RS OGH 1998/4/28 1Ob294/97k, 1Ob11/99w, 9Ob19/04s, 2Ob285/04g

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Veröffentlicht am 28.04.1998
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Norm

AktG §75

Rechtssatz

Der vom Aufsichtsrat (gültig) beschlossene Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied führt ohne Rücksicht auf dessen Berechtigung zum Funktionsverlust, der bereits mit der Verständigung des betroffenen Funktionärs von dieser Entscheidung eintritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110174

Dokumentnummer

JJR_19980428_OGH0002_0010OB00294_97K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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