Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs einer Rechtsanwalt GmbH mit zwei Geschäftsführern mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Der Bruder eines der beiden Geschäftsführer hatte im Mai 2003 eine Liegenschaft um 900.000 EUR gekauft. Aufgrund einer Pfandurkunde wurde auf dieser Liegenschaft eine Höchstbetragshypothek von 900.000 EUR einverleibt. Der Bruder des Geschäftsführers war nur als vorgemerkter Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dies lag auc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard C*****, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gahleithner & Partner OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Michaela T*****, vertreten durch Dr. Rose-Marie Rath, Rechtsanwältin in Wien, wegen 36.340 EUR sA, über die auße... mehr lesen...
Begründung: Im beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** GmbH & Co KG eingetragen. Persönlich haftende, jeweils kollektiv vertretungsbefugte Gesellschafter waren ursprünglich die Dr. H***** GmbH und Arif M*****. Zuletzt waren die Dr. H***** GmbH und Siegfried H***** unbeschränkt haftende Gesellschafter und jeweils kollektiv zeichnungsberechtigt. Einzelvertretungsbefugter Gesellschafter der Dr. H***** GmbH ist seit 31. 5. 2007 Rudolf N*****. Seit 28. 8. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 16. 10. 1980 nahm der Verbraucher Franz A***** (im Folgenden „Kreditnehmer") bei der Gesamtrechtsvorgängerin der Beklagten einen Privatkredit über 270.000 ATS (19.621,67 EUR) auf. Vereinbart waren ein Ausgangszinssatz von 10,5 % pa, gleichbleibende Pauschalraten (Zinsen und Kapital) von 3.500 ATS (254,35 EUR) ab 1. 11. 1980 und eine „kontokorrente Verrechnung". Der Kreditvertrag enthielt ua folgende Zinsanpassungsklausel: „Der Kreditgeber ist ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit einem anderen Unternehmen ein Projekt zur Errichtung von 20 Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Ökostrom im Pinzgau im Bundesland Salzburg entwickelt. Die projektierten - bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz noch nicht errichteten - Anlagen wurden mit den Bescheiden des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. und 15. 1. 2003 als Ökostromanlagen im Sinne des § 7 ÖkostromG 2002 anerkannt. Die Klägerin hat mit einem ander... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Arch. Mag. Peter G*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Wolfgang L*****, vertreten durch Dr. Thomas Würzl, Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andrea Komar und Dr. Lukas Stärker als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Klaus H*****, vertreten durch Mag. Jürgen Payer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklag... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist italienischer Staatsangehöriger (mit Wohnsitz in Italien) und steht seit 1992 mit der beklagten Bank-Aktiengesellschaft in Geschäftsbeziehung. Er hat bei ihr ua das Wertpapierkassakonto Nr 0089-245591 samt dem diesbezüglichen Wertpapier-Verrechnungskonto Nr 0002-245595 sowie das Wertpapier-Depotkonto Nr 0087-157780 samt dem Wertpapier-Verrechnungskonto Nr 0003-157781 eröffnet. Auf dem Wertpapierdepot-Konto Nr 0087-157780 sind folgende Wertpapiere eingebuch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat als Bauträger in den Jahren 1991/1992 auf der Liegenschaft EZ 1850 Grundbuch ***** eine Eigentumswohnanlage errichtet. Die klagende Partei ist die Wohnungseigentümergemeinschaft dieser Liegenschaft. Die Wohnungseigentümer haben die Wohnungen, die ihnen am 26. 4. 1992 übergeben worden sind, von der beklagten Partei durch Kauf erworben. Einer der Wohnungseigentümer war Rechtsanwalt Dr. Heimo B*****, der die beklagte Partei ab 1991 bis zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die im Wesentlichen in der Revision ausschließlich relevierte Frage nach der Wirksamkeit der nur von einem der beiden kollektivrechtlich zeichnungsbefugten Geschäftsführer unterfertigten Kündigung des Klägers zutreffend verneint, weshalb es ausreicht auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Hervorzuheben ist im Zusammenhang auch, dass... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung von durch das Berufungsgericht zugelassenen Rekursen gegen einen Aufhebungsbeschluss wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO; vgl Kodek in Rechberger § 528a ZPO Rz 1). Die Zurückweisung von durch das Berufungsgericht zugelassenen Rekursen gegen einen Aufhebungsbeschluss wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. August 1990 kaufte die Klägerin von der beklagten Partei 5.218/100.000stel Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 1216 Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück 234/1. Mit diesen Anteilen sollte vereinbarungsgemäß das Wohnungseigentum an der Wohnung top 2 (Haus I/EG) verbunden werden. Im Kaufvertrag vom 13. August 1990 ist unter Punkt III festgehalten, dass die Eigentumswohnung top 2 über eine Nutzfläche von rund 59,29 m**2 verfügt und ihr ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat am 21. 8. 1989 bei der Beklagten S 1,380.000 in Wertpapieren veranlagt. Die Beklagte verpflichtete sich unter anderem, die in einem Depot erliegenden Wertpapiere mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten. Das Depot wurde bei der Beklagten anonym unter einem Losungswort geführt. Die in der Wertpapierabteilung tätige Angestellte der Beklagten händigte der Klägerin jeweils handschriftliche - positi- ve - Zwischenbewertungen des Depots aus... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner ist ein Verein nach dem Vereinspatent 1852, dessen Mitglieder zugleich "Hotelzeitanteile" besitzen, die ihnen im Ergebnis ein Ferienwohnrecht gewähren. Er hatte bereits am 11. 1. 1999 einen Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleiches gestellt, den das Konkursgericht mit Beschluss vom 4. 2. 1999 als unzulässig zurückwies, weil die Erfüllung des Ausgleichs voraussichtlich nicht möglich sein werde (§ 141 Z 5 KO). Das Rekursgericht bestätigte dies... mehr lesen...
