH, W***** („L***** A") ist mit EUR 8,9 Mio bewertet. Laut Konsolidierungsübersicht erzielte die L***** A in 2005 einen Betriebserfolg von EUR 0,291 Mio (2004: EUR 0,981 Mio). Dem Beteiligungsansatz liegt somit ein EBIT-Multiple bezogen auf die operative Geschäftstätigkeit von rd ***** zugrunde. Der Wertansatz der Beteiligung stützt sich damit offensichtlich primär auf die bestehenden liquiden Mittel der L***** zum 31. 3. 2005 von EUR 10,996 Mio. Wäre aus Sicht der Gesellschaft der Beteiligungsansatz auch unter Außerachtlassung der Überliquidität gerechtfertigt? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Warum werden die liquiden Mittel der L***** A nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet (Ausschüttungspotential rd EUR 9,081 Mio)?

Welche Zielkennzahlen werden der L***** in Bezug auf die Rentabilität (zB EK-, GK-, Umsatz/CF-Kennzahlen?) gesetzt? Worin liegt die Begründung für die offensichtliche Überliquidität der L***** und wie werden die liquiden Mittel (Veranlagungsform, Rendite) veranlagt? Wie verhält sich die Zinssituation aktiv- und passivseitig? Bestehen in der L***** materielle Garantie-, Produkthaftungs-, Gewährleistungs- oder ähnliche Risiken?

Ich ersuche um Vorlage der Planungsrechnungen für die L***** für die nächsten drei Jahre oder um verbale Darstellung der Planungsrechnungen. Welche Maßnahmen wurden seitens des Vorstandes in Bezug auf eine Verbesserung der Ergebniszahlen gesetzt? Was ist die kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzung in der Umsatz- und Eigenkapitalrendite der L*****? Welche strategischen Optionen werden in Bezug auf das Produktportfolio der L***** überlegt?

6. Laut der Beantwortung der Fragen zum Jahresabschluss zum 31. 3. 2004 (im folgenden kurz: „Fragenbeantwortung 2004") vom 22. 11. 2004 handelt es sich bei der D***** AG, St. G*****, um eine vorübergehende Zwischenholding für die steueroptimierte Kaufpreisfinanzierung der C*****-Anteile. Dazu ergeben sich iZm dem Jahresabschluss 2004/2005 folgende Fragen:

Welche Steuervorteile konnten durch die gewählte Transaktionsstruktur generiert werden (Rechtsgrund; Höhe)?

Warum wurde die in der Fragenbeantwortung 2004 erwähnte down stream Verschmelzung noch nicht umgesetzt bzw wann soll die Verschmelzung umgesetzt werden?

Warum wurden die in der Fragenbeantwortung 2004 angeführten Fragestellungen („steuerliche Behaltefristen in der Schweiz" bzw „erforderliches Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital") nicht bereits bei Transaktionsabschluss beantwortet bzw mit den Schweizer Steuerbehörden abgestimmt?

Welche Zielkennzahlen werden der C***** in Bezug auf die Rentabilität (zB EK-, GK-, Umsatz/CF-Kennzahlen?) gesetzt? Worin liegt die Begründung für die offensichtliche Überliquidität der C***** (EUR 6,890 Mio an liquiden Mitteln) und wie werden die liquiden Mittel (Veranlagungsform, Rendite) veranlagt? Wie verhält sich die Zinssituation aktiv- und passivseitig? Bestehen in der C***** materielle Garantie-, Produkthaftungs-, Gewährleistungs- oder ähnliche Risiken (zB aus dem Vorfall Sölden im August 2005)?

Warum werden die liquiden Mittel der C***** nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet (Ausschüttungspotential offensichtlich rd EUR 9,061 Mio)?

Ich ersuche um Vorlage der Planungsrechnungen für die C***** für die nächsten drei Jahre. Welche Maßnahmen wurden seitens des Vorstandes in Bezug auf eine Verbesserung der Ergebniszahlen gesetzt? Was ist die kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzung in der Eigenkapitalrendite der C*****

7. Wurde die Rückstellung für eine Zessionsgebühr auf Anteilserwerb L***** inklusive der Gebührenerhöhung gem § 9 GebG berechnet?7. Wurde die Rückstellung für eine Zessionsgebühr auf Anteilserwerb L***** inklusive der Gebührenerhöhung gem Paragraph 9, GebG berechnet?

8. Ich ersuche um detaillierte und individuelle Offenlegung der Angaben gem § 239 AktG für die einzelnen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft.8. Ich ersuche um detaillierte und individuelle Offenlegung der Angaben gem Paragraph 239, AktG für die einzelnen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft.

9. Ich ersuche weiters um detaillierte Offenlegung aller Zahlungen und aller geldwerten Vergütungen von Konzerngesellschaften oder auf Rechnung von Konzerngesellschaften an:

a. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, oder

b. Unternehmen in denen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates als Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Organe tätig sind, oder

c. Unternehmen an denen Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates direkt oder indirekt beteiligt sind.

10. Ich ersuche um detaillierte Offenlegung von Vergütungen, Honoraren uä, die der Abschlussprüfer bzw mit ihm verbundene oder assoziierte Unternehmen in 2005 von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften bezogen haben.

11. Bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Abschlussprüfer bzw mit ihm verbundener oder assoziierter Unternehmen und Unternehmen, in denen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates als Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Organe tätig sind, oder an denen Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates direkt oder indirekt beteiligt sind? Wenn ja, ersuche ich um detaillierte Darlegung dieser Geschäftsbeziehungen.

12. Der mit 15. Juni 2005 datierende Lagebericht geht nicht explizit auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, ein (vgl § 243 Abs 2 Z 1 HGB). Gab es solche Vorgänge? Wenn ja, ersuche ich um detaillierte Darlegung.12. Der mit 15. Juni 2005 datierende Lagebericht geht nicht explizit auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, ein vergleiche Paragraph 243, Absatz 2, Ziffer eins, HGB). Gab es solche Vorgänge? Wenn ja, ersuche ich um detaillierte Darlegung.

13. Was waren die wesentlichen Themen iVm der Berichterstattungspflicht des Vorstandes an den Aufsichtsrat gem § 81 AktG? Hat der Vorstand einen Sonderbericht gem § 81 AktG erstattet? Wie stellen sich die wesentlichen Zahlen der Vorschaurechnung für das laufende Geschäftsjahr dar (va Konzernumsatz, EBIT, EGT, Jahresüberschuss und Cash Flow)?13. Was waren die wesentlichen Themen in Verbindung mit der Berichterstattungspflicht des Vorstandes an den Aufsichtsrat gem Paragraph 81, AktG? Hat der Vorstand einen Sonderbericht gem Paragraph 81, AktG erstattet? Wie stellen sich die wesentlichen Zahlen der Vorschaurechnung für das laufende Geschäftsjahr dar (va Konzernumsatz, EBIT, EGT, Jahresüberschuss und Cash Flow)?

14. Laut der Fragenbeantwortung 2004 wurde den ehemaligen G*****-Aktionären ein Verkaufsrecht eingeräumt, welches ab dem 23. Jänner 2007 befristet auf vier Jahre ausgeübt werden kann. Gemäß Nachreichung zur Fragenbeantwortung 2004 vom 30. 11. 2004 würde der Ausübungspreis (offensichtlich zum 30. 11. 2004) theoretisch EUR 35,37 pro Aktie betragen, dh in Summe EUR 93,960 Mio bei 2,656.506 Aktien im Bestand der ehemaligen G*****-Aktionäre. Laut Fragenbeantwortung 2004 bemisst sich der Ausübungspreis am durchschnittlichen konsolidierten EBIT der R***** AG der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ausübung des Verkaufsrechtes, multipliziert mit dem Faktor 10. Dazu folgende Fragen iZm dem Jahresabschluss 2004/2005:

Wie ist die Berechnung des EBIT und des Ausübungspreises präzise definiert? (zB Welche Rechnungslegungsgrundsätze sind relevant?)

Sind Anpassungen (zB im Sinne normalisierter Abschreibungen etc) vorgesehen? Welchen Einfluss hat die Nettoverschuldung (Net debt) und das Working Capital auf den Ausübungspreis?

Bleiben sämtliche Schulden und Risiken in der R***** AG bei der Berechnung des Ausübungspreises unberücksichtigt?

Welcher Ausübungspreis würde sich aktuell ergeben und wie verhält er sich zur Bewertung der von den ehemaligen G*****-Aktionären gehaltenen Anteile an der G***** AG im Zeitpunkt der Fusion?

Wie beeinflusst die Berechnung des Ausübungspreises über das EBIT die Investitions- und F&E-Politik der R***** AG?

Welchen Einfluss haben die Minderheitsgesellschafter auf die Investitions- und F&E-Politik und wie üben sie ihn aus?

Stellt die Berechnungsmodalität ein Hemmnis für die weitere Expansionspolitik der R***** AG bzw D*****-Gruppe dar?

Sind Verhandlungen über einen vorzeitigen Auskauf der Minderheitsgesellschafter der R***** AG geplant bzw gibt es bereits dahingehende Gespräche?

Wie stellt sich die Ergebnisentwicklung der ehemaligen G*****- und D***** Gesellschaften seit der wirtschaftlichen Fusion zur R***** AG dar? Entspricht die Ergebnisentwicklung den seinerzeitigen Bewertungen? Ich ersuche um eine Darstellung im Sinne eines Soll-/Ist-Vergleiches.

15. Erhalten die Gesellschafter der R***** AG zu ihrer Beteiligung proportionale und mit der Gesellschaft zeitpunktidente Ausschüttungen? Wenn nein, welche Sonderregelungen bestehen? Welche Zusagen oder Garantien wurden - abgesehen von der in der 14. ordentlichen Hauptversammlung dargestellten Mindestausschüttung - den ehemaligen G*****-Aktionären hinsichtlich ihrer Dividenden gemacht?

16. Warum werden liquide Mittel in den Tochtergesellschaften gesammelt, obwohl offensichtlich der mittelfristige Bedarf in der D***** AG besteht?

