RS OGH 2002/10/25 1Ob191/02y, 1Ob201/15p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2002
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Norm

ABGB §1016
ABGB §1158 VI, AktG §75 Abs4

Rechtssatz

Beim freien Dienstvertrag wird der Mangel der Ermächtigung zur Abgabe einer dienstrechtlichen Erklärung durch die nachträgliche Genehmigung des Handelns ohne Vertretungsmacht seitens des Vertretenen rückwirkend saniert. Bei einer Kündigung muss die Genehmigung jedoch noch vor dem Kündigungstermin erfolgt sein.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 191/02y
    Entscheidungstext OGH 25.10.2002 1 Ob 191/02y
  • 1 Ob 201/15p
    Entscheidungstext OGH 31.03.2016 1 Ob 201/15p
    Beisatz: Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Entlassungen, sind nach ständiger Rechtsprechung bedingungsfeindlich. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117003

Im RIS seit

24.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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