Norm: AktG §71KO §140VerPat §9
Rechtssatz: Der Zwangsausgleich juristischer Personen ist von deren Vertretungsorganen zu beantragen. Hiebei kommt es nur auf die konkrete satzungsgemäße Vertretungsbefugnis an; ob die Bestimmungen über die interne Beschlussfassung eingehalten worden sind, ist für die Gültigkeit und Zulässigkeit des Zwangsausgleichsantrages belanglos. Entscheidungstexte 8 Ob 3... mehr lesen...
Norm: AktG §71KO §140 Abs1
Rechtssatz: Der Beschluss des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, einen Antrag auf Zwangsausgleich zu stellen, ist auch ohne Zustimmung der Hauptversammlung wirksam. Entscheidungstexte 8 Ob 327/99t Entscheidungstext OGH 25.05.2000 8 Ob 327/99t Veröff: SZ 73/88 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: AktG §71AktG §221 Abs1AktG §235 Abs3AktG §238
Rechtssatz: Im AktG ist ausdrücklich normiert, dass nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Verschmelzungsverträge, Verpachtung eines Unternehmens, Gewinngemeinschaften etc, ohne Zustimmung der Hauptversammlung unwirksam sind. Alle anderen Rechtsgeschäfte beziehungsweise Rechtshandlungen des Vorstands sind gemäß § 71 AktG wirksam, gleichgültig, ob die intern ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Rechtsprechung (5 Ob 518/93 = ecolex 1993, 810 = HS 24.366) ist anerkannt, daß es bei einer juristischen Person für die Unterstellung der Kenntnis oder des Kennenmüssens einer Tatsache nicht ausschließlich auf den Wissensstand der organschaftlichen Vertreter ankommt, sondern auch das Wissen solcher Personen maßgeblich ist, denen in der betreffenden Angelegenheit Vertretungskompetenz zukommt. Da die Klägerin eine ... mehr lesen...
Norm: AktG §71GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Gesamtvertretung bedeutet, daß rechtsgeschäftliche Erklärungen der Gesellschaft grundsätzlich erst dann wirksam werden, wenn sich sämtliche oder die nach der Satzung erforderliche Zahl von Geschäftsführern an ihnen beteiligen. In der Bestellung einer Person zum Mitglied eines mehrgliedrigen Vertretungsorgans liegt zwar einerseits eine Vertrauensbekundung, andererseits aber eine gleichzeitige Beschränkung... mehr lesen...
Norm: AktG §71GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Soll die Gesamtvertretung in der Weise ausgeübt werden, dass die Gesamtgeschäftsführer dem Geschäftspartner gegenüber eine gemeinsame Erklärung abgeben, kommt es darauf an, dass sich ihre Erklärung als Gesamtakt aller Kollektivberechtigten darstellt. Wirksame Gesamtvertretungsakte sind rechtstechnisch in verschiedener Weise denkbar. In Betracht kommt zunächst die gemeinschaftliche Abgabe einer Erklärung,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans P*****, vertreten durch Dr. Hans Nemetz und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Evelyn S*****, und 2.) Dr. Helmut S*****, beide vertreten durch Dr. Walter Schuppich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte als Vorsitzender eines Schöffensenates ein Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz, das am 5. Dezember 1984 mit einer Verurteilung der beiden Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Schmuggels endete. Das Ersturteil wurde vom Obersten Gerichtshof mit Urteil vom 20. Juni 1985 - abgesehen vom Ausspruch über die Wertersatzstrafe - bestätigt. Auf Verfall der geschmuggelten Schmuckstücke konnte damals nicht erkannt werden, weil die diesbezüglichen Best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Stadt mit eigenem Statut. Sie ist ein selbständiger Wirtschaftskörper mit dem Recht, im eigenen Wirkungsbereich Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen. Ihre statutarischen Organe sind der Gemeinderat, der aus dessen Mitte gewählte Stadtsenat, der Bürgermeister, die Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen und der Stadtmagistrat. Der Stadtmagistrat besteht aus dem Bürgermeister als Vorstand sowi... mehr lesen...
Begründung: Unter Bezugnahme auf das schriftliche Angebot des Beklagten vom 30. November 1976 erteilte diesem das A***** mit Schlussbrief vom 30. März 1977 den Auftrag zur Erstellung eines Detailprojektes für das Bauvorhaben "Hachau" im Bereich der Filzmooser Gemeindestraße. Über die von ihm durchgeführten Projektierungsarbeiten legte der Beklagte mit Schreiben vom 10. Februar 1978 an das A***** seine Schlussrechnung. Im Rahmen der Kostenermittlung des von ihm erstellten Detailproje... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.März 1946, zunächst als Kassier, später als Kassenvorstand und zuletzt als Kassendirektor bei der beklagten S***- UND D*** Ö*** A*** REG. G*** MBH angestellt. Diese wurde während des Rechtsstreites durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit der V*** V*** V*** L***-L*** REG. G*** MBH als übernehmender Gesellschaft verschmolzen (§ 1 Abs 1 Z 1 GenVG). Gemäß § 5 GenVG bewirkt die Eintragung der Verschmelzung durch Aufnahme in das Genos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590, 3... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §71
Rechtssatz: Kein Arbeitnehmer hat so wie ein Vorstandsmitglied die Stellung eines weisungsungebundenen, mit unbeschränkbarer Vertretungsmacht ausgestatteten Unternehmensleiters, und kein Arbeitnehmer hat für die Obliegenheitsverletzungen so einzustehen wie Vorstandsmitglieder, auf welche die Vorschriften des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nicht Anwendung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...