17. Ich ersuche um Quantifizierung und Detaillierung der Aussagen aus der Fragenbeantwortung 2004 (vgl Seite 6) für den Zeitraum seit der Fusion und Darstellung des Einflusses auf das Ergebnis 2004/2005 in den folgenden Punkten:17. Ich ersuche um Quantifizierung und Detaillierung der Aussagen aus der Fragenbeantwortung 2004 vergleiche Seite 6) für den Zeitraum seit der Fusion und Darstellung des Einflusses auf das Ergebnis 2004/2005 in den folgenden Punkten:

a. Verbesserung des Preisniveaus in den Kernmärkten

b. Erhöhung Volumen Umlaufbahnen W*****

c. Realisierung Kostenvorteile

d. Wann wird der fixe Sessellift aus der C*****-Produktion weltweit eingesetzt?

e. Verstärkung der Managementkapazitäten

f. Anpassung der Mitarbeiterstruktur in der Schweiz

g. Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten konnten bis dato und mit welchem Ergebnis genutzt werden?

18. Was ist der aktuelle Stand in der Produktentwicklung im Strategiezeitraum und was war das Resultat der Marktsondierungen im Geschäftsjahr 2004/2005?

19. Welche vorausschauenden marktgerechten Bedarfslösungen wurden 2005 in der D*****-Gruppe entwickelt und im Markt angeboten bzw sind in den nächsten Jahren geplant? Laut Lagebericht 2005 sind im Bereich der Produkte keine wesentlichen Neuentwicklungen absehbar. Wie verhält sich die Aussage zur mittel- und langfristigen Erhaltung der Ertragskraft der Gesellschaft und Steigerung des Wertes der D*****-Gruppe?

20. Wie hoch war der F&E-Aufwand im Geschäftsjahr 2004/2005 und wie hoch sind die geplanten Aufwendungen im Strategiezeitraum?

21. Was ist der Stand in der marktstrategischen Ausrichtung von D***** (D***** Cable Car), va in der Kostensenkung der Systemkonfiguration, der vermehrten Aktivität in puncto Produktentwicklung, in der Partnerschaft D***** und der „marktpreisorientierten Tenderbearbeitung" von Airportprojekten? Welche Consultants werden in Bezug auf D***** beschäftigt? Was ist der Stand in den Projekten M*****, M***** und L*****

22. Was ist der aktuelle Stand im Projekt Mountain Glider und wurde in 2004/2005 ein Mountain Glider beauftragt bzw verkauft?

23. Welche Projekte in Bezug auf die Förderbandtechnologie R***** wurden in 2004/2005 mit welchen Ergebnisbeiträgen realisiert?

24. Welche Geschäftsbeziehungen unterhält die D*****-Gruppe mit der A***** GmbH, W*****? Ich ersuche auch um Details zu den Umsätzen und den erzielten Deckungsbeiträgen. Unterliegen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft einem Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot und wenn ja, wie verhält sich dieses in Bezug auf die 51 %ige-Beteiligung von Ing. Michael D***** an der A***** GmbH? Wurde die Einwilligung des Aufsichtsrates gem § 79 Abs 1 AktG eingeholt? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde seitens des Aufsichtsrates eingewilligt?24. Welche Geschäftsbeziehungen unterhält die D*****-Gruppe mit der A***** GmbH, W*****? Ich ersuche auch um Details zu den Umsätzen und den erzielten Deckungsbeiträgen. Unterliegen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft einem Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot und wenn ja, wie verhält sich dieses in Bezug auf die 51 %ige-Beteiligung von Ing. Michael D***** an der A***** GmbH? Wurde die Einwilligung des Aufsichtsrates gem Paragraph 79, Absatz eins, AktG eingeholt? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde seitens des Aufsichtsrates eingewilligt?

25. Ich bitte um Übermittlung des Gewinnverwendungsvorschlages für die Verwendung des Bilanzgewinnes der D***** AG per 31. März 2005.

26. Welche Prüfungsmaßnahmen hat der Abschlussprüfer betreffend das interne Kontrollsystem in der Abschlussprüfung 2004/2005 gesetzt, und zu welchem Ergebnis kommt der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr? Wie ist das interne Kontrollsystem im Konzern aufgebaut und wie wird auf welchen Ebenen hierüber berichtet?

27. Hat der Abschlussprüfer einen Management Letter an den Vorstand und/oder Aufsichtsrat gerichtet und wenn ja, welche Aussagen hat der Abschlussprüfer in seinem Management Letter getroffen?

28. Wie hoch sind die Aufsichtsratsvergütungen, welche in der Hauptversammlung am 21. November 2005 beschlossen werden sollen, und nach welchen Grundsätzen (zB Stundensatz, Zeitaufwand) werden diese berechnet? Bitte beantworten Sie die Frage für jedes Aufsichtsratsmitglied gesondert.

Beilage ./G lautet:

Konzernabschluss

der D***** AG per 31.3.2005

Fragenliste vom 8. November 2005

1. Ich ersuche um Übermittlung eines Konzernorganigramms zum 31. 3. 2005, woraus ua die jeweiligen Gesellschafterverhältnisse (einschließlich der Anteile, welche von Dritten gehalten werden, und der näheren Daten der Fremdgesellschafter) sowie die jeweiligen Organe ersichtlich sind.

