Norm
AktG §75Rechtssatz
Der vom Aufsichtsrat (gültig) beschlossene Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied führt ohne Rücksicht auf dessen Berechtigung zum Funktionsverlust, der bereits mit der Verständigung des betroffenen Funktionärs von dieser Entscheidung eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110174Dokumentnummer
JJR_19980428_OGH0002_0010OB00294_97K0000_002