Norm
AktG §75 Abs4Rechtssatz
Auch die Suspendierung von Vorstandsmitgliedern ist unverzüglich zu veröffentlichen (die Frage der Rechtswirksamkeit der Suspendierung wurde offen gelassen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123688Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011