2. Für den Teilkonzern R***** AG wurde ein Teilkonzernabschluss 2004/2005 erstellt und von der E***** AG, B***** geprüft. Ich ersuche um Übermittlung des geprüften Teilkonzernabschlusses sowie des geprüften Jahresabschlusses der C***** und der D***** AG, St. G*****.

3. Wurden sämtliche Jahresabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften geprüft? Wenn nein, welche wurden mit welcher Begründung nicht geprüft? Wurden im Teilkonzern R***** sämtliche Gesellschaften von E***** geprüft? Wenn nein, wer waren die anderen Prüfer?

4. Welche Prüfungshandlungen hat der Konzernabschlussprüfer der D*****-Gruppe in Bezug auf den Konzernabschluss 2004/2005 für den Teilkonzern R***** gesetzt?

Hat der Konzernabschlussprüfer Einsicht in die Arbeitspapiere von E***** als Abschlussprüfer des Teilkonzerns R***** genommen? Hat der Konzernabschlussprüfer dabei einen Eindruck gewonnen, dass die Rechnungslegung von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens wesentliche Mängel aufweist oder ihre Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, und hat er weitere Prüfungshandlungen vorgenommen?

Hat der Konzernabschlussprüfer mit E***** die durchgeführten Prüfungshandlungen besprochen, eine schriftliche Zusammenfassung der Prüfungshandlungen und -ergebnisse verlangt und Einsicht in einen allfälligen Management Letter oder ähnliche Korrespondenz von E***** an die R***** AG genommen? Wenn ja, was war der Inhalt?

Welche Prüfungsmaßnahmen hat der Teilkonzernabschlussprüfer E***** betreffend das interne Kontrollsystem in der Teilkonzernabschlussprüfung 2004/2005 gesetzt, und zu welchem Ergebnis kommt E*****? Wie ist das interne Kontrollsystem im Teilkonzern aufgebaut und wie wird auf welchen Ebenen hierüber berichtet?

5. Ich ersuche um detaillierte Offenlegung von Vergütungen, Honoraren uä, die der Teilkonzernabschlussprüfer E***** bzw mit ihm verbundene oder assoziierte Unternehmen in 2005 von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften bezogen haben. Gibt es Umstände, welche die Besorgnis einer Befangenheit seitens E***** begründen könnten?

6. Bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Teilkonzernabschlussprüfer E***** bzw mit ihm verbundener oder assoziierter Unternehmen und Unternehmen, in denen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der D***** AG oder R***** AG als Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Organe tätig sind, oder an denen Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates beider Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt sind? Wenn ja, ersuche ich um detaillierte Darlegung dieser Geschäftsbeziehungen.

7. Gibt es gesellschaftsrechtliche oder vertragliche Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer der Muttergesellschaft (dh Konzernabschlussprüfer) und den Abschlussprüfern der Tochtergesellschaften (Detaillierung mit Angabe allfälliger Honorare, Vergütungen uä)?

8. Welche Änderungen im von der Gesellschaft vorgelegten Konzernabschluss 2005 wurden seitens des Konzernabschlussprüfers verlangt oder angeregt und in den Konzernabschluss 2005 eingearbeitet? Ich ersuche um Detaillierung hinsichtlich Sachverhalt und Ergebnis- und Eigenkapitalauswirkung.

9. Der Teilkonzernabschluss R***** wurde offensichtlich nach FER-Grundsätzen aufgestellt. Welche Abweichungen gibt es im Detail zum HBG-Konzernabschluss und wie haben sich diese ergebnis- und eigenkapitalmäßig ausgewirkt?

10. Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Konzerngesellschaften (Rechtsform; Geschäftstätigkeit; Mitarbeiter; Konzernfunktion; strategische Positionierung im Markt und im Konzern; Umsatz, EBIT, EGT der letzten drei und Planzahlungen der nächsten drei Jahre, Bestand an liquiden Mittel (Wertpapiere des UV, Kassenbestand, Guthaben bei KI); sowie Details zu den Minderheitsgesellschaftern und vertraglichen Verpflichtungen (einschließlich Vereinbarungen über Put/Call-Optionen bzw Kauf- und Verkaufsanbote betreffend die Anteile):

D***** GmbH

G***** GmbH

K***** GmbH

I***** GmbH

D***** Ltd, *****

D*****

D*****

D*****

L*****

O*****gesmbH

M***** S.L.

T***** LTA

S***** Co. Ltd, *****

D*****, (Von wem und um welchen Kaufpreis wurden 2005 die restlichen 15 % erworben?)

C*****

G***** AG

G***** AG

D*****

D***** (Von wem und um welchen Kaufpreis wurden 2005 die 63,33 % erworben?)

S***** GmbH

S***** GmbH,

D*****

E***** GmbH

F***** Ltd, ***** (Welcher Staat? Von wem und um welchen Kaufpreis wurden 2005 die 49,97 % erworben?)

L***** (Welche Rechtsform? Von wem und um welchen Kaufpreis wurden 2005 die 34,98 % erworben?)

S*****

11. Aufgrund welchen Tatbestandes des § 249 HGB und aus welchen sachverhaltlichen Gründen wurde die Beteiligung an der S***** nicht vollkonsolidiert?11. Aufgrund welchen Tatbestandes des Paragraph 249, HGB und aus welchen sachverhaltlichen Gründen wurde die Beteiligung an der S***** nicht vollkonsolidiert?

