Norm: KO §67
Rechtssatz: Über eine KEG, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, ist auch bei Überschuldung der Konkurs zu eröffnen. Entscheidungstexte 10 Ob 46/05w Entscheidungstext OGH 17.02.2006 10 Ob 46/05w Beisatz: Ob bei einer GmbH & Co KEG - so wie bei der GmbH & Co KG - auch die insolvenzrechtliche Überschuldung einen Konku... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §67
Rechtssatz: Wenn die in der Krise des Unternehmens erbrachten eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen (Gesellschafterdarlehen) oder Haftungsübernahmen (Schuldbeitritte; Bürgschaften) ausreichten, um die Befriedigung aller Gläubiger mit Ausnahme der rückforderungsberechtigten Gesellschafter zu bewirken oder sicherzustellen, durfte vor dem Inkrafttreten des GIRÄG 2003 ein Gläubiger, dessen Forderungen vom späteren Geme... mehr lesen...
Norm: ZPO §§405. 559. 553KO §110ABGB §§870. 871. 877WG Art11. 17. 43KO §67
Rechtssatz: Wird nach Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über das Vermögen der beklagten Partei der Konkurs eröffnet, so ist im Urteil (des Prüfungsprozesses) über die Aufrechterhaltung des Wechselzahlungsauftrages zu entscheiden. Auch wenn der Entscheidungstexte 3 R 212/98p Entscheidungstext OLG Wien ... mehr lesen...
Norm: KO §67
Rechtssatz: War der Gemeinschuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung nicht ein unter § 67 Abs 1 KO zu subsumierendes Rechtssubjekt, hat er diese Eigenschaft aber noch vor Konkurseröffnung erlangt, so ist Konkursvoraussetzung nicht Überschuldung, sondern Zahlungsunfähigkeit. Für diesen Fall gilt § 67 Abs 2 KO nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 612/92 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: KO §67KO §69
Rechtssatz: Die Fortbestehensprognose wird im Sinne der Entscheidung 1 Ob 655/86 nur dann als positiv zu beurteilen sein, wenn trotz bestehender rechnerischer Unterbilanz die Lebensfähigkeit des Unternehmens unter Bedachtnahme auf eingeleitete Sanierungsmaßnahmen hinreichend, das heißt mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit, gesichert ist. Entscheidungstexte 8 Ob 60... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6ABGB §1311 IIaKO §67KO §69
Rechtssatz: § 69 KO bezweckt, den Gläubigern das zu ihrer Befriedigung notwendige Gesellschaftsvermögen nicht zu entziehen, schützt aber nicht das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Auch ein Neugläubiger kann daher, wird die Schutzvorschrift des § 69 KO verletzt, nur den Quotenschaden ersetzt begehren. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: KO §67KO nF §69
Rechtssatz: Eine insolvenzrechtlich bedeutsame Überschuldung (einer Kapitalgesellschaft ist nicht schon beim Überwiegen der Passiven über die Aktiven anzunehmen. Die rein rechnerische Überschuldungsprüfung ist durch eine Fortbestehensprognose zu ergänzen, in deren Rahmen mit Hilfe sorgfältiger Analysen von Verlustursachen, eines Finanzierungsplans sowie der Zukunftsaussichten der Gesellschaft die Wahrscheinlichkeit der kün... mehr lesen...
Norm: KO §67KO §80KO §83ZPO §3
Rechtssatz: Die (natürliche oder juristische) Person oder Handelsgesellschaft, über deren Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland der Konkurs eröffnet wurde, behält in der Republik Österreich die Verfügungsbefugnis und Prozeßführungsbefugnis (Prozeßfähigkeit) in bezug auf ihr in Österreich gelegenes Vermögen; dem in der Bundesrepublik Deutschland bestellten Konkursverwalter kommt in diesem Umfang keinerlei Verf... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §67
Rechtssatz: Da der Gemeinschuldner des ausländischen Konkurses die Verfügungsbefugnis über sein in Österreich gelegenes Vermögen behält, ist ein Eingreifen des Konkursverwalters in die unabhängig vom Konkurs bestehenden vertraglichen Rechtsbeziehungen des Gemeinschuldners im Interesse der Konkursgläubiger ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 646/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Die Firma R in B, Belgien, brachte am 11. September 1970 die vorliegende Klage auf Zahlung eines restlichen Kaufpreises im (eingeschränkten) Betrag von 7886.30 US-Dollar samt Anhang ein. Über das Vermögen der klagenden Partei wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes B vom 17. September 1970 der Konkurs eröffnet. Der Klagevertreter erklärte hierauf, er stelle die klagende Partei richtig auf Rechtsanwälte X und Y als Konkursmasseverwalter der Firma R". Die beklagte Partei beantragte Kl... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AABGB §298KO §67
Rechtssatz: Hat der Schuldner seinen Sitz im Inland, so ist auch die Forderung im Inland gelegen und die Frage, ob der Masseverwalter zur klageweisen Geltendmachung aktiv legitimiert ist, nach österreichischem Recht zu beurteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 63/74 Entscheidungstext OGH 30.05.1974 7 Ob 63/74 Veröff: EvBl 1974/291 S 636 = SZ 47/71... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §294 KEO §296KO §67
Rechtssatz: Mangels Gegenseitigkeit mit der Bundesrepublik Deutschland können gemäß § 67 KO nach Konkurseröffnung weder Schulden, die bar an den Konkursverwalter bezahlt, noch für welche Akzepte gegeben wurde, mit Rechtswirksamkeit für das Inland berichtigt werden. Eine solche Zahlung kann die Wirksamkeit einer Forderungspfändung nicht beeinträchtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin, eine im Handelsregister des Amtsgerichtes München eingetragene Kommanditgesellschaft, über deren Vermögen am 2. Dezember 1964 vom Amtsgericht X (Bayern) der derzeit noch anhängige Konkurs eröffnet wurde, begehrt mit der vorliegenden Klage die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer angeblich aus Warenlieferungen sich ergebenden Saldoforderung von 70.553.23 DM samt Nebengebühren. Hiebei wird die Klägerin von Dr. N. N., der zugleich ihr Konkursverwalter (Masseverwalte... mehr lesen...
Über das Vermögen der klagenden Partei ist seit dem 2. Dezember 1964 beim Amtsgericht W. (Bayern) das Konkursverfahren anhängig. Für die Klägerin ist ein Liuqidator bestellt worden, der mit der vorliegenden Klage die Verurteilung der im Inland befindlichen Beklagten zur Bezahlung einer Saldoforderung von 97.025.13 DM beantragt. Da die Bestellung des Konkursverwalters (Masseverwalters) mangels Gegenseitigkeit und eines entsprechenden Staatsvertrages in Österreich nicht anerkannt werde,... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §67ZPO §159
Rechtssatz: Daß über das Vermögen einer der Prozeßparteien im Auslande der Konkurs eröffnet wurde, hat die Unterbrechung des hierzulande geführten Rechtsstreites nicht zur Folge. Entscheidungstexte 2 Ob 538/32 Entscheidungstext OGH 19.05.1932 2 Ob 538/32 Veröff: SZ 14/110 = SZ 7/112 7 Ob 201/75 Entschei... mehr lesen...