Gründe: Mit Beschluss vom 7. Oktober 2010, GZ 30 BE 215/10k-6, lehnte das Landesgericht Krems an der Donau die bedingte Entlassung des Heinrich F***** gemäß § 46 Abs 1 StGB ab. Seiner dagegen gerichteten Beschwerde gab das Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 11. November 2010, AZ 18 Bs 281/10w (ON 10), nicht Folge. Bei diesen Beschlüssen gingen beide Gerichte im Wesentlichen übereinstimmend von folgendem Sachverhalt aus: Heinrich F***** sei mit Urteil des Landesgerichts für Str... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4BörseG §82 Abs6
Rechtssatz: Auch die Suspendierung von Vorstandsmitgliedern ist unverzüglich zu veröffentlichen (die Frage der Rechtswirksamkeit der Suspendierung wurde offen gelassen). Entscheidungstexte 7 Ob 58/08t Entscheidungstext OGH 11.06.2008 7 Ob 58/08t 13 Os 21/11d Entscheidungstext OGH 07.04.2011 13 Os 21... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Vorstandsmitglied der beklagten AG. Auf einer Liegenschaft einer 100 % Tochter der beklagten Partei wurde nicht nur deren Salinenbetrieb, sondern aufgrund eines Abbauvertrags auch ein Schotterwerk eines dritten Unternehmers (im Folgenden Schotterunternehmen) geführt. Der Abbauvertrag enthält eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs der beklagten Partei. Zur Errichtung einer dritten Lagerhalle wegen einer geplanten Produktionsausweitung benötigte die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Schaumüller und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Andrea E*****, vertreten durch Dr. Anton Cuber, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ö***** AG, *****, vertreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Vorstandsmitglied der beklagten Partei, einer Tochtergesellschaft der Ö***** V***** AG (in der Folge: „Ö*****"), die 65 % der Aktien der beklagten Partei hält. In gemeinsamen Vorstandssitzungen der Ö***** und der beklagten Partei wurden letzterer bestimmte Geschäftsbereiche des V*****-Konzerns zugewiesen, darunter das Emissionsgeschäft. Der beklagten Partei wird durch den Konzern vorgegeben, wie hoch das Netto-Emissionsvolumen pro Jahr sein darf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Unternehmen der beklagten Partei bestand zunächst in der Rechtsform einer GmbH, deren Gründungsgesellschafter auch der Kläger war. Als sich nach dem Beitritt weiterer Gesellschafter die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft abzuzeichnen begann, wurde der Geschäftsführervertrag des Klägers für seine künftige Funktion als Vorstandsmitglied adaptiert und eine dreimonatige Frist zur Kündigung des Anstellungsvertrages vereinbart. Am 15. 4. 2002 wurde der Kläger... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Die Anfechtungsklage des abberufenen Vorstandsmitglieds ist im Rahmen einer dieses treffenden Aufgriffsobliegenheit ohne schuldhafte Verzögerung, d.h. innerhalb einer den konkreten Umständen angemessenen Frist, zu erheben. Verhandlungen des abberufenen Vorstandsmitglieds mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, die ihre Vermittlung mit dem verbliebenen Vorstand angeboten haben, können, solange nicht die Erfolglosigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Aufsichtsrats der beklagten Aktiengesellschaft vom 20. 5. 1999 wurde der Kläger vom 1. 7. 1999 bis 30. 6. 2002 zum Vorstandsmitglied für die Bereiche Finanzen, EDV, Recht und Personal bestellt. Am gleichen Tag schlossen die Streitteile für diese Funktionsperiode einen "Anstellungsvertrag", der nach Punkt II innerhalb der ersten sechs Monate von beiden Seiten vorzeitig aufgelöst werden konnte. Im November 1999 hatte der Aufsichtsrat der beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1016ABGB §1158 VI, AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Beim freien Dienstvertrag wird der Mangel der Ermächtigung zur Abgabe einer dienstrechtlichen Erklärung durch die nachträgliche Genehmigung des Handelns ohne Vertretungsmacht seitens des Vertretenen rückwirkend saniert. Bei einer Kündigung muss die Genehmigung jedoch noch vor dem Kündigungstermin erfolgt sein. Entscheidungstexte 1 Ob 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 15. 10. 1997 gegründet und am 8. 11. 1997 im Firmenbuch zu FN 164303y registriert. Der Kläger war ab 8. 11. 1997 handelsrechtlicher Geschäftsführer der beklagten Partei, wobei er ab 19. 12. 1998 (wiederum) selbständig vertretungsbefugt war. Laut dem am 5. 7. 1999 zwischen den Streitparteien abgeschlossenen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, der auf Seiten der bekla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein wichtiger Grund iSd § 75 Abs 4 AktG für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (SZ 71/77). Allgemeine Grundsätze, ob ein solcher wichtiger Grund anzunehmen ist, lassen sich kaum aufstellen (Meyer-Landrut in Großkomm AktG3 § 84 Anm 32 mwN). Ob ein wichtiger Grund iSd Paragraph 75, Absatz 4, AktG für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes gegeben ist,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bierbrauerei F***** & Comp. (im folgenden alte KG) wurde in mehreren, hier nicht relevanten Schritten in die Brauerei F***** GmbH & Co. (im folgenden neue KG) umgestaltet, deren Komplementärin die F***** Verwaltungs GmbH (später Brauerei F***** GmbH; im folgenden nur GmbH) wurde. Mit Satzung vom 20. August 1993 wurde die beklagte Aktiengesellschaft durch Mag. Erich M***** und die GmbH gegründet. Nach mehrstufiger gesellschaftsrechtlicher Umgestaltu... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Im gerichtlichen Verfahren über die Rechtswirksamkeit des Widerrufs einer Vorstandsbestellung nach § 75 Abs 4 AktG können über die im Widerrufsbeschluß des Aufsichtsrats genannten