12. Ich ersuche um eine Aufstellung der wesentlichen konzerninternen Verträge (zB Lieferverträge, Darlehens- und Kreditverträge, Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsverträge, Managementverträge, Konzernumlageverträge, Cash Pooling Verträge, Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen) samt deren wesentlichen Vertragsinhalt.

13. Welche vertraglichen Beziehungen (Vertragsbeziehungen, Leistungsinhalt, Vertragssumme) bestehen zu den Minderheitsgesellschaftern der R***** AG bzw zu Unternehmen, in denen diese als Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Organe tätig sind, oder Unternehmen, an denen die Minderheitsgesellschafter direkt oder indirekt beteiligt sind.

14. Welche Zielkennzahlen werden den einzelnen Konzergesellschaften in Bezug auf die Rentabilität (zB EK-, GK-, Umsatz/CF-Kennzahlen) gesetzt und wie wurden sie im Geschäftsjahr 2004/2005 erreicht?

15. Ich ersuche um Darstellung einer Segmentberichterstattung iSd § 250 Abs 1 HGB inkl. EBIT-Darstellung iVm einer detaillierten Aufgliederung iSd § 266 Z 3 HGB nach Tätigkeitsbereichen (dh va Produktgruppen) und Märkten?15. Ich ersuche um Darstellung einer Segmentberichterstattung iSd Paragraph 250, Absatz eins, HGB inkl. EBIT-Darstellung in Verbindung mit einer detaillierten Aufgliederung iSd Paragraph 266, Ziffer 3, HGB nach Tätigkeitsbereichen (dh va Produktgruppen) und Märkten?

16. Welchen Ergebnisbeitrag (EBIT) tragen die ehemaligen G*****- und die ehemaligen D*****-Gesellschaften zum Ergebnis des Teilkonzerns R***** AG im Geschäftsjahr 2004/2005 jeweils bei?

17. Die Unterschiedsbeträge aus der erstmaligen Kapital- und Equity-Konsoldierung wurden bis zum 31. 3. 2002 direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Um welche Unterschiedsbeträge handelt es sich dabei (Sachverhalt/Rechtsgrund; aktiver/passiver Unterschiedsbetrag; Höhe) und welchen Einfluss auf das Jahresergebnis (dh Konzern D*****-Gruppe, Teilkonzern R*****) hätte eine Aktivierung iVm einer konzernüblichen Abschreibung der aktiven Unterschiedsbeträge? Welche Auswirkungen hätte dies auf den Anteil anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis 2005? Welche Auswirkungen hätte dies auf die Berechnung des Ausübungspreises unter dem Verkaufsrecht der ehemaligen G*****-Aktionäre?17. Die Unterschiedsbeträge aus der erstmaligen Kapital- und Equity-Konsoldierung wurden bis zum 31. 3. 2002 direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Um welche Unterschiedsbeträge handelt es sich dabei (Sachverhalt/Rechtsgrund; aktiver/passiver Unterschiedsbetrag; Höhe) und welchen Einfluss auf das Jahresergebnis (dh Konzern D*****-Gruppe, Teilkonzern R*****) hätte eine Aktivierung in Verbindung mit einer konzernüblichen Abschreibung der aktiven Unterschiedsbeträge? Welche Auswirkungen hätte dies auf den Anteil anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis 2005? Welche Auswirkungen hätte dies auf die Berechnung des Ausübungspreises unter dem Verkaufsrecht der ehemaligen G*****-Aktionäre?

18. In welchen Gesellschaften waren in welcher Höhe in den Einzelabschlüssen Teilwertabschreibungen auf welche Beteiligungsansätze notwendig?

19. Auf welche Gesellschaften und in welcher Höhe verteilt sich der Bestand an liquiden Mitteln (Wertpapiere des UV, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) iHv EUR 158,228 Mio zum 31. 3. 2005? Wie stellt sich im Detail die Veranlagung und Renditestruktur dar?

20. Welche Maßnahmen wurden iZm mit der Gruppenbesteuerung gem § 9 öKStG gesetzt? Wie werden sich die Maßnahmen auf die Konzernsteuerqote auswirken? Haben sich durch die Zwischenholding R***** AG insoweit Nachteile (zB gegenüber einem österreichischen Standort) ergeben? Bei welchen Gesellschaften und in welcher Höhe bestehen steuerliche Verlustvorträge?20. Welche Maßnahmen wurden iZm mit der Gruppenbesteuerung gem Paragraph 9, öKStG gesetzt? Wie werden sich die Maßnahmen auf die Konzernsteuerqote auswirken? Haben sich durch die Zwischenholding R***** AG insoweit Nachteile (zB gegenüber einem österreichischen Standort) ergeben? Bei welchen Gesellschaften und in welcher Höhe bestehen steuerliche Verlustvorträge?

21. Welche Grundstücke und Gebäude wurden 2005 an wen verkauft (Abgang zu Anschaffungskosten EUR 5,7 Mio)? Wie hoch waren die Verkaufserlöse und die Buchwerte?

22. Woraus resultierten die außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände iHv EUR 0,6 Mio und auf Grundstücke und Gebäude iHv EUR 1,7 Mio?

23. Wer sind die Schuldner unter der Position „Ausleihungen" und welche Konditionen (insbesondere Zinsen, Laufzeit, Sicherheiten) sind vereinbart?

24. Wie stellt sich mittel- und langfristige Investitionspolitik des Konzerns dar, dh CapEx Planung für die nächsten drei bis fünf Jahre va in Bezug auf das immaterielle Anlagevermögen (ua auch F&E) und das Sachanlagevermögen? Die Buchwert-/Anschaffungskosten Relation laut Anlagenspiegel in den Positionen „Technische Anlagen und Maschinen" (35,2 %) und „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" (22,1 %) erscheint iVm der Tatsache, dass die Zugänge in beiden Positionen (EUR 4,0 Mio bzw EUR 3,2 Mio) unter den Abschreibungen (EUR 4,7 Mio bzw EUR 4,9 Mio) liegen, für eine Überalterung des Sachkapitals und für Unterinvestitionen zu sprechen. Gibt es im CapEx-Bereich Nachholbedarf bzw werden Investitionen aufgeschoben? Besteht hier ein Interessengegensatz zu den Minderheitsgesellschaftern der R***** AG? Wie wirken sich aufgeschobene Investitionen auf die entsprechenden Vereinbarungen mit R***** AG aus?24. Wie stellt sich mittel- und langfristige Investitionspolitik des Konzerns dar, dh CapEx Planung für die nächsten drei bis fünf Jahre va in Bezug auf das immaterielle Anlagevermögen (ua auch F&E) und das Sachanlagevermögen? Die Buchwert-/Anschaffungskosten Relation laut Anlagenspiegel in den Positionen „Technische Anlagen und Maschinen" (35,2 %) und „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" (22,1 %) erscheint in Verbindung mit der Tatsache, dass die Zugänge in beiden Positionen (EUR 4,0 Mio bzw EUR 3,2 Mio) unter den Abschreibungen (EUR 4,7 Mio bzw EUR 4,9 Mio) liegen, für eine Überalterung des Sachkapitals und für Unterinvestitionen zu sprechen. Gibt es im CapEx-Bereich Nachholbedarf bzw werden Investitionen aufgeschoben? Besteht hier ein Interessengegensatz zu den Minderheitsgesellschaftern der R***** AG? Wie wirken sich aufgeschobene Investitionen auf die entsprechenden Vereinbarungen mit R***** AG aus?

25. Wie setzten sich die Positionen „Beteiligungen an assoziierten „Unternehmen" iHv EUR 1,086 Mio und „sonstige Beteiligungen" iHv EUR 0,716 Mio sowie Wertpapiere (Wertrechte) iHv EUR 11,161 Mio und sonstige Ausleihungen iHv EUR 4,22 Mio zusammen? Bei welchen Wertpapieren (Wertrechten) besteht mit welcher Begründung die Wertberichtigung von EUR 3,393 Mio?

26. Welche sonstige Ausleihung wurde aus welchen Gründen im Jahr 2005 mit EUR 0,305 Mio wertberichtigt?

27. Wie ist die Verzinsung nach den einzelnen Anlagen der Positionen „Wertpapiere (Wertrechte)" und „sonstige Ausleihungen" (Beantwortung nur insoweit erforderlich, als nicht bereits zum Einzelabschluss 2005 erfolgt)?

28. Woraus resultierten folgende Konsoldierungsbuchungen im Detail:

Sachanlagen mit EUR 5,171 Mio?

Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen mit EUR -4,620 Mio sowie darauf erhaltene Anzahlungen mit EUR 1,069 Mio

Fertige Erzeugnisse und Waren mit EUR 5,426 Mio

Geleistete Anzahlungen mit EUR -2,175 Mio

29. Woraus ergaben sich Konsoldierungsdifferenzen aufgrund von Einzelwertberichtigungen?

30. In welcher Höhe und in Bezug auf welche Gesellschaften erfolgte eine Aufwands- und Ertrags- bzw Zwischenergebniseliminierung?

31. Woraus resultierte die Erhöhung im Nominalkapital der R***** AG von EUR 47,705.962,30 zum 31. 3. 2004 auf EUR 48,023.178,41 zum 31. 3. 2005?

32. Auf welche Gesellschaften und in welcher Höhe verteilen sich die Pensions-, Garantie- und Produkthaftungsrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen? Wie wurden sie berechnet?

33. Auf welche Banken und in welcher Höhe verteilen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten iHv EUR 53,943 Mio? Wie sind die Konditionen (effektiver Zinssatz, Laufzeit; Tilgung)?

34. Im Konzernabschluss werden Eventualverbindlichkeiten von EUR 12,594 Mio gezeigt, diese werden wie folgt detailliert:

Wechselobligo EUR 2,6 Mio

Rücknahmegarantien EUR 3,9 Mio

sonstige Haftungen EUR 6,2 Mio

35. Wie setzen sich die sonstigen Haftungen zusammen? Welche vertraglichen Beziehungen liegen den ausgewiesenen Rücknahmegarantien zugrunde?

36. Soweit einzelne Fragen zum Einzelabschluss mit der Begründung nicht beantwortet werden, dass sie den Konzernabschluss betreffen, ersuche ich darum, dass diese Fragen im Rahmen des Konzernabschlusses beantwortet werden.