Gründe: hinaus weitere
Gründe: nur unter der Voraussetzung "nachgeschoben" werden, daß auch für diese
Gründe: ein gültiger Aufsichtsratsbeschluß vorliegt. Der Umstand, daß der Aufsichtsrat wegen in der Zwischenzeit eingetretener neuer Tats... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB1ZPO §228 A4AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Von dem Rechtsgestaltungsbegehren, der Widerruf der Bestellung zum Vorstand durch den Aufsichtsrat werde für rechtsunwirksam erklärt, ist als minus das Feststellungsbegehren mitumfaßt, dieser Widerruf sei bis zum Ablauf der Funktionsperiode des abberufenen Vorstands oder bis zu dessen neuerlicher Abberufung nicht rechtswirksam gewesen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4AktG §84AktG §95 Abs2
Rechtssatz: Zu grober Pflichtverletzung zählt auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, ist dieser doch zufolge § 95 Abs 2 AktG berechtigt, jederzeit vom Vorstand einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 11/99w Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 11/99w Veröff: SZ 72/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits ist der Widerruf der Bestellung des Klägers zum Vorstandsmitglied der beiden beklagten Aktiengesellschaften am 21.April 1994. Zu diesem Zeitpunkt hielt der Konsum Österreich reg.Genossenschaft mbH (im folgenden „Konsum“) 99,9997 % der Aktien der erstbeklagten Partei und 19,9984 % der Aktien der zweitbeklagten Partei, 80 % der Aktien der zweitbeklagten Partei waren im Besitz der erstbeklagten Partei; die restlichen Aktien der beklag... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII7ZPO §508aAktG §75 Abs4
Rechtssatz: Ob die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes durch den Aufsichtsrat begründet ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Entscheidungstexte 1 Ob 294/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 294/97k Veröff: SZ 71/77 9 Ob 47/01d Entscheidungstext OGH 28.02.2001 ... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Der Katalog der Abberufungsgründe in § 75 AktG ist demonstrativ. Entscheidungstexte 1 Ob 294/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 294/97k Veröff: SZ 71/77 1 Ob 11/99w Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 11/99w Veröff: SZ 72/90 2 Ob 28... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Ein bedingter Aufsichtsratsbeschluß, womit ein Vorstandsmitglied (gemäß § 75 AktG) unter der Voraussetzung abberufen wird, daß die Hauptversammlung der Aktionäre dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entziehen wird, ist unzulässig. Der Abberufung muß ein bereits erfolgter Vertrauensentzug durch die Aktionäre zugrundeliegen. Ein ohne diese Voraussetzung gefaßter Aufsichtsratbeschluß kann von der Hauptversammlung nic... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 75 Abs 4 AktG ist der Widerruf wirksam, solange nicht über seine Unwirksamkeit rechtskräftig entschieden ist. Der Widerruf der Bestellung führt ohne Rücksicht auf die Berechtigung der Abberufung zum Funktionsverlust und kann nur im Wege einer Rechtsgestaltungsklage bekämpft werden. Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag werden durch den Widerruf der Bestellung nicht berührt. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger in erster Instanz, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm über sein Bruttoeinkommen von S 67.074 hinaus weitere S 9.582 brutto und S 7.394 netto sA zu zahlen; er begehrte ferner die Feststellung, daß er seit 1. April 1985 Kammeramtsdirektor der K*** FÜR A*** UND A*** FÜR T*** sei. Weiters erhob der Kläger die Eventualbegehren, gegenüber der Beklagten festzustellen, daß er gemäß dem Sondervertrag vom 27. Februar 19... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Auch gemäß § 75 Abs 3 AktG 1937 galt - wie nunmehr § 75 Abs 4 letzter Satz AktG 1965 deutlich entnommen werden kann - , daß die Auflösung des Dienstvertrages zwischen der Aktiengesellschaft und dem Vorstandsmitglied gesondert vom Widerruf der Organstellung zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 356/74 Entscheidungstext OGH 03.07.1975 2 Ob 356/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBaAktG §75 Abs4AngG §26 III 2d
Rechtssatz: Nicht jede Vertragsverletzung berechtigt zum sofortigen Austritt. Wesentlich ist die Vertragsverletzung nur, wenn dem Angestellten unter solchen Umständen die weitere Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. In anderen Fällen kann er sich gegen die Vertragsverletzung wehren, etwa eine Feststellungsklage einbringen, er kann aber nicht das Dienstverhältnis ... mehr lesen...