Der Vorstand bereitete daraufhin die Antworten auf die beiden Fragenlisten vor. Am 21. 11. 2005, vor Beginn der Hauptversammlung, fand eine Aufsichtsratssitzung statt, in der sich der Aufsichtsrat mit diesen Fragenkatalogen befasste, weil der Vorstand der Beklagten (Ing. Michael D***** und Hanno U*****) sich darin einig war - ohne diesbezüglich einen eigenen Beschluss zu fassen -, dass die Beantwortung einzelner Fragen Nachteile für das Unternehmen mit sich bringe. Dieser Auffassung schloss sich der Aufsichtsrat an und fasste folgende Beschlüsse:

„1. Der Vorstand der [Beklagten] wird vom Aufsichtsrat angewiesen und beauftragt, nur jene Fragen zu beantworten, die einerseits die [Beklagte] als Gesellschaft betreffen sowie andererseits nur über jene Beteiligungen und Unterbeteiligungen, deren Werthaltigkeit und Nachhaltigkeit für die [Beklagte] wesentlich sind, Auskunft zu geben. Dies hat zur Folge, dass die Berichterstattung sich ebenfalls nur auf die [Beklagte] als Gesellschaft und nicht auf den Konzern und dessen einzelne Unternehmen bezieht.

2. Der Vorstand der [Beklagten] wird vom Aufsichtsrat angewiesen und beauftragt, nur Fragen aus dem gegenständlichen Wirtschaftsjahr 2004/2005, dauernd vom 1. April 2004 bis 31. März 2005 zu beantworten.

3. Der Vorstand der [Beklagten] wird vom Aufsichtsrat angewiesen und beauftragt, die Fragenbeantwortung ausschließlich mündlich und keinesfalls schriftlich zu erteilen."

Der Vorstand und der Aufsichtsrat vertraten die Ansicht, dass die Beantwortung einiger Fragen zu Nachteilen für die Beklagte führe, weil dadurch Konkurrenten, Kunden und Lieferanten zu Informationen gelangen könnten, die der Beklagten, insbesondere auch in ihrer Stellung als Marktführerin, nachteilig wären. Dies gilt etwa für die Frage 18 in Beilage ./F, wo nach dem „aktuellen Stand in der Produktentwicklung im Strategiezeitraum" und nach dem „Resultat der Marktsondierungen im Geschäftsjahr 2004/2005" gefragt wird. In den letzten Jahren (bis zur gegenständlichen Hauptversammlung) wurden die Fragen des Klägers immer schriftlich beantwortet. Da aus Sicht des Aufsichtsrats die Fragen immer ausführlichere Antworten erforderten und steuerliche Belange und geheimhaltungspflichtige Tatsachen betrafen, gab der Aufsichtsrat diesen „modus operandi" schließlich auf.

Der Kläger war in der Hauptversammlung durch Mag. Andreas S*****, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie durch Dr. Robert B*****, Rechtsanwalt, vertreten. Die Aktionäre Ing. Michael D***** und A***** Privatstiftung wurden in der Hauptversammlung durch Dr. Klaus W*****, öffentlicher Notar in D*****, vertreten. Die Vollmacht, die die A***** Privatstiftung Dr. W***** erteilt hat, wurde von sämtlichen Mitgliedern des Stiftungsvorstands der A***** Privatstiftung unterfertigt.

Zu Beginn der Hauptversammlung (zum Punkt 1 der Tagesordnung) verkündete der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Fredmund M*****, den Beschluss des Aufsichtsrats, wonach dem Vorstand die Weisung erteilt worden sei, nur zu bestimmten Fragen Stellung zu nehmen. Gegen diese Vorgangsweise und gegen die damit einhergehende Auskunftsverweigerung erhob Dr. B***** bereits eingangs der Hauptversammlung Widerspruch.

Obgleich Dr. B***** eingangs der Hauptversammlung einen (generellen) Antrag auf Entscheidung durch den Aufsichtsrat, ob er das Auskunftsverlangen unterstütze, gestellt hatte, zog sich der Aufsichtsrat nur bei der Frage 9 - betreffend „detaillierte Offenlegung aller Zahlungen und aller geldwerten Vergütungen von Konzerngesellschaften oder auf Rechnung von Konzerngesellschaften an: a) Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, oder b) Unternehmen, in denen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates als Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Organe tätig sind, oder c) Unternehmen, an denen Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates direkt oder indirekt beteiligt sind" - zur Beratung zurück. Ob und zu welchen weiteren Fragen Dr. B***** eine Entscheidung für den Aufsichtsrat verlangte, kann nicht festgestellt werden. Nach Wiedererscheinen teilte der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit, dass das Auskunftsverlangen des Klägers nicht unterstützt werde. Diese Beschlussverkündung ist im Protokoll nicht wiedergegeben. Die Frage Nr 9 wurde zwar verlesen, aber nicht beantwortet.

Die Frage Nr 14 laut Fragenliste zum Jahresabschluss wurde von Dr. B***** zwar noch laut vorgelesen, was keinen Eingang ins Protokoll gefunden hat, aber nicht beantwortet. Dagegen wurde Widerspruch erhoben. Den Vertretern des Klägers wurde die Verlesung der Fragen 15 bis 24 laut Fragenliste zum Jahresabschluss nicht gestattet. Dagegen erhoben sie Einspruch.

Schließlich ordnete der Aufsichtsrat nach entsprechender Beschlussfassung an, dass die schriftlich gestellten Fragen dem Hauptversammlungsprotokoll nicht angeschlossen werden, sondern nur vorgelesen werden dürfen.

Die Fragen 1 bis 8, 10 bis 13 und 15 bis 28 der Fragenliste zum Jahresabschluss wurden vorgelesen und beantwortet und finden sich im Protokoll über die Hauptversammlung.

Der Vorsitzende gestattete die Verlesung der Fragen der Konzernfragenliste nicht. Dagegen erhoben die Vertreter des Klägers Widerspruch. In der Folge ließ der Vorsitzende die Verlesung weiterer Fragen nicht zu.

Das von Dr. Ivo F***** verfasste Protokoll über die Hauptversammlung gibt in einigen Punkten den tatsächlichen Ablauf der Hauptversammlung nicht vollständig wieder.

So ist etwa die vom Vertreter des Klägers Dr. Robert B***** angeführte Begründung zum Vertagungsantrag nur unvollständig wiedergegeben. Dr. B***** hatte nicht nur auf die Tagungsordnungspunkte 2, 4, 5, 6 und 7 hingewiesen, sondern ausdrücklich angeführt, dass die Werthaltigkeit der Beteiligungen im Einzelabschluss nicht beurteilt werden könne und weiters nicht beurteilt werden könne, ob für die Put-Option eine Rückstellung auszuweisen sei oder nicht. Weiters hatte er auf die Unterlassung der Angaben nach § 238 HGB hingewiesen.So ist etwa die vom Vertreter des Klägers Dr. Robert B***** angeführte Begründung zum Vertagungsantrag nur unvollständig wiedergegeben. Dr. B***** hatte nicht nur auf die Tagungsordnungspunkte 2, 4, 5, 6 und 7 hingewiesen, sondern ausdrücklich angeführt, dass die Werthaltigkeit der Beteiligungen im Einzelabschluss nicht beurteilt werden könne und weiters nicht beurteilt werden könne, ob für die Put-Option eine Rückstellung auszuweisen sei oder nicht. Weiters hatte er auf die Unterlassung der Angaben nach Paragraph 238, HGB hingewiesen.

Der Vorsitzende wies das Verlangen zurück und brachte den Antrag des Klagevertreters, die Hauptversammlung möge die Vertagung beschließen, zur Abstimmung. Für den Antrag stimmten die Vertreter des Klägers, dagegen Dr. W***** namens der Aktionäre A***** Privatstiftung und Ing. Michael D*****. Gegen die Feststellung, dass der Antrag mehrheitlich nicht angenommen wurde, erhoben die Vertreter des Klägers Widerspruch.

Insgesamt verlief die Hauptversammlung insofern turbulent, als es öfters zu Rededuellen und Diskussionen kam. Anfangs war der Geräuschpegel insgesamt recht hoch.

Bei der Put-Option handelt es sich um das Recht der vormaligen G*****-Aktionäre auf Verkauf ihrer Aktien an der R***** AG an die Beklagte, dies in einem Zeitraum von vier Jahren beginnend mit 2007. Im Zusammenhang mit der Fusion mit G***** ist die Beklagte Stillehalter, dh das Risiko liegt darin, dass sie einen bestimmten Betrag für die R***** Aktien bezahlen muss, ohne eine wertäquivalente Gegenleistung zu erhalten. Der hiefür zu bezahlende Kaufpreis wird nicht auf einmal, sondern in Raten fällig. Der Zeitpunkt der Ausübung der Put-Option steht derzeit noch nicht fest. Bei der Beklagten wurde keine Rückstellung für die Put-Option gebildet, weil der Vorstand und der Steuerberater dies nicht für erforderlich hielten. Mit der Put-Option ist für die Beklagte ein Kapitalbedarf von 230 bis 240 Mio EUR verbunden.

Die Eigenkapitalquote der Beklagten beträgt 99,7 %. Der Vorstand der Beklagten erstattete den Gewinnverteilungsvorschlag, weil er aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Bildung von Eigenkapital als im Interesse der Gesellschaft gelegen erachtete, andererseits für die Put-Option finanzielle Vorsorge treffen wollte.

Es gab einen Beschluss des Vorstands der A***** Privatstiftung, wie ihr Vertreter in der Hauptversammlung, Dr. W*****, bezüglich der einzelnen Tagesordnungspunkte abzustimmen hatte. Auch der Aktionär Ing. Michael D***** instruierte seinen Vertreter Dr. W***** im Vorhinein hinsichtlich seines Abstimmungsverhaltens.

Während dem Vorstandsmitglied Ing. Michael D***** mit den Stimmen der A***** Privatstiftung und gegen die Stimmen des Klägers mehrheitlich die Entlastung erteilt wurde (wogegen die Vertreter des Klägers Widerspruch erhoben), wurde sie dem Vorstandsmitglied Hanno U***** verweigert,

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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